Betreff
Beschlussfassung über die Geschäftsordnung
Vorlage
BV 2021 0005
Aktenzeichen
10.024
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die anliegende Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ausschüsse des Rates, die aufgrund besonderer Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse sowie die Ortsräte der Stadt Burgdorf wird für die 19. Wahlperiode beschlossen.

Sachverhalt und Begründung:

 

Die Geschäftsordnung, die sich der Rat zur Regelung vielfältiger Verfahrens- und Organisationsfragen geben muss, gilt jeweils für die Wahlperiode. Sie stellt eine Ergänzung und Ausfüllung der gesetzlich vorgegebenen Verfahrensvorschriften dar.

 

Die Änderungsvorschläge nebst Begründung können der als Anlage 1 hinzugefügten Synopse entnommen werden. Der Entwurf der Geschäftsordnung ist als Anlage 2 beigefügt.

 

Der Niedersächsische Städtetag hat, nachdem der Niedersächsische Landtag am 13. Oktober 2021 das Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes und anderer kommunalrechtlicher Vorschriften beschlossen hat, eine Muster-Geschäftsordnung übermittelt.

 

Die Mustertexte sollen den Städten, Gemeinden und Samtgemeinden in Niedersachsen eine Orientierungs- und Formulierungshilfe bei der Überarbeitung ihrer Geschäftsordnungen für die kommende Wahlperiode sein. Auf Hinweis des Niedersächsischen Städtetages sind „die Änderungen in der Muster-Geschäftsordnung überschaubar. Im Wesentlichen wurde die Möglichkeit ergänzt, Anträge und Anfragen auch elektronisch (statt bisher lediglich schriftlich) zu stellen“. Die Muster-Geschäftsordnung ist dieser Vorlage als Anlage 3 beigefügt.

 

Nachrichtlich wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der NKomVG-Novelle der von den Fraktionen von SPD und CDU am 22. September 2021 eingebrachte Änderungsvorschlag, den Kommunen die Möglichkeit einzuräumen, die Teilnahme von Mitgliedern der Vertretung an Sitzungen per Videokonferenztechnik zuzulassen, diskutiert wurde. Die Regierungsfraktionen zogen ihren Änderungsvorschlag zurück, um aufgrund der kurzfristigen Einbringung eine Verletzung des Anhörungsrechts aus Artikel 57 Abs. 6 der Niedersächsischen Verfassung auszuschließen. Sie kündigten an, die Regelung in einem späteren Gesetzgebungsverfahren wieder aufgreifen zu wollen. Über den Fortgang der politischen Beratung wird gesondert berichtet.

In Vertretung

 

 

 

(Kugel)