Betreff
Regionalisiertes Ergebnis der Steuerschätzung vom Mai 2021
Vorlage
M 2021 1621
Art
M i t t e i l u n g

Nachfolgende Mitteilung gebe ich Ihnen zur Kenntnis.

 

 

 

Der Niedersächsische Städtetag hat mit Schreiben vom 17. Mai 2021 das ihm vom Niedersächsischen Finanzministerium übermittelte regionalisierte Ergebnis der Steuerschätzung vom Mai 2021 vorgelegt (s. Anlage).

 

Hiernach hat sich beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer der auf die niedersächsischen Kommunen entfallende Betrag für das Jahr 2021 – gegenüber der Steuerschätzung vom November 2020 – von 3.566 Mio. € auf 3.472 Mio. € vermindert und beim Gemeindeanteil an der Abgeltungssteuer von 52 Mio. € auf 60 Mio. € erhöht. Für die Stadt Burgdorf ergeben sich hierdurch Mindererträge von 371.000 € gegenüber dem im Haushaltsplan berücksichtigten Ansatz für 2021 (Ansatz Haushaltsplan = 15.624.000 €; voraussichtliches Ergebnis 15.253.000 €).

 

Für das Haushaltsjahr 2022 ist beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer mit Mindererträgen von 466.000 € gegenüber dem Ansatz zu rechnen (Ansatz Haushaltsplan = 16.401.000 €; voraussichtliches Ergebnis 15.935.000 €).

 

Für den Finanzplanungszeitraum 2023 bis 2025 ergeben sich folgende Veränderungen:

 

Jahr

Ansatz Haushalt

Ertrag nach Steuerschätzung 05/21
rd.

Veränderung

2023

17.347.000 €

16.876.000 €

-471.000 €

2024

18.370.000 €

17.943.000 €

-427.000 €

2025

19.400.000 €

18.949.000 €

-451.000 €

 

 

Beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer ergeben sich durch die aktuelle Steuerschätzung für 2021 Mindererträge in Höhe von rd. 10 T€ und für das Jahr 2022 keine Veränderungen.

 

Für den Finanzplanungszeitraum 2023 bis 2025 ergeben sich folgende Veränderungen:

 

Jahr

Ansatz Haushalt

Ertrag nach Steuerschätzung 05/21
rd.

Veränderung

2023

1.353.000 €

1.363.000 €

+10.000 €

2024

1.375.000 €

1.388.000 €

+13.000 €

2025

1.292.000 €

1.412.000 €

+120.000 €

 

 

Bei der Gewerbesteuer werden in der Steuerschätzung für 2021 und 2022 etwas höhere Steuererträge prognostiziert (2021 = +67 Mio. €, 2022 = +34 Mio. €). Bei der Stadt Burgdorf liegen die aktuellen Sollstellungen rd. 30 T€ über dem im Haushalt veranschlagten Ansatz. Hierbei ist jedoch darauf hinzuweisen, dass gerade die Gewerbesteuer erfahrungsgemäß starken Schwankungen unterlegen ist und sich hier durch Absetzungen und Anpassungen von Vorausleistungen kurzfristig bzw. im weiteren Jahresverlauf auch ein völlig anderes Bild ergeben könnte.

 

Insgesamt 32 Gewerbetreibende (40 Einzelstundungen) haben seit dem 01.01.2020 Corona bedingt zinslos eine Gesamtstundung für 3 Monate bzw. die Möglichkeit zur Ratenzahlung erhalten (die Gesamtsumme der Stundungen / Ratenzahlungen lag bei 329.000 €).

 

Da die Spielhallen und Gaststätten in Niedersachsen seit dem 02.11.2020 geschlossen sind, wird der Ansatz für die Vergnügungssteuer (500.000 €) im Jahr 2021 nicht zu erreichen sein. Jeden vollen Monat der Schließung gehen ca. 41.500 € Steuereinnahmen verloren, und ob es danach gleich „normal“ weitergeht, ist derzeit noch nicht absehbar.

 

 

 

 

 

 

(Pollehn)