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Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird mit der Klärung der Voraussetzungen und Möglichkeiten sowie der Erarbeitung von Umsetzungsvorschlägen beauftragt
a.
zur Entwicklung einer „Burgdorf GmbH“ mit den Aufgaben
· Erweiterung des Dienstleistungsangebotes für Unternehmen,
· Ausweitung der Standortvermarktung,
· Steigerung der touristischen Aktivitäten,
· weitere Stärkung der Kooperation der in und für Burgdorf tätigen Akteure und deren Netzwerke sowie Ausbau der Sport- und Vereinsförderung,
und
b.
zur Errichtung einer Stadtentwicklungsgesellschaft zur
Entwicklung von städtebaulich bedeutsamen Immobilien und Flächen.
Für beide
Gesellschaften ist eine Trägerschaft mit weiteren Gesellschaftern mit örlichem
Bezug vorzusehen.
Sachverhalt und Begründung:
1. Wirtschaftsförderung / „Burgdorf
GmbH“
1.1
Grundsätzliche Zielsetzungen, Vergleich der Anträge
Ausgangspunkte
für die weiteren Überlegungen sind die in der jüngeren Vergangenheit gestellten
Anträge zur Ausweitung und Positionierung der künftigen Wirtschaftsförderung
der Stadt Burgdorf. Diese Anträge waren zuletzt gemeinsam im A-WALV am
04.02.d.J. beraten worden; die Verwaltung war beauftragt worden, hierzu ein
erstes Konzept vorzulegen. Bei den Anträgen handelt es sich um:
- Antrag FDP-Fraktion vom 21.06.2020, „Verstärkung des
Teams Wirtschaftsförderung in der Verwaltung ab 2021“ (Vorlage Nr. A 2020
1317),
- Antrag SPD-Fraktion vom 10.01.2021,
„Wirtschaftsförderung in Burgdorf – Strategie 2030“ (Vorlage Nr. A 2021
1481),
- Antrag CDU-Fraktion vom 29.01.2021, Ergänzungsantrag zum
Antrag der SPD-Fraktion (Vorlage Nr. A 2021 1481/1).
Zur Frage der
Weiterentwicklung der Wirtschaftsförderung und deren künftiger Ausrichtung
bietet sich zur Strukturierung des weiteren Vorgehens und zur Erarbeitung eines
Vorschlages zunächst ein Vergleich der diesbezüglichen wesentlichen Inhalte aus
den drei Anträgen an.
Bei allen auf
den ersten Blick gegebenen Unterschieden bestehen bei allen drei Anträgen
objektiv auch Übereinstimmungen darin,
- das
Tätigkeitsspektrum der Wirtschaftsförderung zu erweitern,
- die
Außenwerbung auszuweiten, und
- die
Akquisemöglichkeiten für Neuansiedlungen von Unternehmen zu verstärken.
Im Hinblick
auf die für die Zielerreichung zu gehenden Wege unterscheiden sich die Anträge:
Im FDP-Antrag
wird primär die Ausweitung von Personal und Sachmitteln angeregt. Die CDU
schlägt die Gründung einer rein städtischen GmbH mit einem sehr umfangreichen
Aufgabenspektrum vor, das auch Grundstücks- und Immobilienaufgaben beinhaltet,
und orientiert sich dabei an Beispielen, die auch andernorts bereits so oder
als Gesellschaften in öffentlich-privater Trägerschaft gegründet worden sind.
Der SPD-Antrag wiederum präferiert vor der Entscheidung über konkrete Maßnahmen
eine grundsätzliche Konzeptdiskussion unter Einbeziehung von Externen.
In einem
ersten Zwischenfazit könnte nach hiesiger Auffassung eine allgemeine
Übereinstimmung insofern darin bestehen,
- die
angebotenen Leistungen der Wirtschaftsförderung – auch im Bereich
Bestandspflege - zu erweitern,
- stärker
die aktive Akquise von Unternehmen für mögliche Neuansiedlungen zu
betreiben,
- hierzu
als Standort (über-)regional stärker präsent zu sein, und
- hierzu
auch die Standortwerbung allgemein auszuweiten.
1.2 Erste
strategische und organisatorische Fragen
Aus der
Zusammenschau stellen sich allein im ersten Schritt zumindest folgende im
Weiteren zu beantwortende Fragen:
- Welche
Ziele sollen über diese o.g.
genannten 4 Punkte hinaus im Rahmen der Neuausrichtung zumindest
mittelfristig zusätzlich
verfolgt werden?
- Soll
zur Umsetzung eine
Gesellschaftsgründung erfolgen? Sofern ja, welche Trägerschaft ist
sinnvoll bzw. am zielführendsten, welches Aufgabenvolumen soll die Gesellschaft übernehmen, welcher
notwendige Etat folgt hieraus,
und wie wird die Finanzierung
dargestellt, v.a. im Fall einer 100%igen städtischen Gesellschaft?
- Sofern keine Gesellschaftsgründung
gewollt ist: Wie können die o.g. 4 Punkte (ggf. plus X) in der Verwaltung
bzw. in der Kooperation mit bestehenden Externen in Burgdorf umgesetzt und
finanziert werden?
1.3
Weitergehende Bewertung der Anträge und Einbeziehung weiterer Überlegungen
Standort- und
wirtschaftsfördernde kommunale Aktivitäten auszuweiten, ist selbst-verständlich
keine allein in Burgdorf auftretende Aufgabenstellung. Die Betrachtung von
Entwicklungen und Strategien in anderen vergleichbaren Kommunen führt i.d.R. zu
den in den Anträgen genannten Maßnahmen, also Analyse und Konzeptionierung,
Strategie-entwicklung, Ressourcenaufstockung, ggf. Gründung einer zweckbezogenen,
vollständig oder anteilig kommunal getragenen, Gesellschaft.
Die
Betrachtung der möglichen Herangehensweise wäre aber aus hiesiger Sicht
unvollständig, würde sie nur anhand von Beispielen aus anderen Städten
vorgenommen werden. Spätestens seit der erfolgreichen Implementierung von
Stadtmarketing in Burgdorf hat sich gezeigt, dass es sehr empfehlenswert ist,
hierbei auch speziell die Ausgangs-situation in Burgdorf zu betrachten und
damit mögliche im positiven Sinn
burgdorf-spezifische
Lösungen zu entwickeln, die vor allem auf die Möglichkeiten zur zielgerichteten
Zusammenarbeit in Burgdorf abstellen. Nach hiesiger Auffassung unterscheidet
sich Burgdorf von anderen grundsätzlich vergleichbaren Kommunen insofern
positiv, als dass hier über Kooperation und Netzwerke Maßnahmen und
Entwicklungen möglich sind, die so andernorts ohne Weiteres nicht gegeben sind.
Mindestens hat dies zur Folge, dass Dinge schneller und breit getragen
angegangen werden können. Dieser Vorteil sollte auch bei den weiteren Entwicklungsüberlegungen
mit einbezogen werden.
Folgt man
insofern der Überlegung, die gegebenen Spezifika nach Möglichkeit in die
weiteren Entwicklungen mit einzubeziehen, ergibt sich die Frage, wie v.a.
Synergien mit den bereits jetzt in Burgdorf für Stadt, Standort und örtliche
Wirtschaft tätigen Akteuren weiter gefördert und dauerhaft und verstetigt als
gemeinschaftliches Engagement für Burgdorf implementiert werden können. Vieles
an Arbeit für den Wirtschaftsstandort und für die ansässigen Unternehmen wird in
Gemeinschaftsarbeit v.a. von Stadt und Stadtmarketing-verein geleistet, immer
unterstützt von und eng verbunden mit dem persönlichen und auch finanziellen
Engagement einzelner Unternehmen und privater Akteure. Auch über die
Zusammenarbeit im Rahmen des funktionalen Stadtmarketings mit weiteren
Vereinen, v.a. dem VVV, aber auch Kultur- und Sportvereinen, ergeben sich
wichtige Bausteine in diesem Kontext.
Hieraus kann
abgeleitet werden, dass ein Tätigwerden alleine durch die Stadt auf Potentiale
verzichten würde, die sich bei einer gemeinschaftlichen Vorgehensweise eröffnen
können.
Betrachtet man
vor dem Hintergrund dieser Überlegungen den CDU-Antrag, ist festzuhalten, dass dieser sehr weitgehende, für
einen ersten Schritt unter Einbeziehung von Grundstücks- und
Immobilienangelegenheiten vielleicht bereits zu weitgehende bzw. umfangreiche
Tätigkeiten einer zu gründenden Gesellschaft umfasst, wobei die einzelnen
Geschäftsfelder evtl. auch erst nach und nach entwickelt und von der
Gesellschaft umgesetzt werden könnten.
Wie auch die
anderen Anträge benötigt diese Konzeption eine Antwort auf die Schlüssel-frage,
aus welchen Quellen bei einer 100%igen städtischen Trägerschaft die
erforderlichen Finanzmittel für den auf jeden Fall entstehenden Personalmehrbedarf
und die Sachmittel kommen.
Hierbei würden
so aber nicht die beschriebenen möglichen Synergien mit den bestehenden
Initiativen genutzt (zumindest nicht in dem möglich erscheinenden Umfang), die
sämtlich auch zumindest mittelbar in den Bereichen Wirtschaftsförderung,
Außenwirkung und Kooperation mit Vereinen und weiteren Akteuren tätig sind. Es
kann hier zudem grund-sätzlich verhältnismäßig leicht zu parallelen Strukturen
und parallelen Aufgaben-wahrnehmungen und -überschneidungen kommen, die jeweils
im Einzelnen untereinander abgestimmt werden müssten. Wenn das wiederum so ist,
folgt hieraus die Überlegung, ob nicht besser von Anfang an eine
gemeinschaftliche Lösung erwogen werden sollte.
Diese Frage
der Finanzierbarkeit – Schaffung einer zusätzlichen Stelle in der Verwaltung
und Zuweisung eines höheren Budgets – stellt sich auch in Verbindung mit dem FDP-Antrag. Da hier eine reine
Erweiterung der Verwaltung vorgeschlagen wird, blieben auch hier die weiteren
Synergiemöglichkeiten außen vor.
Allen
Entscheidungen über ggf. neue bzw. geänderte Strukturen sollte
selbstverständlich eine Strategie- und Konzeptdiskussion vorausgehen. Genau
diese Diskussion unter Einbeziehung Externer sieht wiederum der SPD-Antrag vor. Der Antrag listet
hierzu beispielhaft einige wichtige strategische Fragen auf wie die künftige
Gewerbeflächen-entwicklung, die (Re-)Vitalisierung bebauter innerstädtischer
Flächen, oder die inhaltliche Ausrichtung künftiger Ansiedlungsstrategien.
Hinzu kommen bereits jetzt eine Reihe konkreter Vorschläge für die operative
Arbeit, die zum gegebenen Zeitpunkt auf der Maßnahmenebene zu erörtern
sind.
Wesentliche
strategische Fragen wie die inhaltliche Ausrichtung und die räumliche
Entwicklung von künftigen Gewerbegebieten sind in jüngster Vergangenheit,
konkret in 2017 (Vorlage Nr. 2017 0436) zur Strategie und in 2019 (Vorlage Nr.
BV 2019 0993) zur Fortschreibung des Gewerbeflächenentwicklungskonzepts und zur
Beantragung von Fördermitteln aus dem Regionalen
Gewerbeflächenentwicklungsprogramm beraten und beschlossen worden. Hier sind
die erforderlichen Ausgangsentscheidungen bereits im Grundsatz getroffen. Diese
sind in Bezug auf die konkrete Ansiedlungsstrategie zu konkretisieren, sobald
neue Gewerbegebiete vor der Marktreife stehen, zunächst somit i.V.m. dem
dritten Bauabschnitt des Gewerbeparks. Die konkreten Strategien hierzu werden
dann in den Gremien vorgestellt und diskutiert werden.
Insofern sind
damit wichtige Fragen bereits im Grundsatz und mit jetzigem Stand beantwortet
worden. Selbstverständlich sind diese regelmäßig zu aktualisieren und zu
reflektieren, dieser Zeitpunkt erscheint aber jetzt noch nicht gekommen.
Deshalb wird die Bindung von personellen und finanziellen Ressourcen und die
hiermit verbundene Vorlaufzeit vor weiteren konkreten Umsetzungsentscheidungen derzeit
als nicht erforderlich angesehen.
Priorität kann
und sollte daher jetzt die Entscheidung haben, in welchen Strukturen die
künftigen Aufgabenstellungen wahrgenommen werden können.
1.4
Konzeptvorschlag zur weiteren Prüfung der Voraussetzungen und der Umsetzbarkeit
Aus hiesiger
Sicht kann rückblickend auf die Art und Entwicklung der Zusammenarbeit
verschiedenster Akteure für Burgdorf festgehalten werden, dass diese in den
bestehenden Strukturen kooperativ, zielführend und erfolgreich praktiziert
wurde und wird. Hierzu tragen alle Beteiligten bei.
Gleichwohl
darf und muss die Frage gestellt werden, welches die beste Herangehensweise
ist, diese erfolgreiche Zusammenarbeit auch für die Zukunft zu sichern. Bei
derart über die Jahre gewachsenen Kooperationen hängt erfahrungsgemäß vieles
von den handelnden Personen ab, auch wenn diese häufig stellvertretend für am
Prozess beteiligte Organisationen stehen. Es liegt in der Natur der Sache, dass
solche Gegebenheiten nicht „ewig“ unverändert bleiben werden. Vieles spricht
daher dafür, eine Verstetigung über eine noch breitere Teilhabe anzustreben.
Dies wiederum erfordert das Vorhandensein eines geeigneten Rechtsträgers.
Hinzu kommen
die eingangs und in den genannten Anträgen beschriebenen Notwendigkeiten, die
Tätigkeiten in den genannten Handlungsfeldern auszubauen und zu erweitern.
Die unter 1.1
genannten Punkte seien hierzu an dieser Stelle noch einmal wiedergegeben:
- Die
angebotenen Leistungen der Wirtschaftsförderung - auch im Bereich
Bestands-pflege - erweitern.
- Stärker
die aktive Akquise von Unternehmen für mögliche Neuansiedlungen betreiben.
- Burgdorf
hierzu als Standort (über-)regional stärker darstellen und positionieren.
- Hierzu
die Standortwerbung allgemein ausweiten.
Ergänzend wäre
zu diesen Aufgabenfeldern noch das Thema „Stärkung/ Ausbau der touristischen
Angebote“ hinzuzunehmen. Die Anziehungskraft einer Stadt für Besuche gehört
zum einen mit zur allgemeinen Standortprofilierung. Es erscheint darüber hinaus
auch durchaus chancenreich, mit gezielten Angeboten zusätzliche (Kurz-)Besuche
für Burgdorf mit den entsprechenden positiven wirtschaftlichen Auswirkungen
anstoßen zu können. Da Maßnahmen in diesem Bereich sich nicht allein auf Werbung
beschränken können, sondern auch konkrete Leistungsangebote damit verbunden
sein müssen, ergibt sich hieraus ein eigenes weiteres Handlungsfeld.
Schließlich
wurden oben bereits die Aktivitäten vieler auf Vereinsbasis wirkender Akteure
in und für Burgdorf und deren Bedeutung für die Entwicklung der Stadt und auch
des Standortes gewürdigt. Vieles hiervon wird vielleicht nicht im ersten Moment
mit Wirtschaftsförderung in Verbindung gebracht werden; die Kernthemen der
Wirtschaftsförderung sind andere, und von den aus den Anträgen bis hierhin
extrahierten Themen wird dies so auch abgebildet. Die Arbeit der vergangenen
Jahre, das Burgdorf-spezifische Standortbild und die Vielzahl der
standortfördernden Aktivitäten legen jedoch nahe, die Vereinsebene hier mit einzubeziehen.
Auch bei den Vereinen selber geht es um die Verstetigung ihres Wirkens. Im
CDU-Antrag zumindest wird der Bereich Vereins- und Sportförderung auch
bereits ausdrücklich mit angesprochen.
Folgt man
diesen Überlegungen, könnte sich ein Aufgabenkatalog, für den
Umsetzungsmöglichkeiten und -träger erarbeitet bzw. gefunden werden müssen,
also wie folgt zusammensetzen:
- Dienstleistungs- und
Unterstützungsangebote für Unternehmen (Bestand und
Ansiedlungsinteressierte sowie Neugründungen) entwickeln und hiermit die
bestehenden Angebote von Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing ergänzen
und erweitern.
- Standortwerbung zumindest
regional, ggf. auch überregional ausweiten und intensivieren und dabei
auch aktiv die Akquise von Unternehmen für mögliche Neuansiedlungen
betreiben.
- Leistungsangebote im Bereich
Tourismus (mit dem Schwerpunkt Tages- und Kurzzeitbesuche) erweitern, neu
entwickeln und gemeinsam mit dem Standort bewerben.
- Die verschiedenen für Burgdorf
tätigen Akteure und deren Netzwerke über Kooperationen dauerhaft stärken,
Service- und Dienstleistungsangebote für Vereine entwickeln und anbieten,
sowie die weitere Arbeit der Akteure durch die Einwerbung von
Finanzmitteln fördern, und insbesondere die Sport- und Vereinsförderung
intensivieren.
Im Beschlussvorschlag
zu a. werden diese vier Aufgabenbereiche komprimiert wieder-gegeben.
Anders als im
Antrag der CDU genannt, beinhaltet dieser Katalog keine Grundstücks- und
Immobilienaufgaben. Der Aufgabenkatalog wäre mit den genannten
Schwerpunkten schon sehr umfangreich. Für die Immobilienfragen, die auch eine
andere Kapitalisierung und Finanzierung erfordern, wird daher eine andere
Vorgehensweise vorgeschlagen, die unter 2. in dieser Vorlage dargestellt wird,
und daher über den Beschlussvorschlag zu b. auch getrennt wurde von den
Wirtschaftsförderungsaufgaben.
Für die
Umsetzung des o.g. Aufgabenkatalogs erscheint unter Berücksichtigung der
Burgdorfer Ausgangssituation die Gründung einer Dachgesellschaft „Burgdorf GmbH“ mit (zunächst) den
genannten Tätigkeitsfeldern, und getragen von möglichst mehreren
Gesellschaftern eine Grundlage, deren Umsetzungsmöglichkeit im Folgenden mit
den potentiellen Partnern zu konkretisieren wäre.
Die Burgdorf
GmbH soll die zukünftige Entwicklung Burgdorfs fördern und Burgdorf noch
eindeutiger innerhalb und außerhalb der Region positionieren. Es ist in der
jetzigen Phase zu früh, bereits konkrete Aussagen zu der oben genannten
Schlüsselfrage der Finanzierung zu machen. Es liegt aber auf der Hand, dass
eine breit aufgestellte Trägerschaft mehr Möglich-keiten und mehr
Realisierungschancen eröffnen wird, als es durch eine rein städtische
Trägerschaft und Finanzierung möglich wäre. Der Burgdorf GmbH sollte auch die
Möglichkeit gegeben werden, eigene Einnahmen zu generieren, und für in
Zusammenhang mit ihrem Aufgabenfeld stehende Projekte auch Fördergelder zu
ermitteln und zu akquirieren.
Wichtig bei
dem Konzept ist der Gedanke der Dachgesellschaft. Für die Burgdorf GmbH soll
kein bestehender Verein, keine vorhandene Organisation aufgelöst werden.
Vielmehr finden die Akteure sich als eigenständige Organisationen unter einem
gemeinsamen Dach als die Gesellschafter und gemeinsamen Träger der Burgdorf
GmbH zusammen. Niemandem in den bestehenden Strukturen und Organisationen soll
dabei etwas zu Gunsten anderer Akteure weggenommen werden, auf gar keinen Fall
dem Ehrenamt. Ganz im Gegenteil sollen die vorhandenen Stärken noch weiter
gestärkt werden.
Es sei nochmal
daran erinnert: Stadtmarketing Burgdorf e.V. wurde im Jahr 2004 von der Stadt
und mehreren privaten Akteuren aus der Stadtgesellschaft gemeinsam
gegründet. Hiermit hat Burgdorf einen auch in der Region viel beachteten,
wegweisenden Schritt zu einer starken Zusammenarbeit für die Stadt, für den
Wirtschaftsstandort und damit auch vor allem für die Menschen vor Ort getan.
Gemeinsam mit einer über die Jahre immer größer gewordenen Zahl an Akteuren aus
den Vereinen, der Wirtschaft und der allgemeinen Bürgerschaft und mit der
Unterstützung aus Politik und Verwaltung ist eine erfolgreiche, handlungsstarke
Organisation entwickelt worden. Mit der Gründung einer neuen, weiteren starken
Organisation, die die bewährten Strukturen in der Stadt nicht etwa ablösen soll,
sondern diese noch mehr unterstützen, viele schon jetzt erfolgreiche Projekte
noch weiter verbessern und die Qualitäten von Burgdorf nach außen noch
intensiver und noch besser darstellen kann, soll dieser Weg weiterentwickelt
werden.
Eine
Diskussion und Festlegung konkreter operativer Maßnahmen sollte zum jetzigen
Zeitpunkt noch nicht erfolgen. Wesentlich ist zunächst, einen Konsens über den
o.g. Aufgabenkatalog und die grundsätzlichen weiteren Schritte zu erzielen.
Auf einen
Aspekt soll allerdings bereits jetzt hingewiesen werden: Das vorstehend in
groben Zügen umrissene Modell sieht wie beschrieben eine Weiterentwicklung
und Ausweitung bestehender Tätigkeiten vor. Ob bzw. inwieweit bisher in
der Stadtverwaltung oder bei Verein X oder Y wahrgenommene Tätigkeiten später
über die Dachgesellschaft durchgeführt werden, oder dort verbleiben wo sie
jetzt schon sind, ist im Einzelfall sachgerecht zu entscheiden. Vereinen und
Organisationen soll, wie gesagt, nichts „weggenommen“ werden. Bei bislang in
der Verwaltung wahrgenommenen Aufgaben im Bereich der Wirtschafts-förderung ist
eher zu berücksichtigen, dass jede Auslagerung aus der Verwaltung in eine
Gesellschaft zwangsläufig ein Schnittstellenproblem zu den im klassischen
Verwaltungs-bereich gelegenen Aufgaben und Tätigkeiten mit Wirtschaftsrelevanz,
die unabhängig von den strategischen Überlegungen weiter in der Kernverwaltung
wahrgenommen werden, zur Folge haben wird. Dies betrifft v.a.
Einflussmöglichkeiten in die Verwaltungsorganisation (vom sprichwörtlichen
„Kümmern“ um „Kleinigkeiten“ bis zur Vertretung von Interessen einzelner
Betriebe), und den Informationsfluss im Zusammenhang mit Datenschutzfragen z.B.
bei bau- und gewerberechtlichen Angelegenheiten. Dabei dürften die Aufgaben im
Bereich der Bestandspflege mehr von der Schnittstellenproblematik betroffen
sein, als die Standortwerbung und das Anwerben von möglichen Neuansiedlungen.
Auch Beispiele anderer Kommunen lassen zudem vermuten bzw. erwarten, dass fast
zwangsläufig Doppelstrukturen sowohl im Bereich Wirtschaftsförderung und – bei
der im CDU-Antrag mit genannten Übernahme von Grundstücksgeschäften - auch im
Liegenschaftsbereich auftreten würden, was aus hiesiger Sicht aber möglichst
vermieden werden sollte. Grundsätzlich natürlich ist so etwas alles lösbar, die
Probleme stellen sich für bestehende Gesellschaften in anderen Städten ebenso;
es muss aber mit bedacht werden. Teilweise wird dies in anderen Städten dadurch
gelöst, dass zumindest Aufgabenteile weiterhin einer Stelle in der Verwaltung
zumindest mit zugeordnet werden.
2. Stadtentwicklungsgesellschaft für
besondere Immobilienangelegenheiten
Wie
ausgeführt, beinhaltete der CDU-Antrag auch Aufgaben des Wohn- und
Gewerbe-immobilienmanagements. Konkret genannt werden die innerstädtische
Verdichtung durch Erwerb und Entwicklung solcher Flächen, die Sicherung von
städtebaulich relevanten Grundstücken, sowie allgemein die Vermakelung von
städtischen Grundstücken.
Die beiden
ersten Punkte sind auch in einen Zusammenhang zu stellen zu der jüngst vom VA
auf Antrag der SPD-Fraktion beschlossenen Aufstellung einer
Vorkaufsrechtsatzung (Vorlage A 2021 1595).
Insgesamt
erscheint es generell sinnvoll für die Stadt, über ein strategisches Instrument
zu verfügen, das ein aktives Agieren in Bezug auf städtebaulich bedeutsame
Grundstücke und Immobilien ermöglichen würde. Die Wahrnehmung dieses aktiven
Agierens auf dem lokalen Bestandsimmobilienmarkt setzt das schnelle
Vorhandensein von nennenswerten Finanzmitteln voraus. Aufgrund der
Gegebenheiten eines kommunalen Haushaltes wäre so etwas aus der Verwaltung
heraus nur möglich, wenn dauerhaft sofort bzw. sehr kurzfristig einsatzfähiges
Kapital zur Verfügung stünde, das hierfür als Handlungsmasse dauerhaft
bereitstehen müsste. Dies gibt der Haushalt der Stadt Burgdorf nicht her, die
für Grundstücksankäufe eingestellten Mittel sind überwiegend zweckgebunden für
jeweils anstehende konkrete Entwicklungsvorhaben. Ein schnelles und v.a.
situatives, nicht konkret vorausplanbares Handeln am Immobilienmarkt lässt
diese Struktur per se nicht zu.
Ein eigener
Rechtsträger, der durchaus die Möglichkeit einer gemeinsamen Trägerschaft mit
Dritten eröffnet, könnte, bei entsprechender Kapitalausstattung, diese Lücke
füllen.
Konkret könnte
zu dessen Aufgaben gehören
- Ankauf,
Entwicklung, Verkauf von städtebaulich bedeutsamen Immobilien in Burgdorf,
- Wahrnehmung
der gemeindlichen Vorkaufsrechte gem. BauGB für die Stadt (vorbehaltlich der rechtlichen Prüfung
der Übertragungsmöglichkeit!),
- perspektivischer
Erwerb von strategisch interessanten Flächen auch außerhalb der
Siedlungsgebiete.
Inwieweit die
im CDU-Antrag auch angeregte Vermakelung städtischer Grundstücke über die
Gesellschaft sinnvoll erfolgen kann, oder ob hiermit Doppelungen sowohl mit den
Aufgaben der „Burgdorf GmbH“ als auch der Verwaltung erfolgen würden, wäre zu
gegebener Zeit zu entscheiden.
Primär wären
hier zunächst Kapitalisierungsfragen und mögliche Partner sowie gesellschafts-
und steuerrechtliche sowie allgemeine rechtliche Fragen zu klären.
3. Weiteres Vorgehen und weiterer
Klärungsbedarf
Bei allen
Überlegungen einer Gesellschaftsgründung, sowohl in Bezug auf die oben unter 1.
skizzierte „Burgdorf GmbH“, als auch im Bereich Stadtentwicklung, sind weitere
Aspekte zu beachten und zu klären:
- Konkretisierung
der Aufgabenstellungen
- Externe
Beteiligte
- Kapitalisierung
und laufende Finanzierung
- Rechtliche
Fragen unter Beauftragung externer Fachleute (Steuer-, Gesellschafts-,
Vergabe-, Beihilfe-, Kommunalrecht)
Gerade die im
Vorfeld zu klärenden rechtlichen Fragen können nicht aus der Verwaltung heraus
rechtssicher beurteilt werden. Die Stadt hatte sich auch im Vorfeld der
Gründung der Stadtwerke und der Wirtschaftsbetriebe extern fachlich beraten und
in der Umsetzung begleiten lassen.
In den ersten
Schritten sollten daher erste grundsätzliche Gespräche mit in Betracht
kommenden Partnern für die Gesellschaften geführt sowie eine Kostenschätzung
für die erforderlichen Beratungsleistungen vorgenommen werden.
Weitere
Erläuterungen erfolgen im Zuge der Beratungen in den Gremiensitzungen.
(Pollehn)