Betreff
Pilotprojekt Schulwegsicherung vor der Astrid-Lindgren-Grundschule - Auswertung und dauerhafte Umsetzung
Bezugsvorlage: BV 2021 1472
Vorlage
BV 2021 1644
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

2.500 €

54100.421201

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

In der Lippoldstraße soll die Verkehrsführung zur Schulwegsicherung im Rahmen des bestehenden Pilotprojekts dauerhaft umgesetzt werden. Die Zufahrtsbeschränkungen sollen von Norden auf Höhe der Witzlebenstraße und der Reichweinstraße in der Zeit von Mo-Fr von 7.30 Uhr bis 8.30 Uhr und von 12.30 Uhr bis 15.30 Uhr dauerhaft eingerichtet werden. Für Fahrradfahrer soll die Beschränkung nicht gelten. Die Längsparkplätze vor der Schule bleiben wie bisher bestehen, mit einem eingeschränkten Halteverbot von Mo-Fr von 7.00 Uhr bis 14.30 Uhr. Ein entsprechender Antrag ist bei der Straßenverkehrsbehörde zu stellen.

  

 

 

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

1     Allgemeines

 

Aufgrund eines politischen Antrages vom 02.12.2019 (Vorlage A 2019 1143) wurde die Durchführung eines Pilotprojekts zur Schulwegsicherung an der Astrid-Lindgren-Grundschule beschlossen. Mit der Vorlage BV 2020 1303 wurde am 07.07.2020 vom Verwaltungsausschuss beschlossen, in der Lippoldstraße, zwischen Beckstraße und Witzlebenstraße, eine Einbahnstraße Richtung Norden einzurichten. Die Einbahnstraße wurde für Fahrradfahrer in der Gegenrichtung zur Befahrung freigegeben. Ergänzend wurden die Schrägparkplätze vor der Astrid-Lindgren-Grundschule in 8 Längsparkplätze umgewandelt und mit einem temporären Halteverbot versehen. Die Maßnahmen dienten der Sicherung des Schulwegs im Nahbereich der Astrid-Lindgren-Grundschule.

 

Das Pilotprojekt wurde auf das Schuljahr 2020/2021 vom 17.08.2020 bis zum 28.02.2021 begrenzt. Zum Abschluss des Pilotprojektes sollte eine Analyse der Wirkung der ergriffenen Maßnahmen erfolgen und entschieden werden, ob oder wie die Maßnahmen fortgesetzt werden sollen.

Während der Testphase wurde das Verkehrsgeschehen von Polizei, Straßenverkehrsbehörde, den Abteilungen Tiefbau und Schulen, Kultur und Sport, von Vertretern der Eltern und der Schule sowie dem Planungsbüro SHP Ingenieure vor Ort beobachtet.

Im Oktober 2020 protestierten eine Reihe von Anliegern aus der Lippoldstraße und angrenzender Nebenstraßen gegen die Einbahnstraßenregelung. Es wurden jedoch auch positive Erfahrungen mitgeteilt.

Vor Beendigung des Pilotprojekts wurden im Dezember 2020, die Schule, die Elternvertretung, die Kindertagesstätte, die Elternvertretung der Kindertagesstätte, die Polizei, die Straßenverkehrsbehörde sowie das mit der Schulwegplanung beauftragte Planungsbüro SHP Ingenieure in Form eines Fragenkatalogs schriftlich abschließend zur Stellungnahme aufgefordert. Nach Auswertung aller eingegangener Stellungnahmen wurde eine modifizierte Verkehrsführung mit der Vorlage BV 2021 1472 vorgeschlagen, die am 16.02.2021 vom Verwaltungsausschuss beschlossen wurde. Das modifizierte Pilotprojekt, mit einem zeitlich begrenzten Zufahrtsverbot von Norden in die Lippoldstraße, ist bis Ende Juli 2021 befristet.

 

Mit dieser Vorlage werden die Auswertung der Erfahrungen der Anlieger sowie die erneut angeforderten Stellungnahmen der Schule, der Elternvertretung, der Kindertagesstätte, der Elternvertretung der Kindertagesstätte, der Polizei, der Straßenverkehrsbehörde, der Regiobus, des mit der Schulwegplanung beauftragte Planungsbüro SHP Ingenieure sowie der Bürgerinitiative „Sicherer Schulweg für Hülptingsen“ vorgestellt sowie ein Beschlussvorschlag für eine dauerhafte Lösung formuliert.

Da der Verkehrsversuch Ende Juli 2021 endet, muss vor den Sommerferien entschieden werden, wie die zukünftige Verkehrsführung zum Schuljahr 2021/2022 vor der Astrid-Lindgren-Grundschule aussehen soll. Aufgrund der zeitlichen Notwendigkeit vor den Sommerferien eine Entscheidung herbeiführen zu müssen, kann der Ausschuss für Schulen, Kultur- und Sport die Vorlage nur nachrichtlich erhalten.

 

 

2     Situation vor der Schule ohne Verkehrsregelungen

 

Die Situation vor der Einbahnstraßenregelung war geprägt, durch unübersichtliche Situationen an der Fahrbahneinengung direkt vor der Schule. Dort fuhren häufig Kfz gleichzeitig aus beiden Richtungen in die Engstelle und blockierten die Schulbusse, querende Grundschüler sowie sich gegenseitig.

Im Bereich der Schägparkplätze vor der Schule wurden, durch die Ausparkvorgänge, die rückwärts erfolgten sowie durch Wendemanöver, Radfahrer gefährdet.

 

Unfälle wurden vor der Schule von der Polizei nicht registriert.

 

 

3     Bilanzierung des derzeitigen Verkehrsversuchs (zeitlich beschränktes Zufahrtsverbot von Norden in die Lippoldstraße und Einrichtung der Längsparkplätze)

 

Um nicht dauerhaft die Anlieger zu längeren Umwegen zu zwingen, wurde von der Verkehrsbehörde folgende Regelungen getroffen, siehe Anlage 1:

Zwischen Witzlebenstraße und Reichweinstraße ist von Mo-Fr von 7.30 Uhr bis 8.30 Uhr und von 12.30 Uhr bis 15.30 Uhr eine Zufahrt nur von Süden möglich, so dass vor der Schule der Verkehr während des Schulbeginns und -endes nur in Richtung Norden fließen kann.

 

Die Längsparkplätze vor der Schule sind mit einem eingeschränkten Halteverbot von Mo-Fr von 7.00 Uhr bis 14.30 Uhr versehen. Auf den Längsparkplätzen können Kinder aus- und einsteigen.

 

Der Stellplatz der Kita Weststadt kann in Fahrtrichtung Süden und Norden verlassen werden und liegt daher außerhalb des Zufahrtsverbots.

 

 

3.1 Beobachtung des Verkehrsgeschehens vor der Grundschule

 

Am Mittwoch den 09.06.2021 wurde das Verkehrsgeschehen morgens vor der Schule beobachtet und am Freitag den 11.06.2021 mittags zum Schulschluss. Die Schule befand sich im Normalbetrieb, alle Schulklassen waren vor Ort. Am 09.06.2021 waren Vertreter und Vertreterinnen der Schulleitung, der Eltern, der Kita, der Polizei und Verkehrsbehörde sowie der Stadtverwaltung zusammen vor Ort. Am 11.06.2021 nahmen Vertreterinnen der Kita, der Eltern und der Polizei sowie der Stadtverwaltung teil.

 

Vor Ort wurde insgesamt ein geordnetes Verkehrsgeschehen beobachtet. Es kam zu keinen unübersichtlichen Situationen am Übergang zur Schule. Die Längsparkplätze wurden zum Halten gut angenommen.

 

Negativ fiel auf, dass der Stellplatz der Kita, trotz eines vorhandenen Hinweisschildes, dass der Stellplatz nur Mitarbeitern und Besuchern der Kita vorbehalten ist, zum Bringen und Abholen von Schülern mit dem Kfz benutzt wurde. Die Fahrzeuge verlassen überwiegend den Stellplatz in Richtung Norden. Die Benutzung des Stellplatzes resultiert daher nicht aus der Möglichkeit auch in Richtung Süden auszufahren zu können.

 

Am 11.06.2021 konnte beobachtet werden, dass zwischen 13.00 Uhr und 13.30 Uhr drei Fahrzeuge das Zufahrtsverbot ignorierten. Es handelte sich um Firmenfahrzeuge (Paketdienst und Handwerker). Diese Beobachtung wurde von den anwesenden Vertretern der Schule und Kita bestätigt. Es wurde häufiger beobachtet, dass nachmittags das Einfahrtsverbot missachtet wird.

 

Weiterhin führt das Halten von Kfz auf der Bushaltestelle vor der Schule vereinzelt zu unübersichtlichen Situation, wenn die Fahrzeuge die Bushaltestelle verlassen wollen und Fahrzeuge von Süden Richtung Schule vorbeifahren wollen.

 

Eine Unsicherheit stellt das Parken von Lehrern auf der westlichen Seite der Lippoldstraße dar. Aufgrund der zeitlichen Zufahrtsbeschränkung von Norden stellen sich die Lehrer mogens in Fahrtrichtung Norden auf die westliche Straßenseite. Während kein Zufahrtsverbot besteht, stehen die Kfz in der falschen Fahrtrichtung. Da nach Schulschluss wieder nur eine Ausfahrt Richtung Norden möglich ist, können die Lehrer ohne zu wenden, die Lippoldstraße nach Norden verlassen. Wenn die Lehrer sich in die richtige Fahrtrichtung stellen würden, müssten sie zweimal wenden. Das wird durch das verkehrte Parken vermieden. Das Risiko dafür belangt zu werden, kann nur ausgeschlossen werden, wenn die Lehrer sich nördlich der Längsparkplätze in die Schrägparkplätze auf der Ostseite stellen, und einen weiteren Weg zur Schule in Kauf nehmen.

 

 

 

 

3.2 Stellungnahmen der Anlieger

 

Die Anlieger der Lippoldstraße und der angrenzenden Seitenstraßen haben am 15./16.06. einen Informationsbrief zum Pilotprojekt erhalten (Anlage 2), und hatten Gelegenheit bis zum 24.06.2021 ihre Erfahrungen und Anregungen zur derzeitigen Verkehrsregelung schriftlich oder per Mail der Tiefbauabteilung mitzuteilen.

Insgesamt sind 23 Stellungnahmen von Anliegern eingegangen, siehe Anlage 3. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass mehrheitlich (11 Rückmeldungen) die jetzige Regelung befürwortet wird. Vier Anwohner wünschen sich ein Zufahrtsverbot bis zur Beckstraße. Vier Anwohner halten eine dauerhafte Einbahnstraßenregelung generell für sinnvoller. Fünf Anlieger möchten keine verkehrsregelnden Maßnahmen und wünschen sich den alten Zustand zurück.

 

3.3 Stellungnahmen zum Pilotprojekt, siehe Anlagen 4 und 5

 

Um die Erfahrungen mit der zeitlich beschränkten Zufahrt und den Längsparkplätzen zu ermitteln, wurden die Schule, die Elternvertretung, die Kindertagesstätte, die Elternvertretung der Kindertagesstätte, die Polizei, die Regiobus, die Straßenverkehrsbehörde, das mit der Schulwegplanung beauftragte Planungsbüro SHP Ingenieure sowie die Bürgerinitiative „Sicherer Schulweg für Hülptingsen“ schriftlich abschließend zur Stellungnahme aufgefordert.

 

Die Stellungnahmen sind einer Tabelle in Kurzform zusammengefasst, siehe Anlage 4.

 

Die vollständigen Stellungnahmen sind in der Anlage 5 beigefügt.

 

Die Stellungnahme der Regiobus konnte nicht fristgerecht abgegeben werden, so dass sie nicht in die Vorlage aufgenommen werden konnte. Über den Inhalt werde ich mündlich berichten.

 


Zusammenfassung der Stellungnahmen

 

Der Stadtelternrat befürwortet eine dauerhafte Einbahnstraßenregelung, da diese Verkehrsregelung als am sichersten eingestuft wird. Sollte eine zeitliche Beschränkung nicht zu umgehen sein, dann sollte die Beschränkung von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr durchgängig gelten. Die Kita Weststadt unterstützt ebenfalls die Ausweitung der Zeiten, jedoch von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr.

 

Die Schulleitung und der Schulelternrat sehen die Einbahnstraßenregelung ebenfalls als beste Lösung an, die jetzige Regelung wird jedoch unterstützt. Eine Ausweitung bis zur Beckstraße bringt negative sowie positive Auswirkungen.

 

Die Kitaleitung und die Elternvertretung der Kita würden die Einfahrtsbeschränkung gerne ausweiten auf 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr und plädieren für eine Ausweitung bis zur Beckstraße, da der Stellplatz der Kita von Eltern der Schule zum Parken genutzt wird.

 

Die BI Sicherer Schulweg für Hülptingsen spricht sich für die dauerhafte Umsetzung des derzeitigen Pilotprojekts aus. Eine Ausweitung der Zufahrtsbeschränkung wird als nicht erforderlich erachtet. Darüber hinaus wird ein Fußgängerüberweg gefordert.

 

Die Polizei spricht sich gegen eine Ausweitung des Einfahrtsverbots aus, da dadurch der Bringverkehr zum Kindergarten gezwungen wäre, ebenfalls durch den sensiblen Bereich vor der Schule zu fahren.

 

Die Verkehrsbehörde weist darauf hin, dass Beschränkungen des fließenden Verkehrs immer auf den zwingend notwendigen Bereich begrenzt werden müssen, da es sich um einen Eingriff in die Handlungsfreiheit handelt.

 

Dass mit der Schulwegplanung beauftragte Planungsbüro SHP Ingenieure hält eine Zufahrtsbeschränkung für sinnvoll. Eine zeitliche Beschränkung hat jedoch gegenüber einer dauerhaften Einbahnstraßenregelung gewisse Nachteile.

 

 

3.3 Geschwindigkeitsmessungen während der Testphase

 

Während der Testphase sollten mit dem Seitenradar Geschwindigkeiten und Verkehrsmengen kontrolliert werden. Aufgrund der langen Phase mit nur eingeschränktem Schulbetrieb, konnte keine Datenerhebung im Normalbetrieb erfolgen. Die detaillierte Auswertung der Messdaten hat Zweifel an der Genauigkeit und Richtigkeit der erhobenen Daten aufkommen lassen. Die Daten wurden deshalb zur Überprüfung an den Hersteller des Messgerätes gesandt. Eine Rückmeldung liegt noch nicht vor.

 

 

3.4 Flankierende Maßnahmen zur Reduzierung der Elterntaxis

 

Aufgrund der CoVid 19 Pandemie hat sich die Umsetzung von Aktionen in Zusammenarbeit mit dem mobilnetzwerk Hannover, z.B. ein Bannmeilen-Spiel um die Schule herum, bzw. weitere motivierende Aktionen zur Vermeidung von Elterntaxis, verzögert.

 

 

4     Dauerhafte Verkehrsführung vor der Astrid-Lindgren-Grundschule

 

Der erste Verkehrsversuch mit der Einbahnstraßenregelung sowie die Einrichtung der Längsparkplätze wurde hinsichtlich der Verbesserung der Verkehrssicherheit vor der Schule überwiegend positiv bewertet. Dem stand die Kritik der Anlieger gegenüber, die das ganze Jahr über Umwege in Kauf nehmen müssen.

 

Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen und der Rückmeldungen der Anlieger empfiehlt die Fachabteilung ausfolgenden Gründen, die dauerhafte Umsetzung der jetzigen Regelung:

 

1. Die jetzige Regelung führt zu einer übersichtlichen Verkehrssituation vor der Schule.

 

2. Eine Ausweitung bis zur Beckstraße wird als nicht sinnvoll erachtet, da nicht bestätigt werden konnte, dass der Stellplatz der Kita zum Wenden benutzt wird. Die Kita-Eltern fahren überwiegend in Richtung Norden vom Stellplatz weg. Es wird die Ansicht der Polizei unterstützt, dass der Kitaverkehr nicht gezwungen werden sollte, in Richtung Schule zu fahren.

 

3. Eine Ausweitung der zeitlichen Beschränkung wird als nicht für erforderlich gehalten. Die Beschränkungen für die Anlieger sollten so gering wie möglich gehalten werden, um eine Akzeptanz der Regelung zu gewährleisten, und dadurch die Missachtung des Zufahrtsverbots zu minimieren.

 

4. Die Längsparkplätze haben sich in der Praxis als gutes Mittel herausgestellt, die Ein- und Ausparkvorgänge ohne größere Konflikte abzuwickeln.

 

Die Regelungen des zweiten Verkehrsversuches mit der zeitlich beschränkten Zufahrt aus Richtung Norden aus soll dauerhaft umgesetzt werden. Die Zufahrt soll an der Witzlebenstraße und an der Reichweinstraße von Norden von Mo-Fr von 7.30 Uhr bis 8.30 Uhr und von 12.30 Uhr bis 15.30 Uhr dauerhaft eingerichtet werden. Für Fahrradfahrer soll die Beschränkung nicht gelten. Die Längsparkplätze vor der Schule bleiben wie bisher bestehen, mit einem eingeschränkten Halteverbot von Mo-Fr von 7.00 Uhr bis 14.30 Uhr.

Es soll ein entsprechender Antrag bei der Verkehrsbehörde gestellt werden.

 

 

5   Weiteres Vorgehen

 

Weitergehende Anregungen zur Schulwegsicherung sollen im Rahmen der Schulwegplanung geprüft werden. Erste Maßnahmen werden voraussichtlich nach den Sommerferien in entsprechenden Workshops an den Schulen vorgestellt.

 

 

Anlagen:

Anlage 1:      Verkehrsbehördliche Anordnung Pilotprojekt Zufahrtsverbot (1 Seite)

Anlage 2:      Infobrief an die Anlieger und Eltern der Astrid-Lindgren-Grundschule

                   (2 Seiten)

Anlage 3:      Stellungnahme der Anlieger (16 Seiten)

Anlage 4:      Tabelle mit Stellungnahmen zum Pilotprojekt (2 Seiten)

Anlage 5:      Stellungnahmen zum Pilotprojekt (7 Seiten)

    

 

 

 

 

(Pollehn)