Betreff
Verzicht des Ortsratsmitglieds Sonja Heyna auf ihre Mitgliedschaft im Ortsrat Ramlingen-Ehlershausen
Vorlage
BV 2021 1587
Aktenzeichen
10.024.000
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Gemäß § 91 Abs. 4 S. 1 NKomVG i. V. m. § 52 Abs. 2 NKomVG wird festgestellt, dass die Voraussetzungen zur Beendigung der Mitgliedschaft des Ortsratsmitgliedes Sonja Heyna im Ortsrat Ramlingen-Ehlershausen nach § 91 Abs. 4 S. 1 NKomVG i. V. m. § 52 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG vorliegen.

 

 

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Durch schriftliche Erklärung vom 20.04.2021 hat Frau Sonja Heyna gemäß § 91 Abs. 4 S. 1 NKomVG i. V. m. § 52 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG ihr Mandat als Ortsratsmitglied des Ortsrates Ramlingen-Ehlershausen mit sofortiger Wirkung niedergelegt.

 

Der Verzicht ist jederzeit möglich und bedarf keiner Begründung. Er ist unwiderruflich, bedingungsfeindlich, aber wegen Irrtums, arglistiger Täuschung oder Drohung anfechtbar.

Die Mitgliedschaft endet gemäß § 91 Abs. 4 S. 1 NKomVG i. V. m. § 52 Abs. 2 NKomVG mit der Feststellung des Ortsrates Ramlingen-Ehlershausen, dass die Voraussetzungen für den Sitzverlust vorliegen.

 

Die Feststellung ist in der nächsten Ortsratssitzung, die am 18.05.2021 stattfindet, zu treffen. Vor der Beschlussfassung ist der Betroffenen, Frau Sonja Heyna, gemäß § 91 Abs. 4 S. 1 NKomVG i. V. m. § 52 Abs. 2 NKomVG Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 

Frau Heyna ist angeschrieben und auf die Möglichkeit zur Stellungnahme hingewiesen worden.

 

 

(Pollehn)