Finanz. Auswirkungen in Euro |
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Beschlussvorschlag:
Als Vertretung der Stadt
Burgdorf für das ausgeschiedene Mitglied in der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsbetriebe
Burgdorf GmbH, Herrn Kurt-Ulrich Schulz wird
Herr Björn Sund
entsandt.
Sachverhalt und Begründung:
Mit Schreiben vom 28.02.2021 hat Herr Kurt-Ulrich Schulz auf seine Mitgliedschaft in der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsbetriebe Burgdorf GmbH verzichtet. Der Sitzverlust wird durch Ratsbeschluss festgestellt.
Gemäß § 71 Abs. 9 Satz 3 Nr. 2 und Satz 4 NKomVG können Fraktionen und Gruppen von ihnen benannte Ausschussmitglieder durch andere Ausschussmitglieder ersetzen, wenn das Ausschussmitglied auf seine Mitgliedschaft verzichtet.
Gleiches gilt auch für die Besetzung in der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsbetriebe Burgdorf GmbH.
Das Vorschlagsrecht steht aufgrund der geänderten Mehrheitsverhältnisse der SPD-Fraktion zu.
Gemäß § 71 Abs. 9 Satz 3 i.V.m. § 71 Abs. 5 NKomVG stellt der Rat die Ausschussbesetzung durch Beschluss fest. Der Beschluss bedarf als sog. innerorganisatorische Maßnahme nicht der Vorbereitung durch den Verwaltungsausschuss.
(Pollehn)