Finanz. Auswirkungen in Euro |
Produktkonto |
ErgHH |
FinHH |
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Einmalige Kosten: |
162.057,00 € |
Alle Schulen 2xxxx.7831X |
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Laufende Kosten: |
€ |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
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Beschlussvorschlag:
Der Rat stimmt gemäß § 117
Abs. 1 NKomVG i.V.m. § 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG den außerplanmäßigen Auszahlungen
in Höhe von insgesamt 162.057,00 € bei allen Schulen für die Maßnahme
„Leihgeräte für Lehrkräfte“ zu.
Sachverhalt und Begründung:
Durch die Herausforderungen angesichts der COVID-19-Pandemie
wurde seitens des Bundes und der Länder zur weiteren Verbesserung der digitalen
Infrastruktur in den Schulen das Förderprogramm „Leihgeräte für Lehrkräfte“
aufgelegt.
Für alle Schulen sollen zur leihweisen Nutzung durch die
Lehrkräfte mobile Endgeräte Höhe von insgesamt 162.057,00 € beschafft werden.
Da die Beschaffung der Endgeräte zum Schuljahresbeginn
2021/2022 erfolgen soll und hierfür keine Mittel im Haushalt 2021 veranschlagt
waren, müssen diese außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Die Zuständigkeit für die Zustimmung zu außerplanmäßigen
Auszahlungen über 10.000,00 € liegt beim Rat der Stadt Burgdorf.
Die Deckung dieser zeitlich und sachlich außerplanmäßigen
Auszahlungen in Höhe von insgesamt 162.057,00 € ist durch die Einzahlung der
Investitionszuweisungen des Landes in gleicher Höhe gewährleistet.
(Pollehn)