Betreff
Zusammenführung der gemeinsamen kommunalen Anstalt Hannoversche Informationstechnologien AöR (hannIT) mit der KDG AöR Göttingen (KDG) – „oneLeine"
Vorlage
BV 2021 1625
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat befürwortet den operativen Zusammenschluss der hannIT mit der KDG zum 01.01.2022.

 

Der Rat befürwortet die Gründung eines Zweckverbandes zur Erreichung der gewünschten Zielstruktur zum 01.01.2023.

 

Die Verwaltung wird beauftragt darauf hinzuwirken, dass sämtliche notwendigen Voraussetzungen – einschließlich sämtlicher Vertragswerke/Satzungsänderungen – bis zum 31.08.2021 ausverhandelt werden und den Vertretungen nach Ende der Verhandlungen zur Beschlussfassung zur Verfügung gestellt werden.

 

Das dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügte Fusionskonzept wird zum Bestandteil des Originals der Niederschrift über die Sitzung des Rates erklärt.  

  

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Schon zu Beginn der interkommunalen Zusammenarbeit, die zum Ziel hatte, eine gemeinsame kommunale Anstalt ins Leben zu rufen, die ihre Träger im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung und der Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) unterstützt, war es gewünscht, den Kreis der Trägerkommunen auch über die Grenzen der Region Hannover hinaus zu erweitern. In der Anstaltssatzung ist dieses Interesse festgeschrieben.

 

In den Verwaltungsräten der hannIT und der KDG wurde die Möglichkeit des Zusammenschlusses der KDG mit der hannIT geprüft. Im für dieses Projekt oneLeine gebildeten Lenkungskreis wurde eine Einigung über die Ausgestaltung und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Zusammenschlusses erzielt, die im Fusionskonzept in der Anlage 1 im Detail erläutert werden.

 

Folgende Eckpunkte wurden vereinbart:

 

1.    Die Stadt Göttingen tritt der hannIT als Träger mit Wirkung zum 01.01.2022 bei. Weitere Kommunen, die derzeit über Zweckvereinbarungen mit der Stadt Göttingen an die KDG gebunden sind, sollen zur Sicherung der Inhouse-Fähigkeit der hannIT hinzukommen. Durch den Beitritt der Stadt Göttingen und der weiteren Kommunen wird sichergestellt, dass mindestens 80% des Umsatzes der hannIT mit ihren Trägerkommunen erzielt wird. Um die Inhouse-Fähigkeit langfristig rechtlich abzusichern, soll bis zum 31.12.2022 ein Zweckverband gegründet werden, der ab dem 01.01.2023 alleiniger Träger der hannIT AöR wird und in dem alle bisherigen Träger sowie die Zweckvereinbarungs-Kunden der KDG Mitglied werden sollen. Bis zu diesem Datum werden die bestehenden Zweckvereinbarungen angepasst, so dass hannIT an die Stelle der KDG tritt, die im Anschluss aufgelöst wird. Der im ersten Schritt für den Zusammenschluss notwendige Beitritt der Stadt Göttingen sowie weiterer Kommunen zur hannIT erfordert eine Satzungsänderung sowie eine Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrages. Zur Verhinderung von großen Verwerfungen der Stimmanteile wird eine Änderung der Verteilung der Stimmrechte vorgenommen. Jeder Träger erhält zukünftig eine Stimme zuzüglich je einer weiteren Stimme je angefangene € 50.000 Umsatz mit hannIT.

 

2.    Das Anlagevermögen der KDG wird zum Stichtag 31.12.2021 gegen Übernahme von begrenzten Kreditverbindlichkeiten zum Stichtag 31.12.2021 von hannIT übernommen. Es wird je ein Rechenzentrum in Hannover und Göttingen stehen, die Anbindungskosten vom Standort Göttingen zum Standort Hannover übernehmen die jetzigen Kunden der KDG. Die Stadt Göttingen arbeitet strategisch mit hannIT zusammen und unterstützt im Übergang die Kundenbindung der Zweckvereinbarungskunden zur hannIT. Die Stadt Göttingen garantiert die Übernahme von derzeit noch nicht bekannten durch den Zusammenschluss entstehenden Kosten und möglichen Ansprüchen Dritter.

 

3.    hannIT und KDG werden in Abstimmung mit ihren Gremien die notwendigen Vertragswerke – insbesondere zur Vermögensübertragung, der Personalüberleitung – sowie die notwendigen Änderungen der bestehenden Zweckvereinbarungen, der Satzung sowie des öffentlich-rechtlichen Vertrages bis zum 31.08.2021 aushandeln und den Vertretungen anschließend zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen.

 

Der Verwaltungsrat der hannIT hat sich in seiner Sitzung am 06.05.2021 - an der auch ein Vertreter der Stadt Burgdorf teilgenommen hat - für den Zusammenschluss der hannIT mit der KDG ausgesprochen.

 

(Pollehn)