Die
nachfolgende „offizielle Vorankündigung“ des
Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhalten Sie ergänzend
zur Kenntnis.
Mit der Twitter-Meldung von Bundesminister Helge Braun bestand erheblicher Klärungsbedarf. Die ersten Stellungnahmen verwiesen auf die von mir in der Ursprungsvorlage F 2020 1628 zitierte und am 02.04.2021 in Kraft getretene Richtlinie.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat nunmehr eine offizielle Vorankündigung zur Aktualisierung der Richtlinie für die Bundesförderung „Coronagerechte Um- und Aufrüstung von stationären raumlufttechnischen Anlagen“ vorgenommen. Die Vorankündigung habe ich am heutigen Tag über den Niedersächsischen Städtetag mit folgendem Inhalt erhalten:
„Die
Bundesregierung hat am 12. Mai 2021 beschlossen, die Bundesförderung
"Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von stationären raumlufttechnischen
(RLT) Anlagen" um den Einbau von RLT-Anlagen in Einrichtungen für
Kinder unter 12 Jahren zu erweitern. Für diese Personengruppe steht aktuell und
voraussichtlich auch in absehbarer Zeit kein Impfstoff zur Verfügung.
Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren umfassen Kindertageseinrichtungen,
Horte, Kindertagespflegestellen und staatlich anerkannte allgemeinbildende
Schulen in öffentlicher oder freier Trägerschaft, mit Ausnahme von Schulen der
Erwachsenenbildung.
Das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie arbeitet derzeit mit Hochdruck an
der entsprechenden Novellierung der Förderrichtlinie. Aufgrund der vorgegebenen
Verfahrensschritte ist nach derzeitigem Planungsstand mit Inkrafttreten der
Richtlinie Mitte Juni zu rechnen.“
Sollte die Förderung auf den Einbau von stationären raumlufttechnischen Anlagen
erweitert werden, ist diese Entwicklung ausdrücklich zu begrüßen.
Sobald mir die Fördermittelrichtlinie bzw. weitere
Informationen vorliegen, werde ich Sie über eine gesonderte Vorlage
informieren.
(Pollehn)