Satzungsbeschluss (gem. § 10 Abs. 1 BauGB)
Bezugsvorlagen: BV 2019 1019, BV 2019 1019/1, BV 2020 1196, BV 2020 1376
Finanz. Auswirkungen in Euro |
Produktkonto |
ErgHH |
FinHH |
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Einmalige Kosten: |
€ |
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Laufende Kosten: |
€ |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
nein |
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Beschlussvorschlag:
A)
Von den
Ergebnissen der in der Begründung in Kapitel IV.2 wiedergegebenen
Beteiligungsverfahren
·
der in der
Zeit vom 18.11. bis 02.12.2019 durchgeführten frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB,
·
der mit
Schreiben vom 07.11.2019 durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB,
·
der in
der Zeit vom 23.03. bis 24.04.2020 durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB,
·
der mit
Schreiben vom 12.03.2020 durchgeführten Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs.
2 BauGB,
·
der in
der Zeit vom 08.02. bis 12.03.2021 durchgeführten erneuten öffentlichen Auslegung
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie
·
der mit
Schreiben vom 28.01.2021 durchgeführten erneuten Beteiligung der Behörden gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB)
wird Kenntnis genommen. Die in der Begründung
in Kapitel IV.2 beschriebenen Abwägungsvorschläge werden beschlossen.
und
B)
Satzungsbeschluss:
Der Bebauungsplan Nr. 2-16 „Ehlershäuser Weg“
wird unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligungsverfahren in der
Fassung vom 03.05.2021 als Satzung sowie die Begründung in der Fassung vom
03.05.2021 beschlossen.
Sachverhalt und Begründung:
Der Verwaltungsausschuss hat am 26.01.2021 dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 2-16 „Ehlershäuser Weg“ zugestimmt und die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Bebauungsplan inkl. Begründung lag in der Zeit vom 08.02. bis 12.03. öffentlich aus. Die Behörden wurden mit Schreiben vom 28.01.2021 um Stellungnahme gebeten.
Die Stellungnahmen sind in der Begründung in Kapitel IV.2.5 und IV.2.6 mit den entsprechenden Abwägungsvorschlägen dargestellt. Änderungen der Planung haben sich aus den Anregungen und Hinweisen zum Entwurf nicht ergeben. Alle redaktionellen Änderungen sind im Planteil und in der Begründung grau hinterlegt.
Folgende Änderungen wurden vorgenommen:
- Textliche Festsetzung 12: Nach einem Hinweis der Unteren Naturschutzbehörde der Region Hannover wurden in den textlichen Festsetzungen Regelungen zur Qualität der Ortsrandbegrünung ergänzt und die Pflanzliste an die Anforderungen der Region Hannover angepasst. Tore und Durchgänge jeglicher Art werden im Bereich der privaten Grünfläche ausgeschlossen.
- Hinweis 2: Nach Anregung der Harzwasserwerke wurde in dem Hinweis zur Niederschlagswasserversickerung klargestellt, dass das Regenwasser auf privaten Grundstücken und Verkehrsflächen über die belebte Bodenzone zu versickern ist. Die vorherige Formulierung war in dieser Hinsicht nicht klar genug formuliert.
Die Grundzüge der Planung werden durch vorgenannten Änderungen nicht berührt, so dass eine erneute Auslegung nicht erforderlich ist. Der Bebauungsplan kann daher als Satzung beschlossen werden.
Anlagen:
- B-Plan Nr. 2-16 „Ehlershäuser Weg“: Planzeichnung (Stand: 03.05.2021)
- B-Plan Nr. 2-16 „Ehlershäuser Weg“: Begründung (Stand: 03.05.2021)
(Pollehn)