Finanz. Auswirkungen in Euro |
Produktkonto |
ErgHH |
FinHH |
||
Einmalige Kosten: |
€ |
||||
Laufende Kosten: |
€ |
||||
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
nein |
||||
Beschlussvorschlag:
Gemäß § 91 Abs. 4 S. 1 NKomVG i. V. m. § 52 Abs. 2 NKomVG wird festgestellt, dass die Voraussetzungen zur Beendigung der Mitgliedschaft des Ortsratsmitgliedes Sonja Heyna im Ortsrat Ramlingen-Ehlershausen nach § 91 Abs. 4 S. 1 NKomVG i. V. m. § 52 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG vorliegen.
Sachverhalt und Begründung:
Durch schriftliche Erklärung vom
20.04.2021 hat Frau Sonja Heyna gemäß § 91 Abs. 4 S. 1 NKomVG i. V. m. § 52
Abs. 1 Nr. 1 NKomVG ihr Mandat als Ortsratsmitglied des Ortsrates
Ramlingen-Ehlershausen mit sofortiger Wirkung niedergelegt.
Der Verzicht ist jederzeit möglich und bedarf keiner Begründung. Er ist unwiderruflich, bedingungsfeindlich, aber wegen Irrtums, arglistiger Täuschung oder Drohung anfechtbar.
Die Mitgliedschaft endet gemäß § 91 Abs. 4 S. 1 NKomVG i. V. m. § 52 Abs. 2 NKomVG mit der Feststellung des Ortsrates Ramlingen-Ehlershausen, dass die Voraussetzungen für den Sitzverlust vorliegen.
Die Feststellung ist in der nächsten Ortsratssitzung, die am 18.05.2021 stattfindet, zu treffen. Vor der Beschlussfassung ist der Betroffenen, Frau Sonja Heyna, gemäß § 91 Abs. 4 S. 1 NKomVG i. V. m. § 52 Abs. 2 NKomVG Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Frau Heyna ist angeschrieben und auf die Möglichkeit zur Stellungnahme hingewiesen worden.
(Pollehn)