Betreff
Neuerrichtung 380 kV-Leitung Landesbergen - Mehrum / Nord
Vorlage
M 2021 1670
Art
M i t t e i l u n g
Untergeordnete Vorlage(n)

Nachfolgende Mitteilung gebe ich Ihnen zur Kenntnis.

 

 

Sachbericht

 

 

Der Übertragungsnetzbetreiber TenneT plant derzeit die Neuerrichtung der Freileitung zwischen Landesbergen und Mehrum / Nord. Dabei soll die Übertragungsspannung von derzeit 220 kV auf 380 kV erhöht werden. Die bestehende Freileitung verläuft derzeit im äußersten Südwesten des Stadtgebiets durch die Gemarkung Beinhorn (siehe unten).

 

Am 02.07.2021 fand ein Auftaktgespräch mit TenneT und den von der Neuplanung betroffenen Kommunen in der Region Hannover statt. Hierbei wurde das Projekt, das unter der Nummer 59 im Bundesbedarfsplangesetz aufgeführt ist, erstmals vorgestellt. Es handelt sich hier um einen „Neubau neben bestehender Trasse“. Dies bedeutet, dass neben der bestehenden 220 kV-Freileitung eine zweite 380 kV-Freileitung errichtet wird. Eine Aufrüstung der bestehenden 220 kV-Freileitung kommt aufgrund fehlender Redundanzen im laufenden Betrieb nicht in Frage. Auch werden die Masten für die 380 kV Freileitung etwas größer und breiter, als dies im Bestand der Fall ist (aktuell circa 35 m Höhe, künftig circa 40-45 m). Auch der Schutzstreifen würde sich durch die größere Höhe der Master erhöhen. Neben der Neuerrichtung der Freileitung wird außerdem der Neubau eines Umspannwerkes geprüft. Als Standort kommen Hannover/Lahe und Lehrte in Frage.

 

Bei der Neuplanung der 380 kV Freileitung sind bestimmte Rahmenbedingungen zu prüfen. Insbesondere das Bündelungsgebot ist hier von Bedeutung. Danach soll die Freileitung – sofern möglich – mit bereits bestehender Infrastruktur gebündelt werden. Dies kann einerseits die bestehende 220 kV-Leitung sein, andererseits bieten sich hier aber auch Verkehrswege wie Autobahnen, Bundesstraßen oder Landstraßen an. Eine Umsetzung der 380 kV-Leitung über ein Erdkabel ist nicht möglich, da es hierzu einer gesetzlichen Grundlage auf Bundesebene bedarf (Ausweisung als Pilotprojekt). Diese Voraussetzung ist für das hier vorgesehene Vorhaben nicht erfüllt, so dass ausschließlich eine Realisierung als Freileitung möglich ist.

 

Neben dem Bündelungsgebot und der Realisierung des Vorhabens als Freileitung sind auch die gesetzlich vorgesehenen Abstände zu sensiblen Bereichen wie insbesondere Wohnbebauung einzuhalten. Hierzu werden die Betroffenheiten verschiedener Bereiche im Rahmen einer Raumwiderstandsanalyse ermittelt und anhand dessen der Korridor erarbeitet, in dem die geringsten Konflikte zu erwarten sind.

 

Die bestehende 220 kV Freileitung stellt den Ausgangspunkt für die Suche nach einem neuen Trassenkorridor dar. Der geplante Neubau der Freileitung kann unter Umständen in unmittelbarer Nähe zu der bestehenden Freileitung erfolgen. Sollten hier jedoch die Raumwiderstände zu groß sein, wird ein 10 km breite Korridor geprüft (jeweils 5 km beidseitig der bestehenden Leitung). Auch hier kann es bei der Untersuchung noch zu einer Erweiterung des Untersuchungskorridors über die 10 km hinauskommen, wenn die Raumwiderstände zu groß sind. Die folgende Abbildung stellt dar, wie weit der 5 km breite Untersuchungskorridor von der bestehenden 220 kV Freileitung in das Stadtgebiet Burgdorfs hineinragt:

 

Abb. 1: Verlauf der bestehenden 220 kV Freileitung und 10 km breiter Korridor (Quelle: TenneT TSO GmbH)

 

Wie oben bereits erwähnt, ist die Stadt Burgdorf derzeit bereits im Südwesten des Ortsteils Beinhorn von der bestehenden 220 kV Freileitung betroffen. Sie führt hier in einer Schneise durch ein Waldgebiet, das in Teilen zum Naturschutzgebiet NSG-HA44 „Altwarmbüchener Moor“ (Flächengleich mit FFH-Gebiet) gehört. Weitere Betroffenheiten (z.B. die Lage im Landschaftsschutzgebiet) sind im weiteren Verlauf der Planungen zu ermitteln. Auch wenn die Trasse in unmittelbarer Nähe zu der bestehenden Freileitung errichtet werden könnte, können Belange der Stadt Burgdorf negativ beeinträchtigt werden (z.B. Lage im FFH-Gebiet).

 

An den bestehenden Strommasten befinden sich neben der 220 kV-Leitung der TenneT auch Leitungen von enercity und Avacon, die in das Verfahren zur Neuerrichtung mit eingebunden werden. Es ist noch nicht klar, inwieweit die Leitungen von enercity und Avacon tatsächlich auf die neu zu errichtenden Masten für die 380 kV-Leitung mitgenommen werden können. So kann es im schlimmsten Fall dazu kommen, dass die 380 kV Freileitung errichtet wird, die 220 kV Freileitung jedoch für enercity und Avacon bestehen bleibt. Dies ist nach Angaben von TenneT jedoch nicht wahrscheinlich, da auch die Bundesnetzagentur hier Mitspracherecht besitzt und eine Bündelung derartiger Leitungen das Ziel ist.

 

Derzeit wird geprüft, inwieweit ein Raumordnungsverfahren für die Neuerrichtung der 380 kV Freileitung notwendig ist. Dieses könnte dann entfallen, wenn die neue Freileitung in unmittelbarer Nähe zu der bestehenden 220 kV Freileitung errichtet werden kann, da diese bereits im Landesraumordnungsprogramm Niedersachsen und im Regionalen Raumordnungsprogramm der Region Hannover enthalten ist. Sollte der Trassenkorridor jedoch von dem bestehenden Korridor abweichen oder es sogar zwei parallele Trassen geben, wäre ein Raumordnungsverfahren notwendig. Dieses würde voraussichtlich im Herbst (Quartal 4) 2021 eingeleitet werden. Inwieweit die Federführung hier bei der Region Hannover oder beim Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser liegen soll, ist noch nicht abschließend geklärt.

 

An das Raumordnungsverfahren, das bis 2023 abgeschlossen sein soll, würde sich ein Planfeststellungsverfahren anschließen. Insgesamt ist mit etwa 6 Jahren Planungszeit zu rechnen. Die Inbetriebnahme ist für die 2030er Jahre geplant.

 

TenneT ist bestrebt, die betroffenen Städte, einschließlich ihrer Gremien und Bürger*innen, möglichst frühzeitig in das Verfahren einzubinden. Daher wurde die Stadt bereits zu diesem frühen Zeitpunkt in die Planungen eingebunden. Darüber hinaus wird TenneT voraussichtlich im 4. Quartal 2021 (derzeit ist November geplant), Info-Märkte in den betroffenen Regionen anbieten, auf denen sich jeder über das Projekt informieren kann. Bei Bedarf bietet TenneT auch an, in Fachausschüssen von dem Projekt zu berichten und Fragen zu beantworten. Hierfür ist jedoch ein gewisser Planungsstand notwendig, der derzeit noch nicht erreicht ist. Neben der persönlichen Ansprache wird in den Sommerferien auch eine Internetseite zu dem Projekt freigeschaltet.

 

Die Stadtverwaltung wird weiterhin über das Projekt berichten und im weiteren Planungsverlauf zu gegebener Zeit eine Stellungnahme bzgl. der von der Stadt Burgdorf betroffenen Belange abgeben.

 

 

 

 

 

 

 

(Pollehn)