Betreff
Umlageberechnung VHS Ostkreis Hannover
Vorlage
2009 0512
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Haushaltsstelle1.3500.713000

VwH

VmH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

185.000 €

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

x ja 162.900

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Burgdorf beauftragt die Mitglieder der Verbandsversammlung, dem vorgetragenen Vorschlag in der Verbandsversammlung der VHS zuzustimmen.

Sachverhalt und Begründung:

 

Die VHS Ostkreis Hannover wurde zunächst von den Städten/Gemeinden Burgdorf, Lehrte, Sehnde und Uetze gebildet.

 

Die Umlageberechnung erfolgte nach folgendem Schlüssel:

 

Die Kosten wurden zu je einem Drittel

 

nach Einwohnerzahlen,

nach Unterrichtsstunden und

nach Teilnehmenden

 

auf die vier Kommunen aufgeteilt.

 

Da die Kosten immer höher wurden, sind umfangreiche Bemühungen der Kommunen gestartet worden, um die Kosten zu reduzieren. Dies ist auch gelungen, wie aus der als Anlage 3 (Vorlage der VHS für die Verbandsversammlung) ersichtlichen Zusammenstellung zu ersehen ist. Der Zuschussbedarf wurde "gedeckelt" und wird auch, vor allem von der neuen Leitung, eingehalten.

Der hohe Minusbetrag im Jahr 2007 ergibt sich auf Grund von erforderlichen Pensionsrückstellungen an die Nds. Versorgungskasse.

 

Zum 01.01.2005 ist die Gemeinde Isernhagen dem Zweckverband beigetreten. Da aufgrund der fehlenden Erfahrungen eine Berechnung nach dem bis dahin geltenden Recht nicht möglich gewesen wäre, hatte die Gemeinde Isernhagen in den ersten beiden Jahren 160.000 € und danach 150.000 € an den Zweckverband gezahlt.

 

Es war zum damaligen Zeitpunkt beschlossen worden, dass diese Vereinbarung für einen Übergang von 5 Jahren gelten sollte.

 

Die Verbandsversammlung der VHS hatte im letzten Jahr die Herren Steinhoff (Sehnde) und Niemeyer (Isernhagen) gebeten, Vorschläge für die zukünftige Gestaltung der Umlageberechnung vorzustellen. Dies haben sie in der letzten Sitzung getan und den als Anlage 2 beigefügten Vorschlag vorgetragen.

Die Verbandsversammlung hat sich diesem Vorschlag angeschlossen und die beteiligten Städte und Gemeinden gebeten, die entsprechenden Änderung zu beschließen.

 

Der Vorschlag unterscheidet sich von der bisherigen Regelung im Wesentlichen dadurch, dass die Kosten nicht mehr gleichmäßig "gedrittelt" (Einwohner, Unterrichtsstunden und Teilnehmende) werden, sondern dass der Faktor Einwohner mit 1 €/Einwohner berücksichtigt wird und die übrigen Kosten mehr nach dem Verursacherprinzip zu je der Hälfte (Unterrichtsstunden und Teilnehmende) aufgeteilt werden.

 

Auch wenn sich für die Stadt Burgdorf hier eine höhere Umlage ergibt, halte ich die Regelung gegenüber den anderen Partnern aber für gerechter, da hier mehr der Gedanke zum Tragen kommt, dass für mehr Leistungen auch ein höherer Beitrag zu zahlen ist.