Nachfolgende Mitteilung gebe ich Ihnen zur Kenntnis.
Der Niedersächsische Städtetag hat mit
Schreiben vom 17. Mai 2021 das ihm vom Niedersächsischen Finanzministerium
übermittelte regionalisierte Ergebnis der Steuerschätzung vom Mai 2021
vorgelegt (s. Anlage).
Hiernach hat sich beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
der auf die niedersächsischen Kommunen entfallende Betrag für das Jahr 2021 –
gegenüber der Steuerschätzung vom November 2020 – von 3.566 Mio. € auf 3.472
Mio. € vermindert und beim Gemeindeanteil an der Abgeltungssteuer von 52 Mio. €
auf 60 Mio. € erhöht. Für die Stadt Burgdorf ergeben sich hierdurch Mindererträge
von 371.000 € gegenüber dem im Haushaltsplan berücksichtigten Ansatz für
2021 (Ansatz Haushaltsplan = 15.624.000 €; voraussichtliches Ergebnis
15.253.000 €).
Für das Haushaltsjahr 2022 ist beim
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer mit Mindererträgen von 466.000
€ gegenüber dem Ansatz zu rechnen (Ansatz Haushaltsplan = 16.401.000 €;
voraussichtliches Ergebnis 15.935.000 €).
Für den Finanzplanungszeitraum 2023 bis
2025 ergeben sich folgende Veränderungen:
Jahr |
Ansatz Haushalt |
Ertrag nach Steuerschätzung 05/21 |
Veränderung |
2023 |
17.347.000 € |
16.876.000 € |
-471.000 € |
2024 |
18.370.000 € |
17.943.000 € |
-427.000 € |
2025 |
19.400.000 € |
18.949.000 € |
-451.000 € |
Beim Gemeindeanteil
an der Umsatzsteuer ergeben sich durch die aktuelle Steuerschätzung für
2021 Mindererträge in Höhe von rd. 10 T€ und für das Jahr 2022 keine
Veränderungen.
Für den Finanzplanungszeitraum 2023 bis
2025 ergeben sich folgende Veränderungen:
Jahr |
Ansatz Haushalt |
Ertrag nach Steuerschätzung 05/21 |
Veränderung |
2023 |
1.353.000 € |
1.363.000 € |
+10.000 € |
2024 |
1.375.000 € |
1.388.000 € |
+13.000 € |
2025 |
1.292.000 € |
1.412.000 € |
+120.000 € |
Bei der Gewerbesteuer werden in der Steuerschätzung für 2021 und 2022 etwas
höhere Steuererträge prognostiziert (2021 = +67 Mio. €, 2022 = +34 Mio. €). Bei
der Stadt Burgdorf liegen die aktuellen Sollstellungen rd. 30 T€ über dem im
Haushalt veranschlagten Ansatz. Hierbei ist jedoch darauf hinzuweisen, dass
gerade die Gewerbesteuer erfahrungsgemäß starken Schwankungen unterlegen ist
und sich hier durch Absetzungen und Anpassungen von Vorausleistungen
kurzfristig bzw. im weiteren Jahresverlauf auch ein völlig anderes Bild ergeben
könnte.
Insgesamt 32 Gewerbetreibende (40 Einzelstundungen) haben seit dem 01.01.2020 Corona bedingt zinslos eine Gesamtstundung für 3 Monate bzw. die Möglichkeit zur Ratenzahlung erhalten (die Gesamtsumme der Stundungen / Ratenzahlungen lag bei 329.000 €).
Da die Spielhallen und Gaststätten in Niedersachsen seit dem 02.11.2020 geschlossen sind, wird der Ansatz für die Vergnügungssteuer (500.000 €) im Jahr 2021 nicht zu erreichen sein. Jeden vollen Monat der Schließung gehen ca. 41.500 € Steuereinnahmen verloren, und ob es danach gleich „normal“ weitergeht, ist derzeit noch nicht absehbar.
(Pollehn)