Finanz. Auswirkungen in Euro |
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nein |
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Beschlussvorschlag:
Der
Bürgermeister wird beauftragt,
die der Vorlage als Entwurf anliegende interkommunale Vereinbarung zum
Kostenausgleich bei Besuch einer Kindertageseinrichtung außerhalb der
Wohnsitzkommune zwischen den Städten und Gemeinden in der
Region Hannover und der Region Hannover abzuschließen.
Sachverhalt und Begründung:
Mit Wirkung vom 01.01.2007 hatten
die Landeshauptstadt Hannover, die Region Hannover und die anderen 20
regionsangehörigen Gemeinden eine Vereinbarung geschlossen und damit ihre
Bereitschaft erklärt, eine gemeindeübergreifende Nutzung von Kita-Plätzen unter
bestimmten Voraussetzungen zuzulassen und eine einheitliche und vereinfachende
finanzielle Verfahrensweise zu regeln.
Wenn z. B. Eltern mit Hauptwohnsitz außerhalb der Stadt Burgdorf einen
Platz im Stadtgebiet nutzen wollten, dann konnten sie dies, wenn von Seiten der
abgebenden Kommune ein Kostenanerkenntnis gegeben wurde. Die aufnehmende
Kommune erhielt in diesem Fall (von der abgebenden) einen an der jeweiligen
Betreuungsform/-zeit orientierten Pauschalbetrag pro Kind und Monat. Die
aufnehmende Kommune finanzierte im Gegenzug den Platz auf der Grundlage ihrer
einschlägigen Fördersystematiken.
Aktuell werden 3 externe Kinder in Burgdorfer Kindertagesstätten betreut
und 20 Burgdorfer Kinder auswärtig betreut.
Von Seiten der Landeshauptstadt Hannover wurde die o.g. Vereinbarung im
Wesentlichen aus den folgenden Gründen mit Wirkung zum 31.12.2020 gekündigt:
1. Mit Beschluss 3 B 3832/19 vom 23.09.2019 hat das
Verwaltungsgericht Hannover festgestellt, dass die Vereinbarung in Teilen im
Widerspruch zum Bundesrecht steht, weil damit insbesondere das Wunsch- und
Wahlrecht gemäß § 5 SGB VIII eingeschränkt werde.
Im Kern geht es darum, dass für Eltern, die für ihr Kind einen Platz bei
einem freien Träger außerhalb ihrer Wohnsitzkommune suchen, für die Inanspruchnahme
dieses Platzes kein Zustimmungserfordernis von Seiten der Kommune bestehen
kann/darf, in der sich die Kita befindet. In der „alten“ Vereinbarung war dies
noch so geregelt. Die Neufassung ist diesbezüglich rechtskonform aktualisiert
worden und beschränkt sich auf die Regelung des Kostenausgleichs.
2. Die gemäß der „alten“ Vereinbarung im Jahr 2006 für den
wechselseitigen Austausch festgelegten und seither nicht dynamisierten
Pauschalen bilden trotz Hinzurechnung der Finanzhilfe des Landes sowie der
Einnahmen aus Elternentgelten bei weitem nicht mehr die entstehenden
pro-Platz-Kosten ab.
Im Rahmen einer von der Region Hannover organisierten interkommunal
besetzten Arbeitsgruppe wurde eine Neufassung der Vereinbarung gem. der Anlage
1 ausgehandelt. Darin sind u.a. aktualisierte Pauschalen abgebildet, die nach
Inkrafttreten der neuen Vereinbarung rückwirkend ab Januar 2021
abrechnungsfähig sind:
Betreuungsform Pauschale
neu (alt)
Kindergarten ganztags 499
€ (200 €)
Kindergarten ¾ 429
€ (150 €)
Kindergarten halbtags m. Essen 367 €
(112,5 €)
Kindergarten halbtags o. Essen 333 €
(100 €)
Krippe ganztags 587
€ (336 €)
Krippe ¾ 513
€ (252 €)
Krippe ½ 294
€ (168 €)
Hort 4 Std. 447
€ (124 €)
Hort 5 Std. 476
€ (155 €)
Hort 6 Std. 476
€ (186 €)
Die Berechnung der Pauschalen folgt einheitlichen Standards für die zu
berücksichtigenden Aufwendungen und Erträge (Personal- und Sachkosten;
Finanzhilfe des Landes, Elternentgelt und Essengeld). Kommunalen Spezifika
wurde mit der Berechnung von Durchschnittswerten Rechnung getragen. Die
Pauschalen werden regelmäßig dynamisiert.
Kita-Plätze der integrativen Betreuung werden durch diese Vereinbarung
nicht erfasst. Zum einen handelt es sich insoweit um eine Leistung der
Eingliederungshilfe nach dem SGB IX und zum anderen ist noch offen, wie die
Umgangsweise mit diesen Plätzen im Rahmen der von Seiten des Landes avisierten
Neufassung des Nds. KitaG geregelt wird.
Auf der Grundlage des Regionsgedankens und in Ermangelung praktikabler Alternativen (Abrechnung auf der Grundlage der tatsächlichen Kosten) wird der Abschluss der Vereinbarung für die Stadt Burgdorf verwaltungsseitig empfohlen.
(Pollehn)