Betreff
Bebauungsplan Nr. 4-07 "Hornweg"
-Weiteres Verfahren
Bezug: M 2021 1574 und 1574/1
Bezug: BV 2020 1438
Bezug: F 2021 1485
Vorlage
M 2021 1574/2
Art
M i t t e i l u n g
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Der Deutsche Bundestag hat am 07.05.2021 das Baulandmobilisierungsgesetz beschlossen. Am 28.05.2021 hat auch der Bundesrat dieses Gesetz gebilligt. Es wird nach Unterschrift des Bundespräsidenten und anschließender Veröffentlichung in Kraft treten.

 

Mit diesem Gesetz wird u.a. die Gültigkeit des § 13b BauGB erheblich verlängert.

 

Konkret bedeutet dies, dass der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan 4-07 „Hornweg“ nun bis zum 31.12.2024 gefasst werden kann.

 

Zwar kann das bereits auf der bisherigen Rechtsgrundlage begonnene formelle Verfahren nicht einfach fortgesetzt werden. Dies ist im vorliegenden Fall aber unschädlich, da der entsprechende Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan einfach wiederholt werden kann (z.B. im Zusammenhang mit der Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung des noch zu erstellenden Entwurfs für den Bebauungsplan).

 

Unabhängig davon besteht nun deutlich mehr Zeit, die städtebaulichen Entwürfe für das Plangebiet „Hornweg“ zu überarbeiten und zu optimieren.

 

Die Verwaltung hält daher die in der Sitzung des Ortrates Schillerslage am 28.04.2021 gewünschte zusätzliche Sitzung des Ortsrates bereits im Juni dieses Jahres für entbehrlich.

 

 

(Pollehn)