Betreff
Berücksichtigung eines Schulverweigerer-Projektes "Die 2. Chance" im Rahmen des Jugendhilfekostenausgleiches
Vorlage
M 2021 1584
Art
M i t t e i l u n g
Untergeordnete Vorlage(n)

Die nachfolgende Mitteilung gebe ich Ihnen zur Kenntnis.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In Ausführung der Beschlussfassung des Rates der Stadt Burgdorf hatte die Verwaltung die Region Hannover mit folgendem Wortlaut angeschrieben:

 

„Vor dem Hintergrund steigender Fallzahlen bei den Schulverweigerern besteht der dringende Wunsch, hier in Burgdorf ebenfalls ein Projekt „Die 2. Chance“ zu initiieren, um dem Schulabsentismus entgegen zu wirken. Zur Durchführung dieses Projektes, welches von Ihnen im Regionsgebiet erfolgreich durchgeführt wird und daher im Rahmen der politischen Beratungen als Vorbild genannt wurde, hat der Rat der Stadt Burgdorf im Zusammenhang mit der Beschlussfassung über den Doppelhaushalt 2021/2022 zwei Vollzeitstellen in den Stellenplan aufgenommen. Als Voraussetzung für die Initiierung des Projektes hat die hiesige Politik die Aufnahme in den Jugendhilfekostenausgleich formuliert.

 

Ein bereits erfolgter Austausch zwischen Ihrem Fachbereich Jugend und meiner Jugendhilfeabteilung hat ergeben, dass eine Berücksichtigung im Rahmen des Jugendhilfekostenausgleichs derzeit aufgrund des aktuell gültigen Vertrages zwischen ihnen und der Stadt Burgdorf nicht möglich ist.

 

Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, unser breit unterstütztes Ansinnen ebenfalls in Ihren politischen Gremien erörtern zu lassen, und zwar unter Berücksichtigung des § 160 Absatz 4 Satz 7 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes, wonach die Region Hannover die Sätze 5 und 6 des § 160 Absatz 4 auf weitere Aufgaben und Leistungen nach dem Achten Buch des Sozialgesetzbuchs anwenden kann.“

 

Zwischenzeitlich hat die Region Hannover mit dem als Anlage 1 beigefügten Schreiben geantwortet.

 

 

 

 

Anlage

 

 

 

(Pollehn)