Finanz. Auswirkungen in Euro |
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Einmalige Kosten: |
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330.000 |
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Laufende Kosten: |
€ |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
nein |
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Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister wird beauftragt das Ausbauprogramm in der dargestellten
Form umzusetzen und die Vereinbarung mit der Region Hannover zu
unterzeichnen.
Sachverhalt und Begründung:
Die verkehrliche Erschließung des Neubaugebietes „Ehlershäuser Weg“ erfolgt über die bestehende Straße „Ehlershäuser Weg“, die bislang nur einseitig bebaut war und über eine neu zu erstellende Anbindung an die „Ramlinger Straße“ K 117. Diese zukünftige Einmündung in die K 117 liegt zurzeit noch außerorts. Seitens des Straßenbaulastträgers der Kreisstraße, der Region Hannover wurde der Baumaßnahme mit der Auflage, einen Linksabbiegestreifen herzustellen, zugestimmt. Nach Fertigstellung der Hochbauten im Neubaugebiet ist die Versetzung der Ortstafel an die neue Erschließungsstraße vorgesehen. Um den Radverkehr dann richtungstreu im Ort zu führen ist auch die Anlage einer Querungshilfe mit der Verlängerung des innerorts schon vorhandenen Schutzstreifen Teil der Baumaßnahme.
1. Bestand
Die K 117
verläuft von Großburgwedel über Thönse, Engensen, Ramlingen und Ehlershausen
bis zur B 3. Die Kreisstraße hat einen bituminösen Fahrbahnaufbau. Die
Fahrbahnbreite im Maßnahmenbereich zwischen Ramlingen und Ehlershausen beträgt
ca. 6,00 m. Beidseitig der Straße verlaufen alleenartige Baumreihen. Auf der
Nordseite befindet sich ein fahrbahnbegleitender Gehweg, der für Radfahrer
freigegeben ist. Die Oberflächenentwässerung der Fahrbahn erfolgt über
Straßengräben und muldenförmig ausgebildeten Seitenstreifen.
Die K 117
weist eine Asphaltbefestigung in einer Dicke von ca. 20 cm auf. Darunter liegen
gebundene und ungebundene Tragschichten. Die Gesamtdicke des Aufbaues beträgt
ca. 0,5 m.
Der parallel zur Fahrbahn verlaufende Rad-/Gehweg hat eine ca. 10 cm dicke Asphaltbefestigung.
2. geplanter Ausbau
Zur Anbindung der
Erschließungsstraße an die K 117 soll ein Linksabbiegestreifen herstellt
werden. Da dieser außerorts liegt, ist er gemäß der Richtlinie für die Anlage
von Landstraßen mit einer Verziehungslänge von 70 m zuzüglich der
Aufstellfläche von 10 m herzustellen. Der Linksabbiegestreifen hat eine Breite
von 2,75 m.
Die im Zuge der
Anlage des Linksabbiegestreifens und der Querungshilfe erforderliche
Fahrbahnverbreiterung, sowie der Einmündungsbereich der anzubindenden
Erschließungsstraße erfolgt grundhaft (s. Querschnitte Anlage 2). Innerhalb der
vorhandenen Fahrbahn des Ausbaubereiches ist eine Erneuerung der Deckschicht vorgesehen.
Um den Zielen des
Radverkehrs zu entsprechen ist innerorts eine richtungstreue Führung
sicherzustellen. Aus diesem Grund soll der in Ehlershausen auf der Südseite der
„Ramlinger Straße“ markierte Schutzstreifen bis zur neuen Erschließungsstraße
verlängert werden.
Zur sicheren
Querung an dem dann neuen Ortseingang ist die Anlage einer Mittelinsel als
Querungshilfe in der Rückverziehungsfläche des Linksabbiegestreifens
vorgesehen.
Durch die für den
Linksabbiegestreifen erforderliche nördliche Fahrbahnaufweitung wird der Radweg
verdrängt. Dieser wird in Asphaltbauweise bis zur Erschließungsstraße
wiederhergestellt. Im weiteren Bereich erfolgt der Anschluss an den vorhandenen
Gehweg der „Ramlinger Straße“ und den straßenbegleitenden Gehweg aus dem
Neubaugebiet. Dieser erfolgt in Pflasterbauweise.
In den
Querungsbereichen werden zur barrierefreien Führung der Fußgänger und Radfahrer
taktile Elemente eingebaut. Die Art der Ausführung ist mit dem
Straßenbaulastträger und der zuständigen Behindertenbeauftragten abgestimmt.
2. 1 Querschnitte
Im Bereich der Querungshilfe, die in einer Breite von 3,00 m
hergestellt wird, ergibt sich folgender Straßenquerschnitt A-A. (Siehe Lageplan
Anlage 1 und Straßenquerschnitt Anlage 2)
Bankett 0,50 m
Gehweg 3,00 m
Fahrstreifen 3,75 m
Querungshilfe 3,00 m
Fahrstreifen 3,75 m
Bankett 1,50 m
Gesamtbreite 15,50 m
Die Zufahrt in Baugebiet (spätere Erschließungsstraße) wird gemäß
Querschnitt B-B hergestellt. (Siehe Lageplan Anlage 1 und Straßenquerschnitt
Anlage 2)
LKW-Überfahrstreifen variabel
Fahrstreifen 2,75 m
Fahrstreifen 2,75 m
Gehweg
2,25 m
Gesamtbreite 7,75 m
zuzügl. LKW-Überfahrstreifen
2. 2 Befestigungsart
Fahrbahnaufbau
Unter
Berücksichtigung des vorhandenen Schwerlastverkehrs ist der Fahrbahnaufbau
gemäß der Belastungsklasse Bk 3.2 gewählt worden. Dieser wird in Aspaltbauweise
gemäß den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von
Verkehrsflächen Ausgabe 2012 (RStO 12), Tafel 1, Zeile 3 wie folgt
hergestellt.
Asphaltdeckschicht 0,04 m
Asphaltbinderschicht 0,08 m
Asphalttragschicht 0,10 m
Schottertragschicht 0,15 m
Frostschutzschicht 0,35 m
Frostsicherer Oberbau 0,70 m
Gehwegaufbau (innerorts)
gemäß RStO 12, Tafel 6, Zeile 2
Betonsteinpflasterdecke 0,08 m
Pflasterbettung 0,04 m
Frostschutzschicht 0,28 m
Frostsicherer
Oberbau 0,40 m
Gehwegaufbau (außerorts)
gemäß RStO 12, Tafel 6, Zeile 2
Asphaltdeckschicht 0,02 m
Asphalttragschicht 0,08 m
Frostschutzschicht 0,30 m
Frostsicherer
Oberbau 0,40 m
2. 3 Oberflächenentwässerung
Die Entwässerung der Fahrbahn und des
Geh-/Radweges westlich der Einmündung in das Baugebiet erfolgt analog zum
Bestand über eine Versickerungsmulde. In dem Richtung Osten anschließenden mit
Bord eingefassten Bereich (einschließlich des Einmündungsbereiches) wird das
anfallende Oberflächenwasser über Straßenabläufe aufgenommen und der
Entwässerungsanlage des Baugebietes zugeführt.
2. 4 Straßenbäume
Im Bereich
der Straßenausbauplanung für die Linksabbiegespur zum Baugebiet „Ehlershäuser
Weg“ befinden sich insgesamt 10 Alleebäume. Von diesen Bäumen müssen drei für
die Straßenerweiterung gefällt werden. Diese werden durch die Anlage einer
„Allee in der zweiten Reihe“ mit 10 Bäumen direkt vor Ort kompensiert. Des
Weiteren wird auf einer Fläche im Nordwesten des Baugebiets eine Obstbaumreihe
mit sechs Bäumen angelegt.
2. 5 Beleuchtung
Die
vorhandene Beleuchtung an der „Ramlinger Straße“ wird ergänzt. Es ist die
Aufstellung von 2 zusätzlichen Leuchten im Gehweg vorgesehen und eine Leuchte
mit einer Masthöhe von 4,50 m auf der Querungshilfe.
3. Finanzierung und Kosten
Für die Baumaßnahme wurde eine Kostenberechnung auf Grundlage der aktuell vorliegenden Planung erstellt. Die Herstellungskosten für den Linksabbiegestreifen, die Querungshilfe und die Gehwegverlängerung belaufen sich voraussichtlich auf ca. 295.000 € brutto. Für die Kompensationsmaßnahmen entstehen geschätzte Kosten von ca. 35.000 € brutto. Somit betragen die geschätzten Gesamtbaukosten ca. 330.000 €. Es wurde ein Mehrwertsteuersatz von 19 % angesetzt.
Die Haushaltsmittel hierfür stehen in den Haushaltsjahren 2021 und 2022 unter dem Sachkonto 54200.787202 zur Verfügung.
Die Stadt Burgdorf trägt als Verursacherin dieser Maßnahmen die gesamten Kosten.
Für die Baumaßnahme sind Fördermittel gemäß GVFG-Förderung beantragt. Unter der Voraussetzung der Antragsgenehmigung würde die Stadt Burgdorf Fördermittel von voraussichtlich 65 % der anrechenbaren Kosten erhalten.
Der Linksabbiegestreifen ist für die Erschließung des neuen Baugebietes erforderlich. Für den Linksabbiegestreifen und den fahrbahnbegleitenden Gehweg an der neuen Erschließungsstraße werden Erschließungsbeiträge gemäß Baugesetzbuch in Verbindung mit der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Burgdorf in der z. Zt. geltenden Fassung in Höhe von 90 % des beitragsfähigen Aufwands erhoben.
4. Vereinbarung
Für die Baumaßnahme wird eine Vereinbarung mit dem Straßenbaulastträger der Kreisstraße, der Region Hannover geschlossen. Der Entwurf der Vereinbarung ist der Vorlage als Anlage 3 beigefügt.
5. Planverzicht
Für die Aufweitung der „Ramlinger Straße“ wurde ein Planverzichtsverfahren bei der Region Hannover beantragt und durchgeführt. Der Planverzicht wurde erteilt.
6. Schlussbemerkung
Die Planungen des Linksabbiegestreifens und der Querungshilfe wurden mit dem Straßenbaulastträger, der Region Hannover, der Polizei und der Verkehrsbehörde abgestimmt. Weitere Stellungnahmen wurden von dem ADFC, dem ADAC, dem Seniorenrat, der Feuerwehr und der Behindertenbeauftragten der Region Hannover angefordert. Die eingegangenen Stellungnahmen sind der Vorlage als Anlage 4 beigefügt. Die von der Behindertenbeauftragen geforderten Änderungen werden in der Planung berücksichtigt.
Anlage 1: Lageplan
Anlage 2: Querschnitt
Anlage 3: Vereinbarungsentwurf
Anlage 4: eingegangene
Stellungnahmen
(Pollehn)