Beschlussvorschlag:
Als Bestandteil des Haushaltsplanes
2021/2022 werden die dem Originalprotokoll als Anlage beigefügten
Nachtragsstellenplänen für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 beschlossen.
Sachverhalt und Begründung:
Die SchulIT erfährt mit dem Digitalpakt einen Digitalisierungsschub. Die Covid-Pandemie hat entscheidend zur Beschleunigung dieses Prozesses beigetragen.
Die eingetretene Entwicklung wird ausdrücklich begrüßt und soll durch die Stadt Burgdorf weiter zielstrebig begleitet und umgesetzt werden.
Bislang wird die Koordination der Maßnahmen ausschließlich von der Abteilung für Schulen, Kultur und Sport mit den vorhandenen Personalkapazitäten wahrgenommen. Die jetzigen Erkenntnisse zeigen auf, dass diese Personalkapazitäten nicht auskömmlich sind und zur zielstrebigen weiteren Fortsetzung des Digitalisierungsprozesses eine möglichst kurzfristige personelle und IT-fachkundige Unterstützung erforderlich ist.
Der zentrale IT-Support wird die Koordination und Administration der bereits entwickelten und sich noch entwickelnden Schul-IT nicht tragen können. Mit der Bildung des IT-Teams und einer weiteren Systemadministratorenstelle über den Stellenplan 2021 wird die zentrale IT zwar gestärkt, der mit der Schul-IT vorhandene Aufgabenumfang übersteigt jedoch bei weitem die vorhandenen Kapazitäten.
Gegenwärtig ist festzustellen, dass die Schulstandorte eine heterogene IT-Umgebung mit zum Teil veralteter Technik aufweisen. Die bislang strikt getrennt betrachteten Netzwerke der Schulen und der Verwaltung lassen sich aufgrund der Komplexität der Aufgaben vor Ort nicht weiter isoliert voneinander betrachten. Zu eng arbeiten die Sekretariate und Hausmeisterdienste, die Schulleitungen, die Lehrer und die pädagogisch Mitarbeitenden zusammen.
Zukünftig soll eine standortunabhängige und möglichst homogene Umgebung mit IT-Standards zur Reduzierung und Professionalisierung des Supports und Services aufgebaut werden. Die Beschaffung, Lizensierung und Inventarisierung soll zentralisiert werden. Dazu bedarf es einer zentralen Steuerungs- und Koordinierungsstelle. Zentral sind die Themenfelder „IT-Sicherheit“ und „DSGVO-konforme Datenhaltung in den Schulen“ zu bearbeiten.
Konkret stehen die Planungen für den Betrieb von rund 300 neuen Dienstgeräten für die Lehrenden nach den Sommerferien an.
Die künftige Ausstattungsstruktur wird gegenwärtig im Rahmen der Medienentwicklungsplanung mit den Schulen abgestimmt. Die Beschaffung von zusätzlich rund 1.100 iPads, die Vollausstattung der allgemeinen Unterrichtsräume mit Präsentationstechnik (Displays), die Vollausstattung der Fachunterrichtsräume im Gymnasium und der Gesamtschule mit Präsentationstechnik (Displays) und die Teilausstattung der Fachunterrichtsräume in den Grundschulen zeichnet sich ab. Das bedeutet, dass von insgesamt ca. 200 Displays auszugehen ist. Die erste Ausstattungsgeneration (beginnend ab 2010) befindet sich am Ende ihres Lebenszyklusses und muss sukzessive erneuert werden. Des Weiteren werden ca. 1.600 PCs in den Schulen im Einsatz sein.
[Anmerkung der Fachabteilung: Die genannten Zahlen beziehen sich nicht auf den Digitalpakt; jedoch auf den Entwurfsstand der Medienentwicklungsplanung, die aufgrund des Digitalpaktes aufzustellen ist. Das bedeutet, dass ein Teil der Displays und PCs bereits vor Ort im Einsatz ist sowie ein sehr geringer Teil der iPads.]
Hinsichtlich der Händelbarkeit bestehen folgende Überlegungen:
Hausintern soll sich ein „IT-Stratege/Koordinator“ für den Bereich Schul-IT verantwortlich zeichnen. Der Service/Support wird weiterhin über externe Dienstleister sichergestellt, der vom Koordinator eng gesteuert und begleitet wird. Die Zielvorstellung des zu erarbeitenden Supportkonzeptes ist, die Betreuung zukünftig in Rechenzentren zu verlagern um möglichst viele Abläufe zu automatisieren.
Nach Einschätzung des mit der Umsetzung betrauten IT-Dienstleisters könnte eine Stelle langfristig ausreichend sein, sofern sich diese ausschließlich um die Schul-IT kümmert und nicht noch andere Bereiche abdecken muss. Kurzfristig wäre aufgrund der anstehenden Aufgaben ein höherer Personalbedarf erforderlich, der aber durch externe Dienstleistungskontingente gelöst werden kann.
Eine Gesamtbetrachtung wird in die vorgesehene und noch zu erarbeitende Gesamt-IT-Strategie einfließen.
Für den Nachtragsstellenplan 2021 wird aus vorgenannten Gründen vorgeschlagen, eine 1,0 Stelle der Entgeltgruppe 10 TVöD zur Verfügung zu stellen. Die jährlichen Personalkosten sind mit rund 67.000 € zu veranschlagen.
Da die Personalgewinnung erfahrungsgemäß Zeit in Anspruch nehmen wird, wird um eine kurzfristige Entscheidung im nächsten Verwaltungsausschuss und Rat gebeten. Die darauffolgende Ratssitzung findet erst wieder im September statt.
Mit der empfohlenen Stellenplanergänzung entwickeln sich die Planstellen wie folgt:
Jahr |
2021 |
2022 |
+/- 2021 |
+/- 2022 |
Planstellen Beamte |
42,00 |
42,00 |
0,00 |
0,00 |
Planstellen |
490,75 |
483,25 |
+1,00 |
+1,00 |
Planstellen |
532,75 |
525,25 |
+1,00 |
+1,00 |
(Pollehn)