Betreff
Städtebaulicher Vertrag zur Nutzungsaufgabe Einzelhandel Uetzer Straße 15
Bezugsvorlage BV 2020 1311 Städtebaulicher Vertrag zur Bauleitplanung für das Projekt Aue Süd
Bezugsvorlage BV 2021 1527 Bebauungsplan 0-69/1 "Untere Uetzer Straße", Aufstellungsbeschluss
Vorlage
BV 2021 1623
Aktenzeichen
61.026.002 B-Plan 0-69/1
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, den der Vorlage anliegenden städtebaulichen Vertrag zur Nutzungsaufgabe Einzelhandel Uetzer Straße 15 abzuschließen.

 

Sachverhalt und Begründung:

Der anliegende städtebauliche Vertrag steht in Zusammenhang mit der geplanten Neueröffnung eines E-Centers am Ostlandring. Dafür sollen mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 0-11/5 „Uetzer Straße – Duderstädter Weg“ (Projekt Aue Süd der Acribo) Baurechte geschaffen werden. Mit dem anliegenden Vertrag wird die Nutzungsaufgabe des E-Centers an der Uetzer Straße zum Zeitpunkt der Neueröffnung am Ostlandring gesichert.

Zu dem Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 0-11/5 „Uetzer Straße – Duderstädter Weg“ s. auch BV 2020 1311 Städtebaulicher Vertrag zur Bauleitplanung für das Projekt Aue Süd.

Für den ‘Altstandort‘ des E-Centers an der Uetzer Straße hat der Verwaltungsausschuss am 11.05.2021 bereits die Aufstellung der 1. Änderung des dort zzt. noch geltenden Bebauungsplans Nr. 0-69 „Untere Uetzer Straße“ beschlossen (s. BV 2021 1527 und 1527/1). Mit dieser Bebauungsplanänderung soll das bisher festgesetzte Sondergebiet für großflächige Einzelhandelsbetriebe mit einem Allgemeinen Wohngebiet überplant werden. Weil diese geplante Änderung des Baurechts am ‘Altstandort‘ einen Eingriff in die zzt. noch ausgeübte großflächige Einzelhandelsnutzung darstellt, beinhaltet der anliegende Vertrag einen Verzicht auf Entschädigungsansprüche.

Der Abschluss des anliegenden Vertrags ist vor dem Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 0-11/5 „Uetzer Straße – Duderstädter Weg“ erforderlich.



 

Anlagen:

  • Städtebaulicher Vertrag zur Nutzungsaufgabe Einzelhandel Uetzer Straße 15

[Die Anlage 3 des Vertrags mit der Liste der Baugenehmigungen, liegt der Sitzungsvorlage nicht an, weil es sich dabei um vertrauliche Informationen handelt. Die Liste umfasst 21 Baugenehmigungen aus den Jahren 1983 bis 2017.]

 

 

 

(Pollehn)