Betreff
Ebenerdige Bahnübergänge in Burgdorf
Vorlage
M 2020 1327/2
Art
M i t t e i l u n g
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Nachfolgende Mitteilung gebe ich Ihnen zur Kenntnis.


Folgende neue Sachstände im Hinblick auf eine mögliche Beseitigung der bestehenden ebenerdigen Bahnübergänge in Ehlershausen und in Otze haben sich gegenüber der letzten Mitteilung M 2020 1327/1 vom 07.12.2020 ergeben:

Ehlershausen:

Am 28.01. und am 26.02.2021 fanden per Videokonferenz weitere Abstimmungsgespräche zwischen den Beteiligten (Bahn, Region, Stadt und erstmals auch der niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr NLStBV) statt.

Es wurde sich darauf verständigt, dass zunächst im Rahmen einer Machbarkeitsstudie grundsätzliche Lösungsansätze gesucht, geprüft und bewertet werden sollen. Die Kosten für diese Machbarkeitsstudie wollen sich die vier genannten Beteiligten teilen.

Da im städtischen Haushalt hierfür bereits Haushaltsmittel vorgesehen sind, hat die Stadt mit Mail vom 10.03.2021 eine entsprechende Kostenbeteiligung (1/4 der Kosten für die Machbarkeitsstudie bis maximal 30.000 €) zugesagt.

Mit Mail vom 21.04.2021 wurde seitens der Bahn der Entwurf für eine entsprechende Planungsvereinbarung übermittelt. Mit einer solchen Planungsvereinbarung verständigen sich die Beteiligten verbindlich hinsichtlich der Kostenbeteiligung an dieser Machbarkeitsstudie und auf den Prüfauftrag.

Eine Vorfestlegung auf eine bestimmte Planungsvariante erfolgt hierdurch aber nicht. Vielmehr soll die Machbarkeitsstudie einen ergebnisoffenen Untersuchungs- und Auswahlprozess ermöglichen, und erst am Ende dieses Prozesses steht die Festlegung von 2 oder 3 Vorzugsvarianten.

Die Stadt wird sich dafür einsetzen, dass dies in einem transparenten Prozess unter Einbindung der Bevölkerung geschieht.

Der Entwurf für die Planungsvereinbarung wird derzeit von der Verwaltung geprüft.

Die Verwaltung wird die Ortsräte Ramlingen-Ehlershausen und Otze weiterhin zeitnah informieren.

Otze:

Bereits im letzten Sachstandsbericht (M 2020 1327/1 vom 07.12.2020) wurde berichtet, dass möglichst in unmittelbarer Nähe zum bestehenden Bahnübergang in Otze nach einer Lösung für eine Straßenunterführung gesucht werden sollte.

Konkrete Überlegungen bestehen aber noch nicht.

Da – wie oben ausgeführt – nach Lage der Dinge keine Alternativen zur bevorzugten Lösung (nämlich Straßenunterführung in unmittelbarer Nähe zum bestehenden Bahnübergang) gesucht werden müssen, ist hier auch anders als in Ehlershausen keine Planungsvereinbarung mit der Bahn erforderlich. Vielmehr wird die Bahn demnächst einen Entwurf für eine Kreuzungsvereinbarung vorlegen, der dann von der Stadt geprüft wird.

Am 05.03.2021 fand vor Ort ein Treffen mit Vertretern der Bahn, einem Mitarbeiter der Stadtverwaltung sowie den beiden durch eine Planung absehbar betroffenen Grundstückseigentümern statt, um diese frühzeitig darüber zu informieren, dass eine Aufgabe des ebenerdigen Bahnübergangs und ein ortsnaher Ersatz der Querung mittels Straßenunterführung angestrebt werde.

Da wie oben dargelegt noch keine konkreten Überlegungen für eine bauliche Ausgestaltung bestehen, fand lediglich ein allgemeiner Gedankenaustausch zu den Planungsabsichten statt.

Die Verwaltung wird den Ortrat Otze weiterhin zeitnah informieren.

Zum Begriff „Unterführung“ bzw. „Überführung“:

In der aktuellen Ausgabe des Hertha-Kuriers Nr. 191, April 2021, S. 17 ist zu lesen, dass in Otze eine Überführung geplant ist.

Diese Aussage hat bei einigen Bürgern im Ort für Irritationen gesorgt, da dieser Begriff als Straßenüberführung interpretiert wurde.

Gemeint ist aber eine Eisenbahnüberführung, d.h. die Bahn verläuft in ihrer jetzigen Höhenlage über die neu zu planende darunter verlaufende Straße.


(Pollehn)