A) Beschluss über die Abwägung
B) Satzungsbeschluss
Bezug: Vorlage BV 2020 1405
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Beschlussvorschlag:
A) Von den Ergebnissen der in der Begründung in Kapitel 9 wiedergegebenen Beteiligungsverfahren zum Bebauungsplanentwurf Nr. 0-84 „Neuer Bauhof“
- der in der Zeit vom 04.05.2020 bis 18.05.2020 durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB,
- der mit Schreiben vom 23.04.2020 durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB,
- der in der Zeit vom 07.12.2020 bis 15.01.2021 durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB,
- der mit Schreiben vom 26.11.2020 durchgeführten Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB,
wird Kenntnis genommen. Die in der Begründung in Kapiteln 8 und 9 beschriebenen Abwägungsvorgänge werden beschlossen.
(B) Satzungsbeschluss siehe nächste Seite)
B) Satzungsbeschluss:
Der Bebauungsplan Nr. 0-84 „Neuer Bauhof“ wird unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligungsverfahren und der Ergebnisse der Umweltprüfung in der Fassung vom Februar 2021 als Satzung sowie die Begründung, ebenfalls in der Fassung vom Februar 2021, beschlossen.
Sachverhalt und Begründung:
Anhand der Bezugsvorlage BV 2020 1405 ist über den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 0-84 „Neuer Bauhof“ beraten worden. Der Verwaltungsausschuss hat mit Beschluss vom 24.11.2020 den Auftrag erteilt, die Verfahrensschritte der Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB) und der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchzuführen.
Dementsprechend erfolgte die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch Auslegung des Entwurfs in der Zeit vom 07.12.2020 bis 15.01.2021 und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 26.11.2020.
Die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sind in der Begründung des Bebauungsplans Nr. 0-84 „Neuer Bauhof“ in den Kapiteln 9.3 und 9.4 wiedergegeben und mit Abwägungsvorschlägen versehen worden.
Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen haben sich weder Änderungen in der Planzeichnung noch in den getroffenen textlichen Festsetzungen ergeben.
Lediglich der Hinweis Nr. 9 zum Gewässerschutz wurde einer Anregung entsprechend ausführlicher gefasst, und es wurde die Begründung dahingehend in einigen Punkten angepasst.
Auch wurde die Eingriffsbilanzierung (Anlage 2) auf Anregung der Unteren Naturschutzbehörde noch einmal überarbeitet; die Begründung wurde ebenfalls entsprechend angepasst.
In der Begründung erfolgten weitere redaktionelle Klarstellungen. Sämtliche Klarstellungen und Ergänzungen sind grau hinterlegt. Hierbei handelt es sich aber nicht um Änderungen im Sinne des § 4a (3) BauGB. Eine erneute Offenlage nach § 4a (3) BauGB ist somit nicht erforderlich.
In der Folge kann nun der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 0-84 „Neuer Bauhof“ gefasst werden. Hierüber ist zu entscheiden.
Anlagen:
- Bebauungsplan Nr. 0-84 „Neuer Bauhof“; Stand Februar 2021
- Begründung zum Bebauungsplan Nr. 0-84 „Neuer Bauhof“; Stand Februar 2021
(Pollehn)