Betreff
Bestimmung eines Ortsvorstehers für die Ortschaft Weferlingsen
Vorlage
BV 2021 1543
Aktenzeichen
10.024.000
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Auf Vorschlag der CDU-Fraktion wird Herr Uwe Kracke für die Ortschaft Weferlingsen als Ortsvorsteher bestimmt.

 

Der Ortsvorsteher ist in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

 

Für den im Januar 2021 verstorbenen Ortsvorsteher der Ortschaft Weferlingsen ist nach § 10 der Hauptsatzung der Stadt Burgdorf eine Nachfolgerin oder ein Nachfolger zu bestimmen.

 

Gem. § 96 Abs. 1 NKomVG bestimmt der Rat die Ortsvorsteherin oder den Ortsvorsteher für die Dauer der Wahlperiode aufgrund des Vorschlags der Fraktion, deren Mitglieder der Partei oder Wählergruppe angehören, die in der Ortschaft bei der Wahl der Ratsfrauen und Ratsherren die meisten Stimmen erhalten hat.

 

Bei vorzeitigem Ausscheiden ist auf Vorschlag der ursprünglich vorschlagsberechtigten Fraktion für den Rest der Wahlperiode eine neue Ortsvorsteherin oder ein neuer Ortsvorsteher zu bestimmen.

 

Für die Ortschaft Weferlingsen steht dieses Vorschlagsrecht der CDU-Fraktion zu.

 

Die Bestimmung der Ortsvorsteherin oder des Ortsvorstehers erfolgt durch Beschluss nach § 66 NKomVG. Die Ortsvorsteherin oder der Ortsvorsteher muss in der Ortschaft, für die sie bzw er bestellt wird, wohnen und ist in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.

 

 

 

 

 

 

(Pollehn)