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Beschlussvorschlag:
Der Rat befürwortet
den operativen Zusammenschluss der hannIT mit der KDG zum 01.01.2022.
Der Rat befürwortet
die Gründung eines Zweckverbandes zur Erreichung der gewünschten Zielstruktur
zum 01.01.2023.
Die Verwaltung wird
beauftragt darauf hinzuwirken, dass sämtliche notwendigen Voraussetzungen –
einschließlich sämtlicher Vertragswerke/Satzungsänderungen – bis zum 31.08.2021
ausverhandelt werden und den Vertretungen nach Ende der Verhandlungen zur
Beschlussfassung zur Verfügung gestellt werden.
Das dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügte
Fusionskonzept wird zum Bestandteil des Originals der Niederschrift über die Sitzung
des Rates erklärt.
Schon zu Beginn der interkommunalen
Zusammenarbeit, die zum Ziel hatte, eine gemeinsame kommunale Anstalt ins Leben
zu rufen, die ihre Träger im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung und
der Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) unterstützt, war es
gewünscht, den Kreis der Trägerkommunen auch über die Grenzen der Region
Hannover hinaus zu erweitern. In der Anstaltssatzung ist dieses Interesse
festgeschrieben.
In den Verwaltungsräten der hannIT und der KDG
wurde die Möglichkeit des Zusammenschlusses der KDG mit der hannIT geprüft. Im
für dieses Projekt oneLeine gebildeten Lenkungskreis wurde eine Einigung über
die Ausgestaltung und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des
Zusammenschlusses erzielt, die im Fusionskonzept in der Anlage 1 im
Detail erläutert werden.
Folgende Eckpunkte wurden vereinbart:
1. Die Stadt Göttingen tritt der hannIT als Träger mit Wirkung zum
01.01.2022 bei. Weitere Kommunen, die derzeit über Zweckvereinbarungen mit der
Stadt Göttingen an die KDG gebunden sind, sollen zur Sicherung der
Inhouse-Fähigkeit der hannIT hinzukommen. Durch den Beitritt der Stadt
Göttingen und der weiteren Kommunen wird sichergestellt, dass mindestens 80%
des Umsatzes der hannIT mit ihren Trägerkommunen erzielt wird. Um die
Inhouse-Fähigkeit langfristig rechtlich abzusichern, soll bis zum 31.12.2022
ein Zweckverband gegründet werden, der ab dem 01.01.2023 alleiniger Träger der
hannIT AöR wird und in dem alle bisherigen Träger sowie die Zweckvereinbarungs-Kunden
der KDG Mitglied werden sollen. Bis zu diesem Datum werden die bestehenden
Zweckvereinbarungen angepasst, so dass hannIT an die Stelle der KDG tritt, die
im Anschluss aufgelöst wird. Der im ersten Schritt für den Zusammenschluss
notwendige Beitritt der Stadt Göttingen sowie weiterer Kommunen zur hannIT
erfordert eine Satzungsänderung sowie eine Änderung des öffentlich-rechtlichen
Vertrages. Zur Verhinderung von großen Verwerfungen der Stimmanteile wird eine
Änderung der Verteilung der Stimmrechte vorgenommen. Jeder Träger erhält
zukünftig eine Stimme zuzüglich je einer weiteren Stimme je angefangene €
50.000 Umsatz mit hannIT.
2. Das Anlagevermögen der KDG wird zum Stichtag 31.12.2021 gegen Übernahme
von begrenzten Kreditverbindlichkeiten zum Stichtag 31.12.2021 von hannIT
übernommen. Es wird je ein Rechenzentrum in Hannover und Göttingen stehen, die
Anbindungskosten vom Standort Göttingen zum Standort Hannover übernehmen die
jetzigen Kunden der KDG. Die Stadt Göttingen arbeitet strategisch mit hannIT zusammen
und unterstützt im Übergang die Kundenbindung der Zweckvereinbarungskunden zur
hannIT. Die Stadt Göttingen garantiert die Übernahme von derzeit noch nicht
bekannten durch den Zusammenschluss entstehenden Kosten und möglichen
Ansprüchen Dritter.
3. hannIT und KDG werden in Abstimmung mit ihren Gremien die notwendigen
Vertragswerke – insbesondere zur Vermögensübertragung, der Personalüberleitung
– sowie die notwendigen Änderungen der bestehenden Zweckvereinbarungen, der
Satzung sowie des öffentlich-rechtlichen Vertrages bis zum 31.08.2021
aushandeln und den Vertretungen anschließend zur Beratung und Beschlussfassung
vorlegen.
Der Verwaltungsrat der hannIT hat sich in seiner Sitzung am 06.05.2021 - an der auch ein Vertreter der Stadt Burgdorf teilgenommen hat -
für den Zusammenschluss der hannIT mit der KDG ausgesprochen.
(Pollehn)