Betreff
Benehmensherstellung Überschwemmungsgebiet Wulbeck
Vorlage
M 2021 1551
Aktenzeichen
32.042.001
Art
M i t t e i l u n g

Nachfolgende Mitteilung gebe ich Ihnen zur Kenntnis.

 

Das Land Niedersachsen hat durch seinen gewässerkundlichen Landesdienst, den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Kulturschutz (NLWKN), die Grenzen des Überschwemmungsgebietes der Wulbeck für ein 100-jährliches Hochwasserereignis ermittelt. Die Grenzen wurden in Arbeitskarten dargestellt und zusammen mit dem Erläuterungsbericht den betroffenen Städten, Gemeinden und Unterhaltungsverbänden zur Benehmensherstellung bereitgestellt. Als Träger öffentlicher Belange wird der Stadt Burgdorf die Gelegenheit gegeben, bis zum 21.04.2021 eine Stellungnahme abzugeben. Nach der bisherigen Vorprüfung sieht die Verwaltung keinen Grund, eine Stellungnahme abzugeben. Sollten die Ortsratsmitglieder Informationen haben, die eine Stellungnahme erfordern, bittet die Abteilung Stadtplanung und Umwelt um rechtzeitige Mitteilung.

Im nächsten Schritt wird das Überschwemmungsgebiet der Wulbeck durch den NLWKN nach § 76, Absatz 2 und 3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vorläufig gesichert.

Die Region Hannover hat dann nach § 115 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) als Untere Wasserbehörde die Aufgabe, das vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet durch Verordnung festzusetzen.

Anlage: Arbeitskarten in der Benehmensterminfassung für das Überschwemmungsgebiet der Wulbeck im Bereich Burgdorf

 

 

 

 

 

 

 

(Pollehn)