Nachfolgende Mitteilung gebe ich Ihnen zur Kenntnis.
Das Land Niedersachsen hat durch
seinen gewässerkundlichen Landesdienst, den Niedersächsischen Landesbetrieb für
Wasserwirtschaft, Küsten- und Kulturschutz (NLWKN), die Grenzen des
Überschwemmungsgebietes der Wulbeck für ein 100-jährliches Hochwasserereignis
ermittelt. Die Grenzen wurden in Arbeitskarten dargestellt und zusammen mit dem
Erläuterungsbericht den betroffenen Städten, Gemeinden und
Unterhaltungsverbänden zur Benehmensherstellung bereitgestellt. Als Träger
öffentlicher Belange wird der Stadt Burgdorf die Gelegenheit gegeben, bis zum
21.04.2021 eine Stellungnahme abzugeben. Nach der bisherigen Vorprüfung sieht
die Verwaltung keinen Grund, eine Stellungnahme abzugeben. Sollten die
Ortsratsmitglieder Informationen haben, die eine Stellungnahme erfordern,
bittet die Abteilung Stadtplanung und Umwelt um rechtzeitige Mitteilung.
Im nächsten Schritt wird das Überschwemmungsgebiet der Wulbeck durch den NLWKN nach § 76, Absatz 2 und 3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vorläufig gesichert.
Die Region Hannover hat dann nach § 115 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) als Untere Wasserbehörde die Aufgabe, das vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet durch Verordnung festzusetzen.
Anlage: Arbeitskarten in der Benehmensterminfassung für das Überschwemmungsgebiet der Wulbeck im Bereich Burgdorf
(Pollehn)