Betreff
Planung der neu zu errichtenden Kindertagesstätte im Planungsbereich Aue Süd als fünfgruppige Einrichtung
Vorlage
BV 2021 1639
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Planung für das Projekt „Neubau einer Kindertagesstätte im Planungsgebiet Aue Süd“ wird als Neubau einer Kindertagesstätte mit zwei Krippengruppen und drei Kindergartengruppen (bis zu 105 Plätze) unter Maßgabe der Wirtschaftlichkeit und vorbehaltlich der erforderlichen aufsichtsbehördlichen Genehmigungsfähigkeit fortgeführt.

Die Kindertagesstättenbedarfsplanung wird bei nächster Gelegenheit angepasst, notwendige Haushaltsmittel werden in den folgenden Haushalten zur Verfügung gestellt.

 

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Im Rahmen des städtebaulichen Vorhabens „Aue Süd“ befindet sich aktuell der Neubau einer zusätzlichen Kindertagesstätte in Planung.

 

Mit Beschluss zur Vorlage BV 2021 1466 hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Burgdorf entschieden, die Trägerschaft für die neu zu errichtende Kindertagesstätte im Planungsbereich Aue Süd an die Deutsche Rote Kreuz Kinder-und Jugendhilfe in der Region Hannover gemeinnützige GmbH (DRK) zu vergeben. Weitere konkretisierende Planungsschritte auf dem Weg zur Inbetriebnahme stehen an.

 

Zwischenzeitlich wurden unmittelbare Gespräche zwischen der Firma acribo und dem DRK hinsichtlich der Planung des Gebäudes geführt. In diesem Zuge wurde zwischen den Akteuren auch die Einrichtungsgröße aufgegriffen und besprochen.

 

Sowohl die Firma acribo als auch das DRK favorisieren die Umsetzung einer fünfgruppigen Einrichtung. Maßgebend hierfür sind folgende Aspekte:

 

1)   Personalplanung Leitungsstelle: eine fünfgruppige Einrichtung beinhaltet eine Kita-Leitung mit 35 Leitungsstunden, sodass diese Stelle nicht als Teilzeit-Leitung ausgestaltet werden muss

2)   Personaleinsatzplanung: Aufgrund der Möglichkeiten eines großen Personalkörpers lassen sich Vertretungseinsätze besser planen und realisieren

3)   Gestaltung von Übergängen zwischen Krippe und Kindergarten: im Verhältnis 3 zu 2 stehen die Möglichkeiten besser, dass Krippenkinder innerhalb der Kita in den Kindergartenbereich wechseln können

 

Der Aspekt der Verdichtung auf dem Gelände wurde sowohl mit der Firma acribo als auch dem DRK offen besprochen. Insbesondere das DRK als künftiger Träger hält den Betrieb einer fünfgruppigen Einrichtung auf dem Gelände für grundsätzlich möglich und erstrebenswert.

 

Bei ersten Kontaktaufnahmen zum Niedersächsischen Kultusministerium hat dieses eine grundsätzliche Zustimmung zu den bisherigen Planungsunterlagen signalisiert. In diesem Zusammenhang war auch die Nutzung einer Dachfläche als Außenspielfläche thematisiert.

 

In der aktuellen Kita-Bedarfsplanung ist das Projekt noch als viergruppige Einrichtung ausgewiesen. Mit dem oben genannten Beschlussvorschlag wird die Bedarfsplanung entsprechend angepasst.

 

 

 

(Pollehn)