Betreff
Einziehung von Straßen - Teilfläche einer Grünfläche Im Dorfe
Vorlage
BV 2020 1463/1
Aktenzeichen
66.014.004-2020/003093
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Eine Teilfläche von 123,69 qm² der Grünfläche „Im Dorfe“ (Gemarkung Schillerslage, Flur 5, Flurstück 311/22) wird gemäß § 8 des Nds. Straßengesetzes (NStrG) als uneingeschränkt gewidmete Verkehrsfläche eingezogen.

Die Einziehung wird ab dem 01.12.2021 wirksam.   

 

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Die Straße „Im Dorfe“ wurde einschließlich der Grünfläche vor dem Grundstück „Im Dorfe 7/7A“ am 18.01.1976 uneingeschränkt für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

 

Über die Vorlage 2020 1463 wurde die Einziehung einer Teilfläche der Grünfläche mit einer Größe von 123,69 m² (siehe Anlage) vorgeschlagen. Hinsichtlich der Begründung und der rechtlichen Würdigung wird auf die Vorlage 2020 1463 verwiesen.

 

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 09.03.2021 beschlossen, das nach § 8 Nds. Straßengesetz vorgeschriebene Verfahren zur Einziehung einzuleiten.

 

Das Einziehungsverfahren beginnt mit der Ankündigung des Vorhabens, um jedermann, der sich von der Einziehung betroffen fühlt, Gelegenheit zu Einwendungen zu geben. Die Absicht der Einziehung wurde gem. § 8 II NStrG durch ortsübliche Bekanntmachung auf der Internetseite der Stadt Burgdorf www.burgdorf.de am 25.03.2021 (bis zum 25.06.2021, 23:59) veröffentlicht. Auf die Bekanntmachung wurde im „Anzeiger für Burgdorf“, in der „Neuen Woche“ und im „Marktspiegel“ in den Ausgaben vom 03.04.2021 hingewiesen.

 

Nach erfolgter öffentlicher Bekanntmachung und der sich anschließenden dreimonatigen Auslegung kann nun über die endgültige Einziehung entschieden werden.

Gegen die Einziehung wurden bis heute keine Einwendungen erhoben. Sofern bis zur Entscheidung über die Einziehung noch Einwendungen erhoben werden, wird über diese in der jeweiligen Sitzung berichtet.

 

Es wird vorgeschlagen die Einziehung zu beschließen. Gemäß § 8 III NStrG ist die Einziehung mit Angabe des Tages, an dem die Eigenschaft als uneingeschränkt gewidmete öffentliche Verkehrsfläche endet, bekannt zu machen. Somit ist auch der Zeitpunkt festzulegen, an dem die Einziehung wirksam werden soll. Dieser Zeitpunkt ist ebenfalls vom Verwaltungsausschuss zu beschließen.

 

 

 

Anlage: Lageplan    

 

(Pollehn)