Nachfolgende Mitteilung gebe ich Ihnen zur Kenntnis.
Vorbemerkung: Der Sachstandsbericht ist genauso
gegliedert wie der Ratsbeschluss „Klimaschutz als kommunale Aufgabe“. Als
Bezugspunkt ist der beschlossene Text des Antrags abschnittsweise jeweils als
Kasten vorweg gestellt.
Präambel
Klimaschutz verstärken: Um unserer lokalen Verantwortung für den Erhalt einer
lebenswerten Umwelt und zur Eindämmung der weltweiten Klimakrise auch in
Burgdorf gerecht zu werden, unterstützen wir die Energiewende und verstärken
unsere bisherigen Anstrengungen zum Schutz des Klimas bei allen zukünftigen
Entscheidungen von Rat und Verwaltung. Die Stadt Burgdorf begreift dabei
Maßnahmen, die dem Klimaschutz dienen, als sinnvolle und nachhaltig wirksame
Zukunftsinvestition, die sich mittel- und langfristig auch ökonomisch rechnen.
Burgdorf profitiert von den vielfältigen Erfahrungen anderer Kommunen, die
bereits seit Jahren aktiven Klimaschutz betreiben.
Die im „Masterplan Stadt
und Region Hannover / 100 % für den Klimaschutz“ im Jahr 2014 beschlossenen Klimaziele (95 % THG-Emissionen und 50 %
Endenergieverbrauch im Vergleich zum Jahr 1990 einsparen) sollen – wie in der
Stadt Hannover statt bis 2050 - möglichst bereits bis 2035 erreicht werden.
Sachstand:
Die Zielsetzung des Masterplans möglichst
schon bis 2035 zu verwirklichen bedingt eine sehr große gemeinsame Anstrengung
aller Einwohner*innen, städtischer Institutionen, Unternehmen, Organisationen
etc. (nicht nur aus dem Stadtgebiet!) sowie große finanzielle Anstrengungen.
Zunächst ist es dafür nötig zu
wissen, wieviel auf diesem Weg schon zurückgelegt ist, sprich welche CO2-Emissionen
Burgdorf verursacht. Derzeit liegen als verlässliche Gesamt-Werte zu den CO2-Emissionen
von Burgdorf die des Bezugsjahres 2015 (ca. 5,3 t CO2–Äquivalente pro
Einwohner und Jahr) vor. Somit wissen wir z.Z. nicht, wo wir
derzeit bezüglich der CO2-Minderung genau stehen. Für das Bezugsjahr
2020 soll wieder von der Region eine Energie- und CO2-Bilanz
erstellt werden. Dieses wird aber eine „kleine“ Bilanz, die nur die
leitungsgebundenen Energieströme- und deren CO2-Emissionen umfassen
wird. Die Zahlen für diese kleine Bilanz werden frühestens im Laufe des
1. Quartals 2022 vorliegen.
Für das Bezugsjahr 2025 ist nach unserem Kenntnisstand seitens der Region
wieder eine große, alles umfassende CO2-Bilanz geplant. Deren
Ergebnisse werden frühestens im Laufe des Jahres 2026 vorliegen.
Zu dem Ziel, den Endenergieverbrauch bis 2035 gegenüber
1990 um 50% zu reduzieren, ist anzumerken, dass eine Reduzierung der Endenergie in Burgdorf für das Bezugsjahr
2015 in Vergleich zu 1990 praktisch nicht erfolgte. Ob das sehr
ambitionierte Endenergie-Einsparziel erreicht werden wird, ist heute noch nicht
absehbar. Schließlich ist es derzeit sehr wahrscheinlich, dass die Energiewende
einen deutlich höheren Stromverbrauch zur Folge hat (u.a. Umstellung auf
E-Mobilität, mehr Klima- und Lüftungsanlagen, Heizungsumstellung auf Wärmepumpe
etc.). Allerdings wäre ein zukünftiger Strommehrverbrauch auch nicht unbedingt
dramatisch, wenn dieser durch eine starke Steigerung des Anteils an Strom aus
erneuerbaren Quellen mindestens kompensiert wird, so dass die CO2-Emissionen
insgesamt deutlich zurückgehen. Aber hierfür ist ein massiver Ausbau der
erneuerbaren Energien regions- und deutschlandweit nötig.
Wenn dann auch der Anteil an Wärme
auf der Basis fossiler Energieträger (z.B. durch den Umstieg auf Wärmepumpen,
die mit Ökostrom betrieben werden) und die Effizienz stark ansteigen würde, ist
das im Sinne der Zielerreichung Richtung Klimaneutralität erfreulich.
Die Region Hannover hat sich noch
nicht zu einer Verschärfung der o.g. alten Klimaschutzziele für die Region
verständigt. Nach unseren Kenntnissen ist die Region aber dabei, sich diesem
Thema anzunehmen. Ein Termin, wann diese neuen Ziele vorliegen, ist bei
Redaktionsschluss noch nicht bekannt. Ein Übereinstimmen von Regionsziel mit
dem Burgdorfer Ziel ist aber zu befürworten. Wenn dieses dann in der Praxis
durch die Stadt Burgdorf unterboten wird, ist das erfreulich für alle
Beteiligten.
Anmerkung:
Die Erstellung einer Bilanz ohne die Unterstützung der
Region würde sehr viel zusätzlichen Zeit- und Kostenaufwand verursachen. Erste
Kostenschätzungen hierzu sind bereits erfolgt.
Auch die Definition von Zwischenzielen (z.B. für 2025 und
2030) sollte möglichst in Zusammenarbeit mit der Region erfolgen
1. Klima- und
Nachhaltigkeitscheck: Die Stadt Burgdorf wird vor dem
Hintergrund der Klimaschutzziele bei allen Beschlüssen des Rates mit
Klimarelevanz die Auswirkungen auf das Klima sowie die ökologische, soziale und
ökonomische Nachhaltigkeit der Maßnahmen und Entscheidungen überprüfen und
berücksichtigen. Dabei sollen Lösungen bevorzugt werden, die sich positiv auf
den Klimaschutz auswirken. Die Verwaltung legt dazu nach einer Beratung durch
die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) innerhalb von sechs Monaten ein Konzept für
die Umsetzung des Klima- und Nachhaltigkeitschecks in Burgdorf vor. Orientierungshilfe für die Einführung des
Klimachecks bieten u.a. der Leitfaden des Deutschen Städtetages und des
Deutschen Institutes für Urbanistik „Orientierungshilfe für die Prüfung
klimarelevanter Beschlussvorlagen in kommunalen Vertretungskörperschaften“,
sowie der Leitfaden der Klimaschutz und Energie Agentur Niedersachen „Prüfung
und Bewertung kommunaler Beschlussvorlagen auf Klimarelevanz“ (inkl.
Leitfragenkatalog).
Sachstand:
Bis Ende Januar 2022 wird ein Konzept zur Umsetzung eines
Klima- und Nachhaltigkeitschecks in Burgdorf
vorgelegt werden. Dabei werden neben dem o.g. Orientierungshilfen/Leitfäden die
zumindest teilweise Nutzung des vom Klimabündnis der Städte kostenlos zur
Verfügung gestellten Tools zur Klimawirkungsprüfung als auch die Erfahrungen
anderer Städte hier berücksichtigt werden. Allerdings wird schon jetzt darauf
hingewiesen, dass die umfassende Umsetzung von Klima- und Nachhaltigkeitschecks
mindestens viel Personalkapazität binden wird. Außerdem ist anzumerken, dass
die Region Hannover bisher auf die Einführung eines solchen Klima- und
Nachhaltigkeitschecks verzichtet hat.
2. Klimaschutz Aktionsprogramm: Wesentliche
Grundlage für das Erreichen von Klimaschutzzielen ist eine strategische Planung
und die daraus resultierende schrittweise Umsetzung konkreter Maßnahmen. Die
Verwaltung legt daher bis Ende 2022 ein aktualisiertes Klimaschutz
Aktionsprogramm Burgdorf vor. Aufgezeigt werden die erforderlichen Maßnahmen
zur Umsetzung des Ziels „100% für den Klimaschutz“ und die Maßnahmen zur
Erreichung der Klimaneutralität der Stadtverwaltung bis zum Jahr 2035. Im Zuge
dessen sollen Ideen, Maßnahmen und Projekte für eine klimafreundliche Zukunft
für die gesamte Stadt erarbeitet werden. Eine Förderung
durch die Kommunalrichtlinie des Bundes („RL zur Förderung von
Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld“ – hier Pkt. 2.6 Förderung von
Potenzialstudien, Pkt. 2.7 Förderung von Klimaschutzkonzepten und
Klimaschutzmanagement) wird zeitnah beantragt.
Sachstand:
Die Aktualisierung des
Klimaschutz-Aktionsprogramms bis Ende 2022 ist möglich, wobei die genaue
Zeitplanung hier auch von der Unterstützung der Region bzw. der
Klimaschutzleitstelle und der Klimaschutzagentur abhängt. Für die Einhaltung
der o.g. Zeitvorgabe ist aber auch die Frage des Umfangs der Bürgerbeteiligung
relevant.
Sofern für das aktualisierte
Klimaschutz-Aktionsprogramm nicht eine sehr genaue CO2-Bilanz und
Prognose erwartet wird (siehe Ausführungen auf Seite 1 zu der Präambel), ist
eine Aktualisierung bis Ende 2022 bzw. spätestens im 1. Halbjahr 2023
realistisch und wird erfolgen.
Natürlich wird versucht werden,
hierfür möglichst Fördermittel einzuwerben.
Das Ziel der klimaneutralen Stadtverwaltung
bis 2035 wird wahrscheinlich kurzfristig zu Mehrkosten und insbesondere zu
einer Erhöhung des Investitionshaushaltes (erhöhter Baustandard, da ein
klimaneutraler Gebäudebestand erzeugt werden muss) führen. Auch entsprechende
Personalkapazität muss hierfür vorgesehen werden.
3. Vorbildfunktion wahrnehmen
sowie Bürger*innen und Unternehmen informieren und für Klimaschutz motivieren: Die Stadt Burgdorf nimmt bei allen
Maßnahmen vor Ort zum Schutz des Klimas eine besondere Vorbildfunktion ein. Sie
baut internes Know-how beim Klimaschutz aus, sie informiert die Bürger*innen
und die lokale Wirtschaft im Rahmen ihrer Möglichkeiten über die Fortschritte
beim Klimaschutz, klärt im Zusammenwirken mit der regionalen Klimaschutzagentur
der Region Hannover und der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen über
die Folgen des fortschreitenden Klimawandels auf, berät nach Kräften und zeigt
Möglichkeiten auf, Beiträge zum Klimaschutz zu erbringen.
Best-Practice-Beispiele anderer Kommunen wie das „100-Sonnendächer-Programm“
der Stadt Gehrden, das „Oldenburger Solarprogramm“, die „Osnabrücker
Gründachstrategie“ (alle drei sind Preisträger des Nds. Wettbewerbs Klima
Kommunal 2020) dienen dabei als Vorbild.
Sachstand:
Die Stadt Burgdorf versucht schon
jetzt möglichst bei sehr vielen Maßnahmen vor Ort zum Schutz des Klimas eine
Vorbildfunktion einzunehmen. Die gilt z.B. für Fotovoltaik-Anlagen auf
öffentlichen Gebäuden und insbesondere für das Baugebiet „Nordwestlich Weserstraße“,
welches nur mit regenerativen Energien versorgt werden wird. Für eine besondere
Vorbildfunktion und damit deutlich über das übliche Maß hinaus zu gehen, bedarf
es erhöhtem finanziellen Engagements.
Die Stadt Burgdorf hat bereits
internes Know-how beim Klimaschutz ausgebaut, so z.B. die Verstetigung einer
Vollzeitstelle für das Klimaschutzmanagement.
Die Information der Bürger*innen
und der lokalen Wirtschaft zum Klimaschutz erfolgt bereits im Rahmen ihrer
Möglichkeiten. Auch erfolgt eine sehr gute Zusammenarbeit mit der regionalen
Klimaschutzagentur der Region Hannover, der Klimaschutzleitstelle, andere
Kommunen aus der Region und der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen.
In Zusammenwirken mit den o.g. Partnern berät sie nach Kräften und zeigt
Möglichkeiten auf, Beiträge zum Klimaschutz zu erbringen sowie die Folgen des
fortschreitenden Klimawandels aufzuzeigen. So wird z.B. gemeinsam mit der
Gemeinde Uetze und der Stadt Lehrte am 07.10.2021 ein digitales Solarforum für
die Bürger*innen stattfinden.
Best-Practice-Beispiele anderer
Kommunen werden auf die Umsetzbarkeit geprüft und versucht auf die Burgdorfer
Verhältnisse zu übertragen bzw. anzupassen.
Allerdings ist darauf hinzuweisen,
dass eine umfassende Beratung aller Bürger*innen und Unternehmen neben den
weiteren Aufgaben (z.B. Aktualisierung des Klimaschutzaktionsprogramms etc.)
mehr Zeit in Anspruch nimmt, als eine Vollzeitstelle alleine leisten kann.
Außerdem stehen neben der Klimaschutzagentur und der Klimaschutzleitstelle der
Region hier vor allem auch private Anbieter wie Energieberater*innen,
Architekt*innen etc. zur Verfügung.
4. Sanierung des Gebäude- und
Anlagenbestandes: Bei allen anstehenden Maßnahmen setzt die Stadt Burgdorf
die energetische Sanierung ihres Gebäude- und Anlagenbestandes und die Erhöhung
der Energieeffizienz um. Da sich solche Maßnahmen ökonomisch rechnen, wird ein
zeitliches Vorziehen entsprechender Maßnahmen bei besonders
sanierungsbedürftigen Gebäuden und Anlagen angestrebt. Die Nutzung von
einschlägigen KFW-Förderprogrammen, der Kommunalrichtlinie des Bundes und
sonstigen, z.T. flankierenden Förderprogrammen des Bundes- und des Landes (u.a.
die neuen bzw. aufgestockten Landesförderrichtlinien Sanierung im Bestand –
Förderprogramm Gebäude und Quartiere; energetische Quartierskonzepte,
Flächenheizung, ergänzendes Dachdämm-Programm) soll hierbei zum Tragen kommen.
Sachstand:
Bei allen anstehenden Maßnahmen setzt die Stadt Burgdorf
die energetische Sanierung ihres Gebäude- und Anlagenbestandes und die Erhöhung
der Energieeffizienz um. Insbesondere ist dies für die Sanierung der Rathäuser
vorgesehen. Allerdings stößt ein deutliches zeitliches Vorziehen entsprechender
Maßnahmen z.T. auf Restriktionen/ Beschränkungen bezüglich Personalkapazität
und Finanzbudget.
5. Nutzung
erneuerbarer Energien: Die Stadt Burgdorf strebt in
Kooperation mit den Stadtwerken Burgdorf den konsequenten Ausbau und die
Nutzung erneuerbarer Energien auf dem Stadtgebiet an. Im Zuge dessen sind
sämtliche städtische Liegenschaften mit Hilfe des Solarpotenzialkatasters der
Region Hannover auf Ihre Eignung für die Photovoltaiknutzung zu prüfen. Alle
geeigneten Flächen sind entsprechend den Vorgaben eines Burgdorfer
Ausbauprogramms mit Photovoltaikanlagen zu versehen. Bestehende Förderprogramme
(u.a. die einschlägigen KFW-Förderprogramme) werden genutzt. Die Nutzung
weiterer Förderprogramme auf kommunaler oder Landesebene (u.a. die geplante
Förder-RL des Landes Niedersachsen zur Förderung von
Photovoltaik-Batteriespeichern) wird angestrebt. Wir sehen die Stadtwerke
Burgdorf als wichtigen Akteur und Partner auf dem Weg zur Klimaneutralität in
Burgdorf an. Alle städtischen Liegenschaften sollten zunächst den Stadtwerken
Burgdorf zur Installation von PV-Anlagen angeboten werden. Außerdem soll geprüft
werden, inwieweit eine Bürgerbeteiligung (Geldeinlagen) für die zu errichtenden
PV-Anlagen und ggf. auch für Windenergieanlagen über die Stadtwerke erfolgen
kann. (Bürgerstrom)
Sachstand
Die Zusammenarbeit bezüglich
(zukünftiger) Nutzung von kommunalen Dächern für die Solarenergiegewinnung mit
Hilfe der Stadtwerke erfolgt bereits (z.B. bei Dächern von Turnhallen,
Schulgebäuden etc.). Auch bei weiteren Projekten wie dem neuen Bauhof ist dieses
geplant. Die Nutzung von Fördermitteln – soweit möglich – soll erfolgen. Aber
der Ausbau ist nicht innerhalb von sehr kurzer Zeit zu realisieren
(Planungs-/Lieferzeiten, Fachpersonalbedarf etc.).
Bezüglich des Bürgerstroms bzw.
der Bürgerbeteiligung beim Ausbau erneuerbarer Energien wird die
Vorzugsvariante zusammen mit den Stadtwerken vorrangig geprüft werden. Ggf. ist
auch bei bestimmten Einzelprojekten eine Zusammenarbeit mit bereits vorhandenen
Energiegenossenschaften in der Region und/oder aus angrenzenden Kommunen
möglich bzw. denkbar. Auch die Einbindung lokaler Genossenschaften z.B. aus der
Wohnungswirtschaft sowie der lokalen Finanzinstitute wird hierbei angestrebt
werden.
6. E-Mobilität für Klimaschutz: Die Stadt Burgdorf rüstet bei allen anstehenden
Neubeschaffungen von Fahrzeugen (soweit am Markt vorhanden) auf E-Mobilität um.
Sie sorgt für einen schnellen Ausbau der Elektrolademöglichkeiten. Die
einschlägigen Förderprogramme u.a. des Nds. Wirtschaftsministeriums (u.a.
MW-Förderung von batterie- und brennstoffzellenelektrisch betriebener Fahrzeuge
in den Kommunen, MU-Förderung von Projekten nachhaltiger Mobilität in Kommunen)
werden dazu zeitnah beantragt.
Sachstand:
Die schrittweise Umstellung des
Fahrzeugsparks auf E-Mobilität wird erfolgen. Die Wirtschaftlichkeit/Kosten im
Vergleich zu einem herkömmlichen fossil-betriebenen Fahrzeug als Alternative
werden bei der Beschaffung i.d.R. mit dargestellt werden. Bei größeren
Anschaffungen werden sowieso die entsprechenden Gremien beteiligt. Auch der
Ausbau der E-Ladesäulen (z.B. am Standort Schützenplatz) steht auf der Agenda;
aber das Thema Kosten spielt auch hier eine wesentliche Rolle. Auch hier stehen
die Stadtwerke Burgdorf als kompetenter Partner zur Seite. Die Nutzung von Fördermitteln wird selbstverständlich
erfolgen.
7. Klimaneutrale Neubaugebiete: Alle
zukünftigen Neubaugebiete der Stadt Burgdorf werden klimaneutral ausgestaltet.
Die Nutzung fossiler Brennstoffe ist auszuschließen.
Die Ergebnisse
des Klima- und Nachhaltigkeitschecks gemäß Pkt. 1 des Antrages für die
jeweilige Bauleitplanung fließen ein. Der Leitfaden „Klima-Check in der
Bauleitplanung – Checkliste Klimaschutz und Klimaanpassung“ der RWTH Aachen
University (2017) dient als Orientierungshilfe.
Sachstand:
Alle zukünftigen Neubaugebiete der Stadt Burgdorf werden
(nahezu) klimaneutral ausgestaltet werden. Hierfür werden immer auch Partner
benötigt werden, wobei hier vor allem die Stadtwerke zu nennen sind.
Die Umsetzung erfolgt bereits als Musterbeispiel bei dem
neuen Baugebiet „Nordwestlich Weserstraße“, das bald realisiert werden soll.
Hilfreich ist, dass zu erwarten
ist, dass die Betriebskosten (inkl. jährlicher Abschreibung) von Anlagen zur
Nutzung von erneuerbaren Energien (z.B. Luftwärmepumpen) mit der schrittweisen
Umsetzung der CO2-Besteuerung schon in sehr kurzem Zeiträumen
(spätestens ab 2025) in der Praxis fast immer konkurrenzfähig sein werden.
Zusätzliche Bonusprogramme sind denkbar, aber aufgrund der Haushaltslage nicht
in der Form von finanzieller Unterstützung.
Der Begriff „zukünftige
Neubaugebiete“ ist im Beschluss nicht definiert worden. Seitens der Verwaltung
wird dies so verstanden, dass sich der v. g. Beschluss auf Neubaugebiete
bezieht, für die noch kein Bebauungsplan-Satzungsbeschluss erfolgt ist. Die
Erfahrungen aus der Aufstellung des B-Planes Nr. 0-73 „Nordwestlich
Weserstraße“ haben gezeigt, dass die Entscheidung, ein Neubaugebiet
klimaneutral auszugestalten, eine Vielzahl an Untersuchungen erfordert, die
ggf. auch in entsprechende Festsetzungen im B-Plan münden. Für alle
Planverfahren, die abgeschlossen, aber deren Umsetzung (noch) in Vorbereitung
ist (hier bspw. B-Plan Nr. 2-06 „Ehlershäuser Weg“), müsste das Planverfahren
ggf. wiederholt werden. Dies wird seitens der Verwaltung nicht empfohlen.
In diesem Zusammenhang ist bei
zukünftigen Entwicklungen auch zu hinterfragen, inwieweit bei bestehender
Infrastruktur (hier: Gasversorgung) und geringfügiger Erweiterung einer
straßenbegleitenden Bebauung eine „Abkoppelung“ von einer vorhandenen
Anschlussmöglichkeit rechtlich zulässig ist. Hierzu sind die Stadtwerke mit
einzubeziehen.
Für die aktuelle Erweiterung eines
bestehenden Gewerbegebiets (hier: GE Nordwest III. Abschnitt) ist zu klären, ob
mit dem v. g. Beschluss auch diese „Neubaugebiete“ bzw. Gewerbegebiete generell
den Anspruch erfüllen müssen, zumal insbesondere bei Gewerbegebieten im Vorfeld
der Versorgungsbedarf nicht abgeschätzt werden kann. Bei der Vermarktung könnte
eine klare diesbezügliche Ausrichtung zwar zu einer eindeutigen und bei
einzelnen Interessenten positiv wirkenden Positionierung des Standortes
beitragen, bei anderen Interessenten aber auch dazu führen, dass diese von
einer Ansiedlung bzw. einem Grundstückserwerb Abstand nehmen, weil eine
Versorgung der neuen Immobilie oder die Durchführung der geplanten
betrieblichen Prozesse weiterhin zumindest zunächst mittels fossiler
Energieträger erfolgen sollen. Zudem verbleibt bei einem
„Angebotsbebauungsplan“ das Risiko, am Energiebedarf vorbeizuplanen. Für die
Umstellung auf bspw. Erdwärmesonden spielt in vielen Fällen auch der Schutz des
Trinkwassergewinnungsgebietes eine Rolle.
Zur Wärmeversorgung des 3.
Abschnitts des Gewerbeparks Nordwest wurden die
Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zur Wärmeplanung im September separat in die
Beratung eingebracht.
Die Verwaltung ist nach
Rücksprache mit den Stadtwerken Burgdorf zu dem Ergebnis gekommen, dass es zum
v. g. Grundsatzbeschluss viele unbekannte Parameter gibt, die im Einzelfall zu
berücksichtigen bzw. abzuwägen sind. Aus Sicht der Stadtwerke muss es einen
Übergangszeitraum für die Umstellung auf nichtfossile Brennstoffe geben, wenn
man feststellt, dass ein „Umstellen mit der Brechstange“ zu neuen Problemen
führt, die man ggf. heute noch nicht lösen kann.
8. Smartcity Burgdorf: Die
Stadt Burgdorf strebt an, die Chancen und Möglichkeiten der Digitalisierung als
Beitrag zum kommunalen Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des
Klimawandels zu erproben und konsequent einzusetzen. Im Zuge dessen wird u.a.
eine Förderung über das KFW-Förderprogramm 436 „Modellprojekte Smart Cities:
Stadtentwicklung und Digitalisierung“ und ggf. eine flankierende Unterstützung
modellhafter Digitalisierungsansätze durch das Land Niedersachsen angestrebt.
Sachstand:
Die schrittweise Umsetzung (u.a. durch die neue
Arbeitsgruppe Smart City) ist bereits geplant. Es ist aber auch ein Prozess,
der eines längeren Umsetzungszeitraums bedarf (sowohl Software– als auch
Hardwaremäßig).
Hierzu ist auch das im August 2021 mit 12 anderen
Regionskommunen gemeinsam begonnene - zu 100% geförderte - Projekt „Kommunales
Energie-Effizienznetzwerk“ zu nennen. Hierbei geht es zunächst u.a. darum, die
Energieverbräuche der eigenen Liegenschaften schneller und besser zu erfassen
sowie Energieberichte zu vereinfachen und zu vereinheitlichen. Dann sollen z.B.
mittels der Datenauswertung und Benchmarking (potenzielle) Schwachstellen
erkannt werden und Energieverbräuche insgesamt verringert werden.
In 2022 soll im Frühjahr auch ein Projekt zur
„Digitalisierung der Energie- und Wärmeplanung in den Kommunen der Region
Hannover mittels Datenanalyse in Geographischen Informationssystemen (DEKODA)“
zur Wärme- und Kälteplanung in der Region starten, an dem Burgdorf - zusammen
mit 6 Regionskommunen und der Landeshauptstadt – mitwirken wird.
9. Kommunale Betriebe: Die
Stadt Burgdorf fordert alle städtischen Betriebe sowie Unternehmen mit
städtischer Beteiligung auf, sich verstärkt mit Ihren Möglichkeiten im
Klimaschutz auseinander zu setzen. Bei allen Institutionen und Organisationen,
wo die Stadt Burgdorf Mitglied ist, soll die Verwaltung zudem darauf hinwirken,
dass sich diese ebenfalls verstärkt für die Eindämmung der Klimakrise
engagieren.
Sachstand
Dieser Punkt wird bereits umgesetzt.
10. Fortschrittsberichte: Die
Verwaltung berichtet dem Rat jeweils im ersten Quartal eines Jahres über die
Fortschritte beim Klimaschutz in Burgdorf, erstmalig im Jahr 2022.
Sachstand
Der erste Fortschrittsbericht zum Klimaschutz wird Ende
des ersten Quartals 2022 erfolgen.
(Pollehn)