Betreff
Leistung von außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen - Test-Kits für Kindertagesbetreuung
Vorlage
BV 2021 1640
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat stimmt gemäß § 117 Abs. 1 NKomVG i. V. m. § 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG den überplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen in Höhe von 105.000 € bei den Produktkonten 36100.427102 / 36100.727102 (Test-Kits für Kindertagesbetreuung) zu.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Das Land Niedersachsen beabsichtigt, freiwillige Corona-Tests für Kindergartenkinder einzuführen. Drei- bis sechsjährige Kindergartenkinder sollen sich schon bald zweimal wöchentlich selbst auf das Coronavirus testen können.

 

Die ursprünglichen Planungen sahen eine zentrale Beschaffung und Bereitstellung ab Mitte Juni durch das Land Niedersachsen vor. Nunmehr wurde mitgeteilt, dass dieser Zeitplan nicht gehalten werden kann. Ab Mitte August wird eine Auslieferung voraussichtlich erst möglich sein.

Die Kindertageseinrichtungen wie auch die Kindertagespflege befinden sich seit dem 31.05.2021 wieder im Regelbetrieb. Zahlreiche Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Einrichtungen und der Kindertagespflege sowie der dort betreuten Kinder sind bereits in die Tat umgesetzt worden. Testmöglichkeiten für Kinder stehen noch nicht zur Verfügung. Zur Reduzierung des Infektionsrisikos und zur Vermeidung von Infektionsketten ist der nunmehr angekündigte Auslieferungszeitpunkt unbefriedigend. Dies gilt umso mehr, da insbesondere die allgemeine Hygienebestimmung des Abstandhaltens in der Kindertagesbetreuung kaum umsetzbar ist.

 

Die Stadt Burgdorf strebt aus diesem Grund die kurzfristige Beschaffung von Test-Kits in eigener Regie an. Diese sollen trägerübergreifend allen Burgdorfer Kindertageseinrichtungen zur Verfügung stehen.

 

Die Durchführung der Testungen bei Kindern, die jünger sind als drei Jahre werden seitens des Landes Niedersachsen als nicht zielführend abgelehnt. Das Niedersächsische Kultusministerium schreibt hierzu:

 

Werden auch Krippenkinder getestet? (Aktualisierung: 28.04.2021)

Die Tolerierung von Tests durch kleine Kinder hängt maßgeblich vom Alter und der Testsituation ab. Die Landesregierung ist zu der Auffassung gelangt, dass Krippenkinder im Alter bis drei Jahre nicht verlässlich und valide getestet werden können. Es wird daher empfohlen, dass sich die Eltern von in Kindertagesbetreuung betreuten Kindern unter drei Jahren im Rahmen von Bürgertests oder von Arbeitgebern zur Verfügung gestellten Selbsttests regelmäßig testen, um Infektionsketten im familiären Umfeld rechtzeitig zu erkennen.

 

Auf der Grundlage dieser Angaben lässt sich noch nicht abschließend beurteilen, ob dieser Auffassung gefolgt werden kann und damit Kinder, die sich in der Krippenbetreuung oder in der Betreuung einer Kindertagespflegeperson befinden, von den Testungen auszuschließen sind. Für eine weitergehende Prüfung soll auch das Vorgehen anderer Kommunen in dieser Frage einbezogen werden.

 

Um für eine mögliche Breitstellung der Tests auch für Kinder im Krippenalter (U3-Kinder) handlungsfähig zu sein, umfassen die veranschlagten Mittel Testmöglichkeiten auch für die U3-Kinder.

 

Die Kosten für die Beschaffung der Test-Kits belaufen sich für den Zeitraum vom 14.06.2021 bis 18.09.2021 auf 105.000 €. 63.000 € entfallen auf den Kindergarten- und 42.000 € auf den Krippenbereich.

 

Das Land Niedersachsen hat angekündigt, Testungen für Kindergartenkinder auch vor Mitte August finanziell zu fördern. Die Fördermittelrichtlinie liegt bislang allerdings nicht vor. Nähergehende Ausführungen zum Zeitpunkt und zur Höhe der Förderung sind mithin nicht möglich.

 

Mittel stehen im Haushaltsplan 2021 nicht zur Verfügung und müssten daher außerplanmäßig bereitgestellt werden. Die Zuständigkeit für die Zustimmung zu außerplanmäßigen Aufwendungen / außerplanmäßigen Auszahlungen über 10.000 € liegt beim Rat.

 

Die Deckung dieser zeitlich und sachlich unabweisbaren außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen ist durch entsprechende Minderaufwendungen / -auszahlungen bei den Produktkonten 36509/431807 und 36509/731800 (Betriebskostenzuschuss Kita Süd / Familienzentrum) gewährleistet.

 

Die ergänzende Inanspruchnahme von Fördermitteln des Landes zur möglichst hohen Refinanzierung wird angestrebt. Testkits für Kinder im Krippenalter (U3-Kinder) werden nicht fördermittelfähig sein.

  

 

(Pollehn)