Betreff
Ausbauprogramm K 117 Bau eines Linksabbiegestreifen und einer Querungshilfe zur Erschließung des Neubaugebietes in Ehlershausen
Vorlage
BV 2021 1654
Aktenzeichen
66.011.011
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

330.000

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bürgermeister wird beauftragt das Ausbauprogramm in der dargestellten Form umzusetzen und die Vereinbarung mit der Region Hannover zu unterzeichnen.  

 

 

 

  

 

 

 

 

 

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Die verkehrliche Erschließung des Neubaugebietes „Ehlershäuser Weg“ erfolgt über die bestehende Straße „Ehlershäuser Weg“, die bislang nur einseitig bebaut war und über eine neu zu erstellende Anbindung an die „Ramlinger Straße“ K 117. Diese zukünftige Einmündung in die K 117 liegt zurzeit noch außerorts. Seitens des Straßenbaulastträgers der Kreisstraße, der Region Hannover wurde der Baumaßnahme mit der Auflage, einen Linksabbiegestreifen herzustellen, zugestimmt. Nach Fertigstellung der Hochbauten im Neubaugebiet ist die Versetzung der Ortstafel an die neue Erschließungsstraße vorgesehen. Um den Radverkehr dann richtungstreu im Ort zu führen ist auch die Anlage einer Querungshilfe mit der Verlängerung des innerorts schon vorhandenen Schutzstreifen Teil der Baumaßnahme.

 

 

1. Bestand

 

Die K 117 verläuft von Großburgwedel über Thönse, Engensen, Ramlingen und Ehlershausen bis zur B 3. Die Kreisstraße hat einen bituminösen Fahrbahnaufbau. Die Fahrbahnbreite im Maßnahmenbereich zwischen Ramlingen und Ehlershausen beträgt ca. 6,00 m. Beidseitig der Straße verlaufen alleenartige Baumreihen. Auf der Nordseite befindet sich ein fahrbahnbegleitender Gehweg, der für Radfahrer freigegeben ist. Die Oberflächenentwässerung der Fahrbahn erfolgt über Straßengräben und muldenförmig ausgebildeten Seitenstreifen.

 

Die K 117 weist eine Asphaltbefestigung in einer Dicke von ca. 20 cm auf. Darunter liegen gebundene und ungebundene Tragschichten. Die Gesamtdicke des Aufbaues beträgt ca. 0,5 m.

 

Der parallel zur Fahrbahn verlaufende Rad-/Gehweg hat eine ca. 10 cm dicke Asphaltbefestigung.

 

 

2. geplanter Ausbau

 

Zur Anbindung der Erschließungsstraße an die K 117 soll ein Linksabbiegestreifen herstellt werden. Da dieser außerorts liegt, ist er gemäß der Richtlinie für die Anlage von Landstraßen mit einer Verziehungslänge von 70 m zuzüglich der Aufstellfläche von 10 m herzustellen. Der Linksabbiegestreifen hat eine Breite von 2,75 m.

 

Die im Zuge der Anlage des Linksabbiegestreifens und der Querungshilfe erforderliche Fahrbahnverbreiterung, sowie der Einmündungsbereich der anzubindenden Erschließungsstraße erfolgt grundhaft (s. Querschnitte Anlage 2). Innerhalb der vorhandenen Fahrbahn des Ausbaubereiches ist eine Erneuerung der Deckschicht vorgesehen.

 

Um den Zielen des Radverkehrs zu entsprechen ist innerorts eine richtungstreue Führung sicherzustellen. Aus diesem Grund soll der in Ehlershausen auf der Südseite der „Ramlinger Straße“ markierte Schutzstreifen bis zur neuen Erschließungsstraße verlängert werden.

 

Zur sicheren Querung an dem dann neuen Ortseingang ist die Anlage einer Mittelinsel als Querungshilfe in der Rückverziehungsfläche des Linksabbiegestreifens vorgesehen.

 

Durch die für den Linksabbiegestreifen erforderliche nördliche Fahrbahnaufweitung wird der Radweg verdrängt. Dieser wird in Asphaltbauweise bis zur Erschließungsstraße wiederhergestellt. Im weiteren Bereich erfolgt der Anschluss an den vorhandenen Gehweg der „Ramlinger Straße“ und den straßenbegleitenden Gehweg aus dem Neubaugebiet. Dieser erfolgt in Pflasterbauweise.

 

In den Querungsbereichen werden zur barrierefreien Führung der Fußgänger und Radfahrer taktile Elemente eingebaut. Die Art der Ausführung ist mit dem Straßenbaulastträger und der zuständigen Behindertenbeauftragten abgestimmt.

 

 

2. 1 Querschnitte

 

Im Bereich der Querungshilfe, die in einer Breite von 3,00 m hergestellt wird, ergibt sich folgender Straßenquerschnitt A-A. (Siehe Lageplan Anlage 1 und Straßenquerschnitt Anlage 2)

 

 

         Bankett                                                0,50 m

         Gehweg                                                3,00 m

         Fahrstreifen                                          3,75 m

         Querungshilfe                                        3,00 m

         Fahrstreifen                                          3,75 m

         Bankett                                                1,50 m

         Gesamtbreite                                       15,50 m

 

 

Die Zufahrt in Baugebiet (spätere Erschließungsstraße) wird gemäß Querschnitt B-B hergestellt. (Siehe Lageplan Anlage 1 und Straßenquerschnitt Anlage 2)

 

 

         LKW-Überfahrstreifen                            variabel

         Fahrstreifen                                        2,75 m

         Fahrstreifen                                        2,75 m

         Gehweg                                              2,25 m

         Gesamtbreite                                       7,75 m zuzügl. LKW-Überfahrstreifen

 

 

2. 2 Befestigungsart

 

Fahrbahnaufbau

 

Unter Berücksichtigung des vorhandenen Schwerlastverkehrs ist der Fahrbahnaufbau gemäß der Belastungsklasse Bk 3.2 gewählt worden. Dieser wird in Aspaltbauweise gemäß den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen Ausgabe 2012 (RStO 12), Tafel 1, Zeile 3 wie folgt hergestellt.

 

 

Asphaltdeckschicht                                0,04 m

Asphaltbinderschicht                              0,08 m

Asphalttragschicht                                 0,10 m

Schottertragschicht                               0,15 m

Frostschutzschicht                                0,35 m

Frostsicherer Oberbau                           0,70 m

 

 

Gehwegaufbau (innerorts)

gemäß RStO 12, Tafel 6, Zeile 2

 

Betonsteinpflasterdecke                         0,08 m        

Pflasterbettung                                    0,04 m

Frostschutzschicht                                0,28 m                                              

         Frostsicherer Oberbau                           0,40 m

 

Gehwegaufbau (außerorts)

gemäß RStO 12, Tafel 6, Zeile 2

 

Asphaltdeckschicht                                0,02 m

Asphalttragschicht                                 0,08 m

Frostschutzschicht                                0,30 m                                              

         Frostsicherer Oberbau                           0,40 m

 

 

2. 3 Oberflächenentwässerung

 

Die Entwässerung der Fahrbahn und des Geh-/Radweges westlich der Einmündung in das Baugebiet erfolgt analog zum Bestand über eine Versickerungsmulde. In dem Richtung Osten anschließenden mit Bord eingefassten Bereich (einschließlich des Einmündungsbereiches) wird das anfallende Oberflächenwasser über Straßenabläufe aufgenommen und der Entwässerungsanlage des Baugebietes zugeführt.

 

 

2. 4 Straßenbäume

 

Im Bereich der Straßenausbauplanung für die Linksabbiegespur zum Baugebiet „Ehlershäuser Weg“ befinden sich insgesamt 10 Alleebäume. Von diesen Bäumen müssen drei für die Straßenerweiterung gefällt werden. Diese werden durch die Anlage einer „Allee in der zweiten Reihe“ mit 10 Bäumen direkt vor Ort kompensiert. Des Weiteren wird auf einer Fläche im Nordwesten des Baugebiets eine Obstbaumreihe mit sechs Bäumen angelegt.

 

 

2. 5 Beleuchtung

 

Die vorhandene Beleuchtung an der „Ramlinger Straße“ wird ergänzt. Es ist die Aufstellung von 2 zusätzlichen Leuchten im Gehweg vorgesehen und eine Leuchte mit einer Masthöhe von 4,50 m auf der Querungshilfe.

 

 

3. Finanzierung und Kosten

 

Für die Baumaßnahme wurde eine Kostenberechnung auf Grundlage der aktuell vorliegenden Planung erstellt. Die Herstellungskosten für den Linksabbiegestreifen, die Querungshilfe und die Gehwegverlängerung belaufen sich voraussichtlich auf ca. 295.000 € brutto. Für die Kompensationsmaßnahmen entstehen geschätzte Kosten von ca. 35.000 € brutto. Somit betragen die geschätzten Gesamtbaukosten ca. 330.000 €. Es wurde ein Mehrwertsteuersatz von 19 % angesetzt.

 

Die Haushaltsmittel hierfür stehen in den Haushaltsjahren 2021 und 2022 unter dem Sachkonto 54200.787202 zur Verfügung.

 

Die Stadt Burgdorf trägt als Verursacherin dieser Maßnahmen die gesamten Kosten.

 

Für die Baumaßnahme sind Fördermittel gemäß GVFG-Förderung beantragt. Unter der Voraussetzung der Antragsgenehmigung würde die Stadt Burgdorf Fördermittel von voraussichtlich 65 % der anrechenbaren Kosten erhalten.

 

Der Linksabbiegestreifen ist für die Erschließung des neuen Baugebietes erforderlich. Für den Linksabbiegestreifen und den fahrbahnbegleitenden Gehweg an der neuen Erschließungsstraße werden Erschließungsbeiträge gemäß Baugesetzbuch in Verbindung mit der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Burgdorf in der z. Zt. geltenden Fassung in Höhe von 90 % des beitragsfähigen Aufwands erhoben.

4. Vereinbarung

 

Für die Baumaßnahme wird eine Vereinbarung mit dem Straßenbaulastträger der Kreisstraße, der Region Hannover geschlossen. Der Entwurf der Vereinbarung ist der Vorlage als Anlage 3 beigefügt.

 

 

5. Planverzicht

 

Für die Aufweitung der „Ramlinger Straße“ wurde ein Planverzichtsverfahren bei der Region Hannover beantragt und durchgeführt. Der Planverzicht wurde erteilt.

 

 

6. Schlussbemerkung

 

Die Planungen des Linksabbiegestreifens und der Querungshilfe wurden mit dem Straßenbaulastträger, der Region Hannover, der Polizei und der Verkehrsbehörde abgestimmt. Weitere Stellungnahmen wurden von dem ADFC, dem ADAC, dem Seniorenrat, der Feuerwehr und der Behindertenbeauftragten der Region Hannover angefordert. Die eingegangenen Stellungnahmen sind der Vorlage als Anlage 4 beigefügt. Die von der Behindertenbeauftragen geforderten Änderungen werden in der Planung berücksichtigt.

 

 

 

 

Anlage 1:      Lageplan

Anlage 2:      Querschnitt

Anlage 3:      Vereinbarungsentwurf

Anlage 4:      eingegangene Stellungnahmen

 

(Pollehn)