Betreff
Sofortprogramm "Perspektive Innenstadt"
Programmanmeldung Stadt Burgdorf
Vorlage
M 2021 1675
Art
M i t t e i l u n g
Untergeordnete Vorlage(n)

Nachfolgende Mitteilung gebe ich Ihnen zur Kenntnis.

 

 

 

 

 

 

 

Sachbericht

 

Seit einigen Jahren stehen deutsche Innenstädte schon in Konkurrenz zum Onlinehandel. Mit der Covid-19-Pandemie und die damit einhergehenden Lockdowns wurde der Wandel in den Innenstädten beschleunigt. Expert*innen gehen davon aus, dass diese Veränderungen nachhaltig und irreversibel sind.

 

Um den Kommunen, deren Innenstädte von der Pandemie besonders betroffen sind, finanziell unter die Arme zu greifen, hat die Europäische Union die sogenannte REACT-EU Initiative ins Leben gerufen, mit der Maßnahmen zur Krisenbewältigung und zur Linderung der Krisenfolgen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie unterstützt werden.

 

Auf Basis dieser Mittel hat das niedersächsische Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung (MB) das Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt!“ ins Leben gerufen. Das Programm, das insgesamt mit 117 Millionen Euro EU-Mitteln finanziert wird, richtet sich an Städte und Gemeinden in Niedersachsen mit über 10.000 Einwohner*innen und einem Grundzentrum. Das Ziel des Sofortprogramms ist es, in einem kurzen Zeithorizont Maßnahmen umzusetzen, die zur Anpassung der Innenstadtgestaltung an die neuen Rahmenbedingungen führen, innovative Nutzungsformen einführen oder zur Stärkung von lokalen Unternehmen, zur Digitalisierung und zum Klimaschutz beitragen. Das MB wirbt darum, dass sich alle Kommunen um die Fördermittel bemühen. Die Chancen für die Aufnahme in das Programm sind hoch.

 

Die folgende Grafik stellt den Zeitablauf des Sofortprogramms dar:

 

Zu beachten ist, dass die Frist für die Antragsabgabe bereits am 15.07.2021 abläuft bzw. abgelaufen ist - siehe hierzu die Ausführungen weiter unten. Wichtig ist außerdem, dass alle Projekte, die im Rahmen des Förderprogramms gefördert werden sollen, bis zum 31.03.2023 abgeschlossen sein müssen. Hier wird noch einmal der Fokus des Programms auf eine schnelle Umsetzung deutlich.

 

Sollte die Stadt Burgdorf in das Förderprogramm aufgenommen werden, wird ein „virtuelles Budget“ in Höhe von 650.000,00 € „reserviert“. Dieses steht der Stadt für verschiedene Projekte in den folgenden Handlungsfeldern zur Verfügung:

 

  • Konzepte und Strategien
  • Leerstand / Problemimmobilien
  • Handel / Dienstleistungen
  • Kultur, Freizeit und Tourismus
  • Natur- und Klimaschutz
  • Verkehr / Logistik.

 

Mit den Fördermitteln können neben Konzepten auch investive Maßnahmen (Hoch- und Tiefbaumaßnahmen, Stadtmobiliar, etc.), Personalkosten und sonstige Kosten gefördert werden. Dabei ist zu beachten, dass der Mindestbetrag für die Förderung bei 30.000 € für Konzepte und Strategien bzw. bei 50.000 € für sonstige Maßnahmen liegt. Das Land ist zudem angehalten, 25 % der REACT-EU Mittel für Maßnahmen aus dem Bereich „Natur und Klimaschutz“ zu verwenden. Diese Auflage wird jedoch nicht 1:1 an die Kommunen weitergegeben. Das bedeutet, dass keine Pflicht für die Kommunen besteht, Projekte aus diesem Handlungsfeld zu beantragen. Es erhöht jedoch die Chancen, für ein entsprechendes Projekt Fördermittel zu gewinnen.

 

Mit der Aufnahme in das Programm ergeben sich für die Kommunen zunächst keine Verpflichtungen, da das Budget zunächst nur „reserviert“ wird. Sollte eine Kommune ihr Budget nicht abrufen, werden die Mittel anderen Kommunen zur Verfügung gestellt.

 

Die Stadtverwaltung hat sich daher entschlossen, sich zunächst in das Programm aufnehmen zu lassen. Eine frühere Einbindung der Gremien war hierbei aufgrund der kurzen Antragsfrist nicht möglich. Das Sofortprogramm bietet jedoch eine einmalige Gelegenheit, Maßnahmen im Innenstadtbereich (mit den zur Verfügung gestellten Mitteln) zügig umzusetzen und die Burgdorfer Innenstadt dadurch zu stärken.

 

Im Rahmen des Antrags hat die Stadtverwaltung bereits einige Projekte, die auch im Zusammenhang mit der Vorbereitenden Untersuchung zur Städtebauförderung ermittelt wurden, aufgeführt. Dabei wurden nicht nur verschiedene Abteilungen und Fachbereiche eingebunden, sondern auch erste Gespräche mit dem Stadtmarketingverein Burgdorf geführt. Da die Möglichkeit besteht, dass das Budget der Kommunen aufgestockt wird, falls nicht alle Fördermittel abgerufen werden, hat die Stadt Burgdorf zunächst Projekte für 900.000 € vorgesehen. Dabei sollen folgende Schwerpunkte gesetzt werden:

 

  • Besondere Aktionen, die innerhalb des Förderzeitraums (wieder) Lust auf die Innenstadt machen sollen;
  • Weiterer nachhaltiger Ausbau der angelaufenen Digitalisierung;
  • Maßnahmen zur Weiterentwicklung von Freiräumen;
  • Erstellung längerfristig geltender Konzepte für die Innenstadt (allgemein und quartiersbezogen).

 

Folgende Projekte, die in vier Cluster eingeteilt wurden, sind vorgesehen:

 

Cluster

Beispielprojekte

Budget

Veranstaltungen & Werbung

z.B.
Lichterzauber,

Open-Air-Konzerte,

Wintervergnügen,
Verbesserung der Außenwirkung

330.000,00 €

Digitalisierung touristischer Angebote

z.B.

Folgekosten „Digitaler Marktplatz“,

Digitalisierung Themenroute „Fachwerk“

70.000,00 €

Aufwertung innerstädtischer Freiräume

z.B.

Stadtmobiliar ergänzen,

Spielplatzkonzept Innenstadt,

Park am Wall,

Spittaplatz

200.000,00 €

Konzepte

z.B.

städtebaulicher Rahmenplan,

Nutzungskonzept Rolandstraße

300.000,00 €

Gesamt

 

900.000,00 €

 

Für die hier genannten Projekte kann die Stadt Burgdorf nach Programmaufnahme (15.09.21) entsprechende Projektanträge stellen und nach Prüfung durch die NBank und entsprechender Förderzusage zu 90 % finanzieren (wobei das Beihilferecht zu beachten ist). Der verbleibende Eigenanteil von mindestens 10% ist nicht zwingend von der Kommune selbst zu erbringen, sondern kann auch von Dritten (Vereinen, Privatpersonen, Unternehmen) aufgebracht werden. Dabei ist zu beachten, dass die Stadt Burgdorf die Gesamtkosten für die Projekte vollständig im Haushalt einstellen muss. Die Fördermittel werden dann nach Fertigstellung der Projekte gewährt.

 

Nach Rücksprache mit dem (für die Stadt Burgdorf zuständigen) Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser (ArL), welches die Aufnahme in das Sofortprogramm betreut und die Kommunen dahingehend berät, ist es gewünscht, dass die Kommunen verschiedene Fördertöpfe nutzen, um Maßnahmen zur Stärkung der Innenstädte umzusetzen. Es ist für die Programmaufnahme daher sogar förderlich, Maßnahmen, die wir sonst erst im Zusammenhang mit der Städtebauförderung umsetzen würden, vorziehen. Sofern die Stadt Burgdorf für die entsprechenden Projekte dann die Fördermittel aus dem Sofortprogramm bewilligt bekommt, können diese Projekte natürlich nicht mehr über die Städtebauförderung gefördert werden. Gleiches gilt auch für den Fall, dass die Stadt Burgdorf in die Städtebauförderung aufgenommen wird. Die Projekte, die dann in der Kosten- und Finanzierungsübersicht vom ArL anerkannt wurden, sind nicht mehr über andere Fördermittel finanzierbar.

 

Wir werden die Politik nach Aufnahme in das Sofortprogramm erneut informieren und über die zu beantragenden Projekten beraten lassen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Pollehn)