Betreff
Offener Brief - "Raumluftreiniger für unsere Kindertagesstätten und Schulen" der Gruppe WGS Freie Burgdorfer
Vorlage
F 2021 1628/1
Art
Info-Vorlage Anfrage
Referenzvorlage

Die nachfolgende „offizielle Vorankündigung“ des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhalten Sie ergänzend zur Kenntnis.

 

 

 

 

Mit der Twitter-Meldung von Bundesminister Helge Braun bestand erheblicher Klärungsbedarf. Die ersten Stellungnahmen verwiesen auf die von mir in der Ursprungsvorlage F 2020 1628 zitierte und am 02.04.2021 in Kraft getretene Richtlinie.

 

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat nunmehr eine offizielle Vorankündigung zur Aktualisierung der Richtlinie für die Bundesförderung „Coronagerechte Um- und Aufrüstung von stationären raumlufttechnischen Anlagen“ vorgenommen. Die Vorankündigung habe ich am heutigen Tag über den Niedersächsischen Städtetag mit folgendem Inhalt erhalten:

 

„Die Bundesregierung hat am 12. Mai 2021 beschlossen, die Bundesförderung "Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von stationären raumlufttechnischen (RLT) Anlagen" um den Einbau von RLT-Anlagen in Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren zu erweitern. Für diese Personengruppe steht aktuell und voraussichtlich auch in absehbarer Zeit kein Impfstoff zur Verfügung. Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren umfassen Kindertageseinrichtungen, Horte, Kindertagespflegestellen und staatlich anerkannte allgemeinbildende Schulen in öffentlicher oder freier Trägerschaft, mit Ausnahme von Schulen der Erwachsenenbildung.

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie arbeitet derzeit mit Hochdruck an der entsprechenden Novellierung der Förderrichtlinie. Aufgrund der vorgegebenen Verfahrensschritte ist nach derzeitigem Planungsstand mit Inkrafttreten der Richtlinie Mitte Juni zu rechnen.“

 

Sollte die Förderung auf den Einbau von stationären raumlufttechnischen Anlagen erweitert werden, ist diese Entwicklung ausdrücklich zu begrüßen.

 

Sobald mir die Fördermittelrichtlinie bzw. weitere Informationen vorliegen, werde ich Sie über eine gesonderte Vorlage informieren.

 

(Pollehn)