Beschlussvorschlag:
zu a und b): Der Feuerwehrausschuss/Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den Beschluss zu c) der Vorlage zu fassen.
zu c): Der Rat beschließt,
Herrn Wolfgang Schlusche mit Wirkung vom 11. August 2009 für die Dauer von 6 Jahren (bis zum 10. August 2015) zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Dachtmissen
zu ernennen.
Sachverhalt und Begründung:
Die Amtszeit des stellvertretenden Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Dachtmissen Wolfgang Schlusche endet am 10.08.2009.
Da Herr Schlusche sich für eine weitere Amtszeit zur Verfügung gestellt hat, haben die aktiven wahlberechtigten Mitglieder in der Mitgliederversammlung am 14.02.2009 den
Stellv.
Ortsbrandmeister Wolfgang Schlusche , geb. 24.09.1966, wohnhaft Bremerweg 5,
31303 Burgdorf
erneut zum stellvertretenden Ortsbrandmeister gewählt und zur Ernennung vorgeschlagen.
Gemäß § 13 Abs. 2 des Nds. Brandschutzgesetzes werden die Ortsbrandmeister und deren Stellvertreter für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.
Über die Ernennung hat der Rat nach Anhörung des Regionsbrandmeisters zu beschließen.
Die Zustimmung des Regionsbrandmeisters liegt vor.