Betreff
Leistung von außerplanmäßigen Auszahlungen im Rahmen des Förderprogramms "Leihgeräte für Lehrkräfte"
Vorlage
BV 2021 1668
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

162.057,00 €

Alle  Schulen 2xxxx.7831X

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat stimmt gemäß § 117 Abs. 1 NKomVG i.V.m. § 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG den außerplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von insgesamt 162.057,00 € bei allen Schulen für die Maßnahme „Leihgeräte für Lehrkräfte“ zu.

 

 

      

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Durch die Herausforderungen angesichts der COVID-19-Pandemie wurde seitens des Bundes und der Länder zur weiteren Verbesserung der digitalen Infrastruktur in den Schulen das Förderprogramm „Leihgeräte für Lehrkräfte“ aufgelegt.

 

Für alle Schulen sollen zur leihweisen Nutzung durch die Lehrkräfte mobile Endgeräte Höhe von insgesamt 162.057,00 € beschafft werden.

 

Da die Beschaffung der Endgeräte zum Schuljahresbeginn 2021/2022 erfolgen soll und hierfür keine Mittel im Haushalt 2021 veranschlagt waren, müssen diese außerplanmäßig bereitgestellt werden.

 

Die Zuständigkeit für die Zustimmung zu außerplanmäßigen Auszahlungen über 10.000,00 € liegt beim Rat der Stadt Burgdorf.

 

Die Deckung dieser zeitlich und sachlich außerplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von insgesamt 162.057,00 € ist durch die Einzahlung der Investitionszuweisungen des Landes in gleicher Höhe gewährleistet.

    

 

(Pollehn)