Betreff
Beauftragung eines Fachbüros zur Aufstellung eines sachlichen Teil-Flächennutzungsplans Wind
Bezugsvorlage M 2020 1380
Vorlage
M 2021 1531
Art
M i t t e i l u n g

Nachfolgende Mitteilung gebe ich Ihnen zur Kenntnis.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Stadt Burgdorf beabsichtigt einen sachlichen Teil-Flächennutzungsplan Windenergie aufzustellen. Der Zweck liegt in einer rechtssicheren Ausweisung von Standorten für die Nutzung von Windenergie, um auf der kommunalen Planungsebene eine landschafts- und ortsbildverträgliche Konzentration von Windenergieanlagen zu ermöglichen. Der Anlass ist die 5. Änderung des regionalen Raumordnungsprogramms 2016 von der Region Hannover (RROP 2016). Durch die Beachtungs- und Anpassungspflicht gemäß §4 Abs. 1 Satz 1 ROG und §1 Abs. 4 BauGB sind neue planerische Rahmenbedingungen für die Stadt Burgdorf entstanden: Da das Ziel der 5. Änderung des RROP 2016 die Festlegung von Windenergieanlagen ohne Ausschlusswirkung ist, wird auch außerhalb der im RROP 2016 festgelegten Vorranggebiete die Errichtung von Windenergieanlagen möglich sein. Um vor diesem Hintergrund einen zukünftigen „Wildwuchs“ von Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Stadt Burgdorf zu verhindern, sollen unter den Aspekten des Anwohner-, Natur-, Umwelt- und Landschaftsschutzes, wie auch im Interesse einer ertragreichen Windenergienutzung, Konzentrationsflächen mit einer hohen Windhöffigkeit durch ein kommunales Plankonzept zur Windenergienutzung ausgewiesen werden.

 

Das geplante Vorgehen orientiert sich an dem aus dem Jahr 2015 stammenden Vorentwurf des sachlichen Teil-Flächennutzungsplan Wind, dem ebenso eine Potenzialflächenanalyse als planerisches Gutachten zu Grunde lag. Allerdings ist eine Fortführung bzw. direkte inhaltliche Anknüpfung an den Vorentwurf (Stand: 06.08.2015) aufgrund neuer Rahmenbedingungen nicht möglich. Durch die 5. Änderung des RROP 2016 werden seitens der Region Hannover neue planerische Kriterien zur Ermittlung von Potenzialflächen aufgestellt, sodass ein erneutes Planungskonzept auf kommunaler Ebene unabdingbar ist.

Hierfür beabsichtigt die Stadt Burgdorf die Beauftragung eines ganzheitlichen Planungsprozesses: Eine Potenzialflächenanalyse auf dem gesamten Stadtgebiet soll als räumliches Gesamtkonzept geeignete Standorte zur Windenergie in einem Zwischenbericht textlich sowie kartographisch darstellen. Bevor mit diesem Dokument als gutachterliche Basis das Bauleitplanverfahren eingeleitet wird, sollen durch separat beauftragte Fachbüros die Belange des Artenschutzes auf den identifizierten Potenzialflächen ermittelt werden. Erst mit Abschluss der vorgenannten Arbeiten wird das Planverfahren zum sachlichen Teil-Flächennutzungsplan Wind inklusive der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach Baugesetzbuch eingeleitet. Für die Stadt Burgdorf besteht durch die separate Beauftragung zur Untersuchung der artenschutzrechtlichen Belange die Möglichkeit, von der Region Hannover finanzielle Zuwendungen für Artenschutzprüfungen im Rahmen der kommunalen Windenergieplanung zu bekommen (M 2020 1380).

 

Das weitere Vorgehen sieht die Versendung von Angebotsaufforderungen für die Potenzialflächenanalyse und das Bauleitplanverfahren an mindestens drei geeignete Fachbüros vor. Die Beauftragung soll als eine Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb erfolgen.

 

 

 

 

 

 

 

 

(Pollehn)