Bezugsvorlage BV 2021 1501 Entwurf, Beteiligung nach § 3 (2) u. § 4 (2) BauGB
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nein |
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Beschlussvorschlag:
1.
Die
Ergebnisse der folgenden Beteiligungsverfahren zur Aufstellung der 5. Änderung
und Erweiterung des Bebauungsplans „Uetzer Straße – Duderstädter Weg“, die in
der anliegenden Begründung in Kapitel 10 „Verfahrensablauf/Abwägungsvorgang“
bzw. den Anlagen 2, 3 und 4 der Begründung wiedergegeben sind, werden zur
Kenntnis genommen:
-
der in
der Zeit vom 10.08.2020 bis 25.08.2020 durchgeführten frühzeitigen Beteiligung
der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB,
-
der mit
Schreiben vom 30.07.2020 durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB,
-
der in
der Zeit vom 06.04.2021 bis 07.05.2021 durchgeführten öffentlichen Auslegung
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und
-
der mit
Schreiben vom 25.03.2021 durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Die
in der Planbegründung und den zugehörigen Anlagen beschriebenen
Abwägungsvorschläge werden beschlossen.
2.
Satzungsbeschluss:
Die 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 0-11 „Uetzer Straße –
Duderstädter Weg“ wird unter Berücksichtigung der Ergebnisse der
Beteiligungsverfahren und der Ergebnisse der Umweltprüfung in der Fassung vom
17.05.2021 als Satzung beschlossen.
Dem
Bebauungsplan werden beigefügt
-
die
Planbegründung in der Fassung vom 17.05.2021 sowie
-
die
Zusammenfassende Erklärung gemäß § 10a BauGB, die in Kapitel 11 der Begründung
wiedergegeben ist.
Sachverhalt:
Dem Entwurf der 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 0-11 „Uetzer Straße – Duderstädter Weg“ (kurz B-Plan 0-11/5) hat der Verwaltungsausschuss am 23.03.2021 zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Dem entsprechend lag B-Plan-Entwurf inkl. Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom 06.04. bis 07.05.2021 öffentlich aus. Die Behörden wurden mit Schreiben vom 25.03.2021 um Stellungnahme gebeten.
Von Seiten der Öffentlichkeit sind zu dem B-Plan-Entwurf keine Stellungnahmen eingegangen. Die Stellungnahmen der Behörden, die Hinweise oder Anregungen zum Entwurf enthalten, sind in der Anlage 4 in der Gegenüberstellungstabelle „Ergebnisse der Beteiligung … gem. § 4 (2) BauGB …“ am Ende der Begründung wiedergegeben und mit Abwägungsvorschlägen versehen.
Aufgrund der Ergebnisse der Beteiligung oder anderer Erkenntnisse ist keine Änderungen des Bebauungsplans im Vergleich zur Entwurfsfassung erforderlich, die eine erneute Auslegung (§ 4a Abs. 3 BauGB) erforderlich macht. Somit kann der Satzungsbeschluss erfolgen.
In der anliegenden Fassung des Bebauungsplans erfolgten gegenüber der Entwurfsfassung lediglich drei redaktionelle Änderungen:
-
textl. Festsetzung 1.1.1 erster
Aufzählungspunkt, Korrektur des Verweises „… siehe im weiteren die
Festsetzungen 1.1.2 bis 1.21.6“,
-
textl. Festsetzung 1.6.3, Korrektur des Bezugs
der Abstandsbemessung „… in einem Abstand von 23 m zur östlichen Grenze des Geltungsbereichs
Urbanen Gebiets …“.
(In der Begründung, im Schallgutachten und in der textl. Festsetzung 1.6.2.
wurde der Bezug zur östlichen Grenze des Urbanen Gebiets bereits in der
Entwurfsfassung des Bebauungsplans korrekt angegeben.),
-
örtliche Bauvorschrift 2.6 Ordnungswidrigkeiten,
Ergänzung des Bezugs „… ders vorstehenden Punktes
2.2 - 2.4 …“.
In der Begründung erfolgten neben redaktionellen Änderungen die folgenden inhaltlichen Ergänzungen:
- Kapitel 4.4 ‘Verkehrsflächen‘ (s. S. 27), Erläuterungen zu den erforderlichen Linksabbiegestreifen und Querungshilfen sowie zur vertraglichen Regelung der Kostenbeteiligung der Vorhabenträger an der Herstellung der Verkehrsanlagen,
- Kapitel 10 ‘Verfahrensablauf‘ (s. S. 43) und Anlage 4, Informationen zur Durchführung der Entwurfs-Beteiligung,
- Kapitel 11 ‘Zusammenfassende Erklärung‘ (s. S. 44) komplett hinzugefügt,
- Umweltbericht Kapitel 2.1.1. ‘Schutzgut Tiere und Pflanzen‘ (s. S. 57), Informationen zur Ausführung der Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz von Amphibien (txtl. Fest. 1.7.2).
Anlagen:
- 5. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 0-11 „Uetzer Straße – Duderstädter Weg“ (Stand 17.05.2021)
- Begründung zur 5. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 0-11 „Uetzer Straße – Duderstädter Weg“ (Stand 17.05.2021)
(Pollehn)