Finanz. Auswirkungen in Euro |
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Beschlussvorschlag:
Die Planung für
das Projekt „Neubau einer Kindertagesstätte im Planungsgebiet Aue Süd“ wird als
Neubau einer Kindertagesstätte mit zwei Krippengruppen und drei
Kindergartengruppen (bis zu 105 Plätze) unter Maßgabe der Wirtschaftlichkeit
und vorbehaltlich der erforderlichen aufsichtsbehördlichen
Genehmigungsfähigkeit fortgeführt.
Die Kindertagesstättenbedarfsplanung
wird bei nächster Gelegenheit angepasst, notwendige Haushaltsmittel werden in
den folgenden Haushalten zur Verfügung gestellt.
Sachverhalt und Begründung:
Im Rahmen des städtebaulichen Vorhabens „Aue
Süd“ befindet sich aktuell der Neubau einer zusätzlichen Kindertagesstätte in
Planung.
Mit Beschluss
zur Vorlage BV 2021 1466 hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Burgdorf
entschieden, die Trägerschaft für die neu zu errichtende Kindertagesstätte im
Planungsbereich Aue Süd an die Deutsche Rote Kreuz
Kinder-und Jugendhilfe in der Region Hannover gemeinnützige GmbH (DRK) zu
vergeben. Weitere konkretisierende Planungsschritte auf dem Weg zur
Inbetriebnahme stehen an.
Zwischenzeitlich wurden
unmittelbare Gespräche zwischen der Firma acribo und dem DRK hinsichtlich der
Planung des Gebäudes geführt. In diesem Zuge wurde zwischen den Akteuren auch
die Einrichtungsgröße aufgegriffen und besprochen.
Sowohl die Firma acribo als auch das DRK favorisieren die Umsetzung einer
fünfgruppigen Einrichtung. Maßgebend hierfür sind folgende Aspekte:
1)
Personalplanung Leitungsstelle: eine fünfgruppige Einrichtung beinhaltet
eine Kita-Leitung mit 35 Leitungsstunden, sodass diese Stelle nicht als
Teilzeit-Leitung ausgestaltet werden muss
2)
Personaleinsatzplanung: Aufgrund der Möglichkeiten eines großen
Personalkörpers lassen sich Vertretungseinsätze besser planen und realisieren
3)
Gestaltung von Übergängen zwischen Krippe und Kindergarten: im Verhältnis
3 zu 2 stehen die Möglichkeiten besser, dass Krippenkinder innerhalb der Kita
in den Kindergartenbereich wechseln können
Der Aspekt der Verdichtung auf
dem Gelände wurde sowohl mit der Firma acribo als auch dem DRK offen
besprochen. Insbesondere das DRK als künftiger Träger hält den Betrieb einer
fünfgruppigen Einrichtung auf dem Gelände für grundsätzlich möglich und erstrebenswert.
Bei ersten Kontaktaufnahmen zum
Niedersächsischen Kultusministerium hat dieses eine grundsätzliche Zustimmung
zu den bisherigen Planungsunterlagen signalisiert. In diesem Zusammenhang war
auch die Nutzung einer Dachfläche als Außenspielfläche thematisiert.
In der aktuellen
Kita-Bedarfsplanung ist das Projekt noch als viergruppige Einrichtung
ausgewiesen. Mit dem oben genannten Beschlussvorschlag wird die Bedarfsplanung
entsprechend angepasst.
(Pollehn)