Betreff
Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges für die Ortsfeuerwehr Burgdorf
Vorlage
BV 2020 1261/2
Aktenzeichen
37.052.001
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Burgdorf beschließt, Satz 1 des Beschlusses zu Beschlussvorlage BV 2020 1261/1 „Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges für die Ortsfeuerwehr Burgdorf“ vom 26.05.2020 aufzuheben und wie folgt zu ersetzen:

 

Für die Ortsfeuerwehr Burgdorf wird ein Tanklöschfahrzeug (TLF) auf einem Allradfahrgestell, einer Staffelbesatzung (6 Personen) und mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 16 Tonnen angeschafft. Bei der Ausschreibung bzw. Beschaffung ist eine größtmögliche Löschwassermenge zu berücksichtigen.

 

 

      

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

In seiner Sitzung am 26.05.2020 hat der Verwaltungsausschuss auf der Grundlage der Beschlussvorlagen BV 2020 1261 sowie 2020 1261/1 folgenden Beschluss gefasst:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, für die Ortsfeuerwehr Burgdorf ein Tanklöschfahrzeug (TLF) 4000 auf einem Allradfahrgestell und einer Staffelbesetzung (6 Personen) bedarfsgerecht auszuschreiben und anzuschaffen. Dem Rat wird empfohlen, die für die Beschaffung notwendigen zusätzlichen Finanzmittel in Höhe von 30.000 € zur Verfügung zu stellen.

 

Die Beschlussfassung ist nicht so zu verstehen, dass damit der Erwerb eines bis ins kleinste Detail durchgeplanten Einsatzfahrzeuges zu verstehen ist, sondern dass ein Handlungsrahmen vorgegeben ist, der von Feuerwehr und Fachverwaltung unter Würdigung des Feuerwehrbedarfsplanes, der einsatztaktischen Erfordernisse und der örtlichen Verhältnisse/Gegebenheiten im Sinne einer effektiven und effizienten Aufgabenerfüllung auszufüllen ist. Zu den örtlichen Gegebenheiten zählen auch die Feuerwehrzufahrten, bei deren Überfahrung Gesamtlasten nicht überschritten werden dürfen.

 

Im Rahmen der Erarbeitung der Leistungsverzeichnisse wurde die Stadtverwaltung darauf hingewiesen, dass das (beschlossene) Fahrzeug voraussichtlich nicht mit 16 Tonnen (t) zulässiger Gesamtmasse realisierbar wäre. Die Beschaffung hätte zur Folge, dass der Ortsfeuerwehr Burgdorf kein wasserführendes Fahrzeug zur Verfügung stünde, mit welchem entsprechende Feuerwehrzufahrten befahren werden können. Eine Feuerwehrzufahrt oder auch Aufstell- und Bewegungsflächen (Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr sind immer dann von Nöten, wenn eine größere Distanz von einer Straße bis zum (Brand-/Rettungs-)Objekt zu überbrücken ist) für die Feuerwehr werden bei Bedarf nach der NBauO i.v.m. der DVO-NBauO gefordert. Die Beschaffenheit und Ausführung ist in der DIN 14090 geregelt. In einer der letzten Anpassungen der Norm wurde u.a. die Tragfähigkeit für Feuerwehrzufahrten auf 16 t erhöht. Im Gebiet der Stadt Burgdorf sind Flächen mit einer Tragfähigkeit von 14 t und 16 t vorhanden, welche aktuell vom Fachbereich „Stadtentwicklung und Hochbau“ zusammengetragen werden.

 

Am Gymnasium Burgdorf ist der Schulhof als Feuerwehrzufahrt ausgewiesen. Über diese Zufahrt werden die im hinteren Bereich des Grundstückes liegenden Sporthallen erreicht. In diesem Fall müssten die wasserführenden Fahrzeuge auf dem Berliner Ring oder der Scharlemannstraße positioniert und das Wasser mittels Schläuchen zur Einsatzstelle zugeführt werden. Zu guter Letzt wäre feuerwehrtechnisches Material händisch nachzuführen. Der Feuerlöschbrunnen auf dem Schulhof (siehe grafische Darstellung) könnte von der Ortsfeuerwehr Burgdorf mit einer Tragkraftspritze (PFPN; ca. 190 kg) oder mit dem Löschgruppenfahrzeug 8 (LF8; kein integrierter Löschwassertank) betrieben bzw. genutzt werden. Das hätte zur Folge, dass bei einem Brandeinsatz kein schneller (Erst-)Angriff aufgrund der fehlenden Wasserkapazitäten durchgeführt bzw. das Fahrzeug nicht als Pufferspeicher genutzt werden könnte.

 

Alternativ müssten weitere Ortsfeuerwehren, mit Fahrzeugen geringerer Gewichtsklassen, dem Einsatzobjekt zugeführt und in die taktischen Vorgehensweisen der Ortsfeuerwehr Burgdorf integriert werden. Diese Vorgehensweise würde dem taktischen Einsatzkonzept der Ortsfeuerwehr Burgdorf zuwiderlaufen. Das taktische Konzept im Löschzug der Ortsfeuerwehr Burgdorf stellt in der Kombination aus Tanklöschfahrzeug und Drehleiter auf den Gruppengleichwert dieser Kombination ab (siehe Vorlage BV 2019 0903/2; Anlage 1 – Stellungnahme OFw Burgdorf, S. 4).

 

(Auszug Feuerwehrplan; Gymnasium Trakt C, Realschule im Gymnasium Trakt C, Berliner Ring 27, 31303 Burgdorf)

 

Das hätte zur Folge, dass an der Einsatzstelle eine unnötige Zeitverzögerung zur Einleitung der Brandbekämpfungs- und Rettungsmaßnahmen herrsche. Insofern ist die Stadtverwaltung darangehalten, die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeuges auf 16 t zu begrenzen. Damit sollen mögliche Beschädigungen an den (stadteigenen) Zufahrten und Regressforderungen gegenüber der Stadt Burgdorf verhindert sowie die o.g. Maßnahmen schnellstmöglich eingeleitet werden.

 

Diese Begrenzung wäre vorrangig mit der Reduzierung der Löschwassermenge möglich.

 

Bei einer strikten Umsetzung des Beschlusses wäre das Fahrzeug rein nach Norm bzw. bedarfsgerecht auszuschreiben. Im Umkehrschluss dürften konkrete Wünsche - über den notwendigen Bedarf hinaus - nicht berücksichtigt werden.

 

Abschließend sei darauf hingewiesen, dass der Stadtbrandmeister in seiner Stellungnahme zum Feuerwehrbedarfsplan (siehe Vorlage BV 2019 0903/2; Anlage 3 – Stellungnahme Stadtbrandmeister vom 25.06.2019; Seite 3) noch die Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges 2000 oder 3000 aufgrund der Sanierungsarbeiten an den Wasserleitungen befürwortet hatte.

 

Aufgrund der aktuellen klimatischen Veränderungen sollte aus Sicht des Stadtbrandmeisters ein Tanklöschfahrzeug mit mindestens 3.500 Liter Löschwasser angeschafft werden. Diese Fahrzeuganforderung könnte mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 16 Tonnen erfüllt werden.

 

 

(Pollehn)