Betreff
Bericht zum Sachstand "Klimaschutz als kommunale Aufgabe"
Vorlage
M 2021 1671
Art
M i t t e i l u n g

Nachfolgende Mitteilung gebe ich Ihnen zur Kenntnis.

Vorbemerkung: Der Sachstandsbericht ist genauso gegliedert wie der Ratsbeschluss „Klimaschutz als kommunale Aufgabe“. Als Bezugspunkt ist der beschlossene Text des Antrags abschnittsweise jeweils als Kasten vorweg gestellt.

 

Präambel

Klimaschutz verstärken: Um unserer lokalen Verantwortung für den Erhalt einer lebenswerten Umwelt und zur Eindämmung der weltweiten Klimakrise auch in Burgdorf gerecht zu werden, unterstützen wir die Energiewende und verstärken unsere bisherigen Anstrengungen zum Schutz des Klimas bei allen zukünftigen Entscheidungen von Rat und Verwaltung. Die Stadt Burgdorf begreift dabei Maßnahmen, die dem Klimaschutz dienen, als sinnvolle und nachhaltig wirksame Zukunftsinvestition, die sich mittel- und langfristig auch ökonomisch rechnen. Burgdorf profitiert von den vielfältigen Erfahrungen anderer Kommunen, die bereits seit Jahren aktiven Klimaschutz betreiben.

Die im „Masterplan Stadt und Region Hannover / 100 % für den Klimaschutz“ im Jahr 2014 beschlossenen Klimaziele (95 % THG-Emissionen und 50 % Endenergieverbrauch im Vergleich zum Jahr 1990 einsparen) sollen – wie in der Stadt Hannover statt bis 2050 - möglichst bereits bis 2035 erreicht werden.

 

 

Sachstand:

Die Zielsetzung des Masterplans möglichst schon bis 2035 zu verwirklichen bedingt eine sehr große gemeinsame Anstrengung aller Einwohner*innen, städtischer Institutionen, Unternehmen, Organisationen etc. (nicht nur aus dem Stadtgebiet!) sowie große finanzielle Anstrengungen.

 

Zunächst ist es dafür nötig zu wissen, wieviel auf diesem Weg schon zurückgelegt ist, sprich welche CO2-Emissionen Burgdorf verursacht. Derzeit liegen als verlässliche Gesamt-Werte zu den CO2-Emissionen von Burgdorf die des Bezugsjahres 2015 (ca. 5,3 t CO2–Äquivalente pro Einwohner und Jahr) vor. Somit wissen wir z.Z. nicht, wo wir derzeit bezüglich der CO2-Minderung genau stehen. Für das Bezugsjahr 2020 soll wieder von der Region eine Energie- und CO2-Bilanz erstellt werden. Dieses wird aber eine „kleine“ Bilanz, die nur die leitungsgebundenen Energieströme- und deren CO2-Emissionen umfassen wird. Die Zahlen für diese kleine Bilanz werden frühestens im Laufe des 1. Quartals 2022 vorliegen.

Für das Bezugsjahr 2025 ist nach unserem Kenntnisstand seitens der Region wieder eine große, alles umfassende CO2-Bilanz geplant. Deren Ergebnisse werden frühestens im Laufe des Jahres 2026 vorliegen.

 

Zu dem Ziel, den Endenergieverbrauch bis 2035 gegenüber 1990 um 50% zu reduzieren, ist anzumerken, dass eine Reduzierung der Endenergie in Burgdorf für das Bezugsjahr 2015 in Vergleich zu 1990 praktisch nicht erfolgte. Ob das sehr ambitionierte Endenergie-Einsparziel erreicht werden wird, ist heute noch nicht absehbar. Schließlich ist es derzeit sehr wahrscheinlich, dass die Energiewende einen deutlich höheren Stromverbrauch zur Folge hat (u.a. Umstellung auf E-Mobilität, mehr Klima- und Lüftungsanlagen, Heizungsumstellung auf Wärmepumpe etc.). Allerdings wäre ein zukünftiger Strommehrverbrauch auch nicht unbedingt dramatisch, wenn dieser durch eine starke Steigerung des Anteils an Strom aus erneuerbaren Quellen mindestens kompensiert wird, so dass die CO2-Emissionen insgesamt deutlich zurückgehen. Aber hierfür ist ein massiver Ausbau der erneuerbaren Energien regions- und deutschlandweit nötig.

Wenn dann auch der Anteil an Wärme auf der Basis fossiler Energieträger (z.B. durch den Umstieg auf Wärmepumpen, die mit Ökostrom betrieben werden) und die Effizienz stark ansteigen würde, ist das im Sinne der Zielerreichung Richtung Klimaneutralität erfreulich.

 

Die Region Hannover hat sich noch nicht zu einer Verschärfung der o.g. alten Klimaschutzziele für die Region verständigt. Nach unseren Kenntnissen ist die Region aber dabei, sich diesem Thema anzunehmen. Ein Termin, wann diese neuen Ziele vorliegen, ist bei Redaktionsschluss noch nicht bekannt. Ein Übereinstimmen von Regionsziel mit dem Burgdorfer Ziel ist aber zu befürworten. Wenn dieses dann in der Praxis durch die Stadt Burgdorf unterboten wird, ist das erfreulich für alle Beteiligten.

 

Anmerkung:

Die Erstellung einer Bilanz ohne die Unterstützung der Region würde sehr viel zusätzlichen Zeit- und Kostenaufwand verursachen. Erste Kostenschätzungen hierzu sind bereits erfolgt.

Auch die Definition von Zwischenzielen (z.B. für 2025 und 2030) sollte möglichst in Zusammenarbeit mit der Region erfolgen 

 

 

 
 


1. Klima- und Nachhaltigkeitscheck: Die Stadt Burgdorf wird vor dem Hintergrund der Klimaschutzziele bei allen Beschlüssen des Rates mit Klimarelevanz die Auswirkungen auf das Klima sowie die ökologische, soziale und ökonomische Nachhaltigkeit der Maßnahmen und Entscheidungen überprüfen und berücksichtigen. Dabei sollen Lösungen bevorzugt werden, die sich positiv auf den Klimaschutz auswirken. Die Verwaltung legt dazu nach einer Beratung durch die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) innerhalb von sechs Monaten ein Konzept für die Umsetzung des Klima- und Nachhaltigkeitschecks in Burgdorf vor. Orientierungshilfe für die Einführung des Klimachecks bieten u.a. der Leitfaden des Deutschen Städtetages und des Deutschen Institutes für Urbanistik „Orientierungshilfe für die Prüfung klimarelevanter Beschlussvorlagen in kommunalen Vertretungskörperschaften“, sowie der Leitfaden der Klimaschutz und Energie Agentur Niedersachen „Prüfung und Bewertung kommunaler Beschlussvorlagen auf Klimarelevanz“ (inkl. Leitfragenkatalog).

 

 

Sachstand:

Bis Ende Januar 2022 wird ein Konzept zur Umsetzung eines Klima- und Nachhaltigkeitschecks in Burgdorf vorgelegt werden. Dabei werden neben dem o.g. Orientierungshilfen/Leitfäden die zumindest teilweise Nutzung des vom Klimabündnis der Städte kostenlos zur Verfügung gestellten Tools zur Klimawirkungsprüfung als auch die Erfahrungen anderer Städte hier berücksichtigt werden. Allerdings wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass die umfassende Umsetzung von Klima- und Nachhaltigkeitschecks mindestens viel Personalkapazität binden wird. Außerdem ist anzumerken, dass die Region Hannover bisher auf die Einführung eines solchen Klima- und Nachhaltigkeitschecks verzichtet hat.

 


 

2. Klimaschutz Aktionsprogramm: Wesentliche Grundlage für das Erreichen von Klimaschutzzielen ist eine strategische Planung und die daraus resultierende schrittweise Umsetzung konkreter Maßnahmen. Die Verwaltung legt daher bis Ende 2022 ein aktualisiertes Klimaschutz Aktionsprogramm Burgdorf vor. Aufgezeigt werden die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung des Ziels „100% für den Klimaschutz“ und die Maßnahmen zur Erreichung der Klimaneutralität der Stadtverwaltung bis zum Jahr 2035. Im Zuge dessen sollen Ideen, Maßnahmen und Projekte für eine klimafreundliche Zukunft für die gesamte Stadt erarbeitet werden. Eine Förderung durch die Kommunalrichtlinie des Bundes („RL zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld“ – hier Pkt. 2.6 Förderung von Potenzialstudien, Pkt. 2.7 Förderung von Klimaschutzkonzepten und Klimaschutzmanagement) wird zeitnah beantragt.

 

Sachstand:

Die Aktualisierung des Klimaschutz-Aktionsprogramms bis Ende 2022 ist möglich, wobei die genaue Zeitplanung hier auch von der Unterstützung der Region bzw. der Klimaschutzleitstelle und der Klimaschutzagentur abhängt. Für die Einhaltung der o.g. Zeitvorgabe ist aber auch die Frage des Umfangs der Bürgerbeteiligung relevant.

Sofern für das aktualisierte Klimaschutz-Aktionsprogramm nicht eine sehr genaue CO2-Bilanz und Prognose erwartet wird (siehe Ausführungen auf Seite 1 zu der Präambel), ist eine Aktualisierung bis Ende 2022 bzw. spätestens im 1. Halbjahr 2023 realistisch und wird erfolgen.

Natürlich wird versucht werden, hierfür möglichst Fördermittel einzuwerben.

 

Das Ziel der klimaneutralen Stadtverwaltung bis 2035 wird wahrscheinlich kurzfristig zu Mehrkosten und insbesondere zu einer Erhöhung des Investitionshaushaltes (erhöhter Baustandard, da ein klimaneutraler Gebäudebestand erzeugt werden muss) führen. Auch entsprechende Personalkapazität muss hierfür vorgesehen werden.

 

 

3. Vorbildfunktion wahrnehmen sowie Bürger*innen und Unternehmen informieren und für Klimaschutz motivieren: Die Stadt Burgdorf nimmt bei allen Maßnahmen vor Ort zum Schutz des Klimas eine besondere Vorbildfunktion ein. Sie baut internes Know-how beim Klimaschutz aus, sie informiert die Bürger*innen und die lokale Wirtschaft im Rahmen ihrer Möglichkeiten über die Fortschritte beim Klimaschutz, klärt im Zusammenwirken mit der regionalen Klimaschutzagentur der Region Hannover und der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen über die Folgen des fortschreitenden Klimawandels auf, berät nach Kräften und zeigt Möglichkeiten auf, Beiträge zum Klimaschutz zu erbringen. Best-Practice-Beispiele anderer Kommunen wie das „100-Sonnendächer-Programm“ der Stadt Gehrden, das „Oldenburger Solarprogramm“, die „Osnabrücker Gründachstrategie“ (alle drei sind Preisträger des Nds. Wettbewerbs Klima Kommunal 2020) dienen dabei als Vorbild.

 

Sachstand:

Die Stadt Burgdorf versucht schon jetzt möglichst bei sehr vielen Maßnahmen vor Ort zum Schutz des Klimas eine Vorbildfunktion einzunehmen. Die gilt z.B. für Fotovoltaik-Anlagen auf öffentlichen Gebäuden und insbesondere für das Baugebiet „Nordwestlich Weserstraße“, welches nur mit regenerativen Energien versorgt werden wird. Für eine besondere Vorbildfunktion und damit deutlich über das übliche Maß hinaus zu gehen, bedarf es erhöhtem finanziellen Engagements.

Die Stadt Burgdorf hat bereits internes Know-how beim Klimaschutz ausgebaut, so z.B. die Verstetigung einer Vollzeitstelle für das Klimaschutzmanagement.

Die Information der Bürger*innen und der lokalen Wirtschaft zum Klimaschutz erfolgt bereits im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Auch erfolgt eine sehr gute Zusammenarbeit mit der regionalen Klimaschutzagentur der Region Hannover, der Klimaschutzleitstelle, andere Kommunen aus der Region und der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen. In Zusammenwirken mit den o.g. Partnern berät sie nach Kräften und zeigt Möglichkeiten auf, Beiträge zum Klimaschutz zu erbringen sowie die Folgen des fortschreitenden Klimawandels aufzuzeigen. So wird z.B. gemeinsam mit der Gemeinde Uetze und der Stadt Lehrte am 07.10.2021 ein digitales Solarforum für die Bürger*innen stattfinden.

 

Best-Practice-Beispiele anderer Kommunen werden auf die Umsetzbarkeit geprüft und versucht auf die Burgdorfer Verhältnisse zu übertragen bzw. anzupassen.

 

Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass eine umfassende Beratung aller Bürger*innen und Unternehmen neben den weiteren Aufgaben (z.B. Aktualisierung des Klimaschutzaktionsprogramms etc.) mehr Zeit in Anspruch nimmt, als eine Vollzeitstelle alleine leisten kann. Außerdem stehen neben der Klimaschutzagentur und der Klimaschutzleitstelle der Region hier vor allem auch private Anbieter wie Energieberater*innen, Architekt*innen etc. zur Verfügung.

 

4. Sanierung des Gebäude- und Anlagenbestandes: Bei allen anstehenden Maßnahmen setzt die Stadt Burgdorf die energetische Sanierung ihres Gebäude- und Anlagenbestandes und die Erhöhung der Energieeffizienz um. Da sich solche Maßnahmen ökonomisch rechnen, wird ein zeitliches Vorziehen entsprechender Maßnahmen bei besonders sanierungsbedürftigen Gebäuden und Anlagen angestrebt. Die Nutzung von einschlägigen KFW-Förderprogrammen, der Kommunalrichtlinie des Bundes und sonstigen, z.T. flankierenden Förderprogrammen des Bundes- und des Landes (u.a. die neuen bzw. aufgestockten Landesförderrichtlinien Sanierung im Bestand – Förderprogramm Gebäude und Quartiere; energetische Quartierskonzepte, Flächenheizung, ergänzendes Dachdämm-Programm) soll hierbei zum Tragen kommen.

 

Sachstand:

Bei allen anstehenden Maßnahmen setzt die Stadt Burgdorf die energetische Sanierung ihres Gebäude- und Anlagenbestandes und die Erhöhung der Energieeffizienz um. Insbesondere ist dies für die Sanierung der Rathäuser vorgesehen. Allerdings stößt ein deutliches zeitliches Vorziehen entsprechender Maßnahmen z.T. auf Restriktionen/ Beschränkungen bezüglich Personalkapazität und Finanzbudget.

 

 

5. Nutzung erneuerbarer Energien: Die Stadt Burgdorf strebt in Kooperation mit den Stadtwerken Burgdorf den konsequenten Ausbau und die Nutzung erneuerbarer Energien auf dem Stadtgebiet an. Im Zuge dessen sind sämtliche städtische Liegenschaften mit Hilfe des Solarpotenzialkatasters der Region Hannover auf Ihre Eignung für die Photovoltaiknutzung zu prüfen. Alle geeigneten Flächen sind entsprechend den Vorgaben eines Burgdorfer Ausbauprogramms mit Photovoltaikanlagen zu versehen. Bestehende Förderprogramme (u.a. die einschlägigen KFW-Förderprogramme) werden genutzt. Die Nutzung weiterer Förderprogramme auf kommunaler oder Landesebene (u.a. die geplante Förder-RL des Landes Niedersachsen zur Förderung von Photovoltaik-Batteriespeichern) wird angestrebt. Wir sehen die Stadtwerke Burgdorf als wichtigen Akteur und Partner auf dem Weg zur Klimaneutralität in Burgdorf an. Alle städtischen Liegenschaften sollten zunächst den Stadtwerken Burgdorf zur Installation von PV-Anlagen angeboten werden. Außerdem soll geprüft werden, inwieweit eine Bürgerbeteiligung (Geldeinlagen) für die zu errichtenden PV-Anlagen und ggf. auch für Windenergieanlagen über die Stadtwerke erfolgen kann. (Bürgerstrom)

 

Sachstand

Die Zusammenarbeit bezüglich (zukünftiger) Nutzung von kommunalen Dächern für die Solarenergiegewinnung mit Hilfe der Stadtwerke erfolgt bereits (z.B. bei Dächern von Turnhallen, Schulgebäuden etc.). Auch bei weiteren Projekten wie dem neuen Bauhof ist dieses geplant. Die Nutzung von Fördermitteln – soweit möglich – soll erfolgen. Aber der Ausbau ist nicht innerhalb von sehr kurzer Zeit zu realisieren (Planungs-/Lieferzeiten, Fachpersonalbedarf etc.).

Bezüglich des Bürgerstroms bzw. der Bürgerbeteiligung beim Ausbau erneuerbarer Energien wird die Vorzugsvariante zusammen mit den Stadtwerken vorrangig geprüft werden. Ggf. ist auch bei bestimmten Einzelprojekten eine Zusammenarbeit mit bereits vorhandenen Energiegenossenschaften in der Region und/oder aus angrenzenden Kommunen möglich bzw. denkbar. Auch die Einbindung lokaler Genossenschaften z.B. aus der Wohnungswirtschaft sowie der lokalen Finanzinstitute wird hierbei angestrebt werden.

 

 

6. E-Mobilität für Klimaschutz: Die Stadt Burgdorf rüstet bei allen anstehenden Neubeschaffungen von Fahrzeugen (soweit am Markt vorhanden) auf E-Mobilität um. Sie sorgt für einen schnellen Ausbau der Elektrolademöglichkeiten. Die einschlägigen Förderprogramme u.a. des Nds. Wirtschaftsministeriums (u.a. MW-Förderung von batterie- und brennstoffzellenelektrisch betriebener Fahrzeuge in den Kommunen, MU-Förderung von Projekten nachhaltiger Mobilität in Kommunen) werden dazu zeitnah beantragt.

 

Sachstand:

Die schrittweise Umstellung des Fahrzeugsparks auf E-Mobilität wird erfolgen. Die Wirtschaftlichkeit/Kosten im Vergleich zu einem herkömmlichen fossil-betriebenen Fahrzeug als Alternative werden bei der Beschaffung i.d.R. mit dargestellt werden. Bei größeren Anschaffungen werden sowieso die entsprechenden Gremien beteiligt. Auch der Ausbau der E-Ladesäulen (z.B. am Standort Schützenplatz) steht auf der Agenda; aber das Thema Kosten spielt auch hier eine wesentliche Rolle. Auch hier stehen die Stadtwerke Burgdorf als kompetenter Partner zur Seite. Die Nutzung von Fördermitteln wird selbstverständlich erfolgen.

 

 

7. Klimaneutrale Neubaugebiete: Alle zukünftigen Neubaugebiete der Stadt Burgdorf werden klimaneutral ausgestaltet. Die Nutzung fossiler Brennstoffe ist auszuschließen.

Die Ergebnisse des Klima- und Nachhaltigkeitschecks gemäß Pkt. 1 des Antrages für die jeweilige Bauleitplanung fließen ein. Der Leitfaden „Klima-Check in der Bauleitplanung – Checkliste Klimaschutz und Klimaanpassung“ der RWTH Aachen University (2017) dient als Orientierungshilfe.

 

Sachstand:

Alle zukünftigen Neubaugebiete der Stadt Burgdorf werden (nahezu) klimaneutral ausgestaltet werden. Hierfür werden immer auch Partner benötigt werden, wobei hier vor allem die Stadtwerke zu nennen sind.

Die Umsetzung erfolgt bereits als Musterbeispiel bei dem neuen Baugebiet „Nordwestlich Weserstraße“, das bald realisiert werden soll.

Hilfreich ist, dass zu erwarten ist, dass die Betriebskosten (inkl. jährlicher Abschreibung) von Anlagen zur Nutzung von erneuerbaren Energien (z.B. Luftwärmepumpen) mit der schrittweisen Umsetzung der CO2-Besteuerung schon in sehr kurzem Zeiträumen (spätestens ab 2025) in der Praxis fast immer konkurrenzfähig sein werden. Zusätzliche Bonusprogramme sind denkbar, aber aufgrund der Haushaltslage nicht in der Form von finanzieller Unterstützung.

 

Der Begriff „zukünftige Neubaugebiete“ ist im Beschluss nicht definiert worden. Seitens der Verwaltung wird dies so verstanden, dass sich der v. g. Beschluss auf Neubaugebiete bezieht, für die noch kein Bebauungsplan-Satzungsbeschluss erfolgt ist. Die Erfahrungen aus der Aufstellung des B-Planes Nr. 0-73 „Nordwestlich Weserstraße“ haben gezeigt, dass die Entscheidung, ein Neubaugebiet klimaneutral auszugestalten, eine Vielzahl an Untersuchungen erfordert, die ggf. auch in entsprechende Festsetzungen im B-Plan münden. Für alle Planverfahren, die abgeschlossen, aber deren Umsetzung (noch) in Vorbereitung ist (hier bspw. B-Plan Nr. 2-06 „Ehlershäuser Weg“), müsste das Planverfahren ggf. wiederholt werden. Dies wird seitens der Verwaltung nicht empfohlen.

 

In diesem Zusammenhang ist bei zukünftigen Entwicklungen auch zu hinterfragen, inwieweit bei bestehender Infrastruktur (hier: Gasversorgung) und geringfügiger Erweiterung einer straßenbegleitenden Bebauung eine „Abkoppelung“ von einer vorhandenen Anschlussmöglichkeit rechtlich zulässig ist. Hierzu sind die Stadtwerke mit einzubeziehen.

 

Für die aktuelle Erweiterung eines bestehenden Gewerbegebiets (hier: GE Nordwest III. Abschnitt) ist zu klären, ob mit dem v. g. Beschluss auch diese „Neubaugebiete“ bzw. Gewerbegebiete generell den Anspruch erfüllen müssen, zumal insbesondere bei Gewerbegebieten im Vorfeld der Versorgungsbedarf nicht abgeschätzt werden kann. Bei der Vermarktung könnte eine klare diesbezügliche Ausrichtung zwar zu einer eindeutigen und bei einzelnen Interessenten positiv wirkenden Positionierung des Standortes beitragen, bei anderen Interessenten aber auch dazu führen, dass diese von einer Ansiedlung bzw. einem Grundstückserwerb Abstand nehmen, weil eine Versorgung der neuen Immobilie oder die Durchführung der geplanten betrieblichen Prozesse weiterhin zumindest zunächst mittels fossiler Energieträger erfolgen sollen. Zudem verbleibt bei einem „Angebotsbebauungsplan“ das Risiko, am Energiebedarf vorbeizuplanen. Für die Umstellung auf bspw. Erdwärmesonden spielt in vielen Fällen auch der Schutz des Trinkwassergewinnungsgebietes eine Rolle.

Zur Wärmeversorgung des 3. Abschnitts des Gewerbeparks Nordwest wurden die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zur Wärmeplanung im September separat in die Beratung eingebracht.

 

Die Verwaltung ist nach Rücksprache mit den Stadtwerken Burgdorf zu dem Ergebnis gekommen, dass es zum v. g. Grundsatzbeschluss viele unbekannte Parameter gibt, die im Einzelfall zu berücksichtigen bzw. abzuwägen sind. Aus Sicht der Stadtwerke muss es einen Übergangszeitraum für die Umstellung auf nichtfossile Brennstoffe geben, wenn man feststellt, dass ein „Umstellen mit der Brechstange“ zu neuen Problemen führt, die man ggf. heute noch nicht lösen kann.


 

8. Smartcity Burgdorf: Die Stadt Burgdorf strebt an, die Chancen und Möglichkeiten der Digitalisierung als Beitrag zum kommunalen Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels zu erproben und konsequent einzusetzen. Im Zuge dessen wird u.a. eine Förderung über das KFW-Förderprogramm 436 „Modellprojekte Smart Cities: Stadtentwicklung und Digitalisierung“ und ggf. eine flankierende Unterstützung modellhafter Digitalisierungsansätze durch das Land Niedersachsen angestrebt.

 

Sachstand:

Die schrittweise Umsetzung (u.a. durch die neue Arbeitsgruppe Smart City) ist bereits geplant. Es ist aber auch ein Prozess, der eines längeren Umsetzungszeitraums bedarf (sowohl Software– als auch Hardwaremäßig).

Hierzu ist auch das im August 2021 mit 12 anderen Regionskommunen gemeinsam begonnene - zu 100% geförderte - Projekt „Kommunales Energie-Effizienznetzwerk“ zu nennen. Hierbei geht es zunächst u.a. darum, die Energieverbräuche der eigenen Liegenschaften schneller und besser zu erfassen sowie Energieberichte zu vereinfachen und zu vereinheitlichen. Dann sollen z.B. mittels der Datenauswertung und Benchmarking (potenzielle) Schwachstellen erkannt werden und Energieverbräuche insgesamt verringert werden.

In 2022 soll im Frühjahr auch ein Projekt zur „Digitalisierung der Energie- und Wärmeplanung in den Kommunen der Region Hannover mittels Datenanalyse in Geographischen Informationssystemen (DEKODA)“ zur Wärme- und Kälteplanung in der Region starten, an dem Burgdorf - zusammen mit 6 Regionskommunen und der Landeshauptstadt – mitwirken wird.

 

 

9. Kommunale Betriebe: Die Stadt Burgdorf fordert alle städtischen Betriebe sowie Unternehmen mit städtischer Beteiligung auf, sich verstärkt mit Ihren Möglichkeiten im Klimaschutz auseinander zu setzen. Bei allen Institutionen und Organisationen, wo die Stadt Burgdorf Mitglied ist, soll die Verwaltung zudem darauf hinwirken, dass sich diese ebenfalls verstärkt für die Eindämmung der Klimakrise engagieren.

 

Sachstand

Dieser Punkt wird bereits umgesetzt.

 

 

10. Fortschrittsberichte: Die Verwaltung berichtet dem Rat jeweils im ersten Quartal eines Jahres über die Fortschritte beim Klimaschutz in Burgdorf, erstmalig im Jahr 2022.

 

Sachstand

Der erste Fortschrittsbericht zum Klimaschutz wird Ende des ersten Quartals 2022 erfolgen.

 

 

 

 

 

(Pollehn)