Betreff
Ausweisung Tempo 30-Zone in Otze
Vorlage
BV 2021 1482/1
Aktenzeichen
36.082.000
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ortsrat Otze beschließt, die Erweiterung der bestehenden Tempo 30-Zone durch den Straßenzug Weferlingser Weg/Heeg/Worthstraße, wie in der Vorlage dargestellt, bei der Verkehrsbehörde der Region Hannover zu beantragen.

 

 

 

 

 

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

In der Vorlage Nr. BV 2021 1482 vom 21.01.2021 wurde vorgeschlagen den Straßenzug Weferlingser Weg/Heeg/Worthstraße/Freiengericht als Tempo 30-Zone auszuweisen und damit in die bestehende Tempo 30-Zone zu integrieren.

 

Hierbei wurde irrtümlich die Straße Freiengericht genannt und auch im Lageplan dargestellt.

 

Diese Straße befindet sich schon in der Tempo 30-Zone. Stattdessen verläuft der zur Ausweisung vorgesehene Straßenzug ab der Kreuzung Worthstraße/Freiengericht weiter über die Worthstraße bis zur Burgdorfer Straße.

 

Somit handelt es sich zwischen dem Ortseingang Otze aus Weferlingsen kommend bis zur Burgdorfer Straße (K 121) um folgende Straßen:

 

Weferlingser Weg/Heeg/Worthstraße (s. anliegenden Lageplan)

 

Diese Korrektur hat keine Auswirkung auf den sonstigen Inhalt der Vorlage Nr. BV 2021 1482. Alle hierin beschriebenen Sachverhalte und genannten Vorteile behalten ihre Gültigkeit.

 

Es wird vorgeschlagen, dass der Ortsrat Otze die Beantragung zur Ausweisung der Tempo 30-Zone des zuvor genannten Straßenzuges Weferlingser Weg/Heeg/Worthstraße, wie in der Anlage dargestellt, bei der Verkehrsbehörde der Region Hannover beschließen möge.

 

 

(Pollehn)

 

 

 

 

 

Anlage: Lageplan