Betreff
Beschluss über die Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchung (§141 BauGB) für das Gebiet -Innenstadt Burgdorf- und des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts zur Antragstellung auf Aufnahme in die Städtebauförderung
Vorlage
BV 2021 1588
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

a)    Es wird die Billigung des Berichts über die Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen gemäß §141 BauGB für die „Innenstadt Burgdorf“ und des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts in der vorgelegten Fassung beschlossen.

b)    Es wird die Bereitschaft beschlossen, den durch Einnahmen und durch Städtebaufördermittel des Landes und des Bundes nicht gedeckten Teil der Ausgaben für die Finanzierung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme „Innenstadt Burgdorf“ gemäß Kosten- und Finanzierungsübersicht aufzubringen, um die in den Ergebnissen genannten Einzelmaßnahmen durchzuführen.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Der Rat der Stadt Burgdorf hat mit Beschluss vom 29.10.2020 die Einleitung der Vorbereitenden Untersuchung gem. §141 BauGB und die Erstellung eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts beschlossen. Der Zweck ist, die Sanierungsbedürftigkeit im Untersuchungsgebiet „Innenstadt Burgdorf“ (Anhang 1) zu prüfen, um bei Vorliegen von sogenannten städtebaulichen Missständen einen Antrag auf Aufnahme in die Städtebauförderung zu stellen. Am 13.11.2020 wurde der Beschluss ortsüblich bekannt gemacht.

 

Die Durchführung der Untersuchung und die anschließende Erstellung der Gutachten in Form eines umfangreichen und vom Rat der Stadt Burgdorf zu beschließenden Berichtswesens sind Voraussetzung zur Aufnahme in ein Programm der Städtebauförderung. Die Gutachten sind Bestandteil der Antragsunterlagen, die bis zum 01.06.2021 über das Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser an das als Programmbehörde zuständige Ministerium für Umwelt des Landes Niedersachsen eingereicht werden. Bei Aufnahme in die Städtebauförderung können in ausgearbeiteten, mehrjährigen Sanierungsmaßnahmen Fördergelder des Bundes und des Landes für die Entwicklung der Innenstadt Burgdorfs beansprucht werden. Über die Möglichkeiten des Einsatzes von Städtebaufördermitteln wurde über die BV 2020 1373 bereits informiert.

 

Über die jeweiligen Zwischenstände der Untersuchungen und über die Durchführung von Öffentlichkeitsbeteiligungen wurde die Politik im Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau am 23.02.2021, am 15.03.2021 und am 13.04.2021 informiert. Der Öffentlichkeit wurden die Zwischenergebnisse vom Planungsbüro im Rahmen der zweiten Beteiligungsrunde präsentiert, die vom 15.03. bis 18.03.2021 als Themen-Workshops durchgeführt wurden. Die im Laufe der Erarbeitung vorgebrachten Anregungen aus den bisherigen Beteiligungen gem. §137 BauGB wurden im Berichtswesen bereits behandelt. Die Anregungen aus der Beteiligung öffentlicher Aufgabenträger gem. §139 sowie aus der letzten noch ausstehenden der insgesamt drei Bürgerbeteiligungsrunden werden in der Antragstellung ebenfalls Berücksichtigung finden. Auch werden die Ergebnisse der Untersuchungen in der letzten Bürgerbeteiligungsrunde der Öffentlichkeit vorgestellt, die in Form einer digitalen Abschlussveranstaltung am 19.05.2021 um 19:00 stattfindet. Erneut können sich Interessierte per E-Mail unter burgdorf@plan-Werkstadt.de für die Veranstaltung kostenfrei anmelden. Im Anschluss erhalten sie einen Link zur kostenfreien Teilnahme über das Video-Chat-Programm „Zoom“.

 

Im Anhang befindet sich das von dem beauftragten Fachbüro plan-WerkStadt in umfangreichen Erhebungen generierte Datenmaterial, welches als Ergebnis der Untersuchungen in Form der zwei genannten Gutachten dem Antrag auf Aufnahme in die Städtebauförderung beigefügt wird. Bei dem Datenmaterial handelt es sich um die zur Antragstellung wesentlichen Bestandteile des Nachweises des Vorliegens sogenannter städtebaulicher Missstände (Anhang 2), eines Erneuerungskonzepts (Anhang 3), einer Kosten- und Finanzierungsübersicht (Anhang 4 und 5) und einem Vorschlag zur Abgrenzung eines Sanierungsgebiets (Anhang 6) für eine mehrjährige Sanierungsmaßnahme. Diese vom Rat zu beschließenden Unterlagen werden vom Fachbüro plan-WerkStadt in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau am 10.05.2021 präsentiert.

 

Zum Verständnis der Bedeutung der Unterlagen folgt eine kurze Erläuterung:

 

Das Vorliegen städtebaulicher Missstände im Untersuchungsgebiet „Innenstadt Burgdorf“ ist der Nachweis der zu prüfenden Sanierungsbedürftigkeit und bildet somit die Grundlage für die Antragstellung.

 

Um diese Missstände zu beheben, bedarf es der Aufstellung von Einzelmaßnahmen, die in einem Erneuerungskonzept näher beschrieben werden und darauf abzielen, eine zukunftsgerechte Innenentwicklung zu ermöglichen.

 

 

Aus der Kosten- und Finanzierungsübersicht geht hervor, welcher Betrag pro Maßnahme kalkuliert wird und wie die sich daraus ergebende zu finanzierende Summe aufgeteilt ist. In der Regel wird die Summe je zu einem Drittel vom Bund und vom Land Niedersachsen sowie von der Stadt Burgdorf finanziert. Für Kommunen, die sich in der Haushaltssicherung befinden, besteht auf jährlicher Antragstellung hin die Möglichkeit, den Eigenanteil auf 1/10 zu reduzieren. Zur vollständigen Übersicht befinden sich im Anhang Entwürfe von Kosten- und Finanzierungsübersichten, die die Varianten einer Sanierung mit 1/3 Eigenmittel und mit 1/10 Eigenmittel berücksichtigen.

 

Der räumliche Bezugsrahmen, in dem die aufgestellten Maßnahmen zur Behebung der städtebaulichen Missstände durch den Einsatz von Fördermitteln umgesetzt werden, geht aus dem Vorschlag zur Abgrenzung eines Sanierungsgebiets hervor.

 

Das weitere Vorgehen der Verwaltung sieht nach Beschluss das fristgerechte Einreichen des Antrags zum 01.06.2021 zur Aufnahme in ein Programm der Städtebauförderung vor. Für Herbst 2021 kann die Bereisung des Ministeriums für Umwelt des Landes Niedersachsen inklusive dem Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser als zuständige Programmbehörde vorbereitet werden. Im Frühjahr 2022 wird die Rückmeldung über eine mögliche Aufnahme in die Städtebauförderung zum Programmjahr 2022 (Start: 01.06.2022) erwartet.

 

Über den jeweiligen Verfahrensstand soll laufend informiert werden.

 

 

Anhänge

1        Karte Untersuchungsgebiet

2        Ergebnisse / Nachweis städtebaulicher Missstände

3        Erneuerungskonzept

4        Kosten- und Finanzierungsübersicht mit 1/10 Eigenmittel

5        Kosten- und Finanzierungsübersicht mit 1/3 Eigenmittel

6        Vorschlag zur Abgrenzung des Sanierungsgebiets

7        Karte städtebauliche Missstände

8        Karte Erneuerungskonzept

 

 

(Pollehn)