Bezugsvorlage BV 2020 1311 Städtebaulicher Vertrag zur Bauleitplanung für das Projekt Aue Süd
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Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister wird beauftragt, den der Vorlage anliegenden
städtebaulichen Vertrag zum Ziel der Errichtung geförderter Mietwohnungen im
Projektgebiet Aue Süd mit der Acribo Invest II GmbH abzuschließen.
Sachverhalt und Begründung:
Die Acribo plant im Rahmen des Projekts Aue Süd ca. 50 Wohnungen zu errichten. Bereits im städtebaulichen Vertrag zur Bauleitplanung für das Projekt Aue Süd (BV 2020 1311) wurde in § 4 das beabsichtigte Ziel festgehalten, dass die Acribo 10 % der von ihr geplanten Wohnungen als sogenannte Sozialwohnungen (geförderte Mietwohnungen) errichtet. Mit dem anliegenden städtebaulichen Vertrag soll zur Sicherung dieses Ziels eine Vertragsstrafe vereinbart werden. Wo genau die geförderten Mietwohnungen in dem geplanten Urbanen Gebiet südlich des Duderstädter Wegs errichtet werden, wird mit dem Vertrag nicht geregelt.
Anlage:
- Städtebaulicher Vertrag zum Ziel der Errichtung geförderter Mietwohnungen.
(Pollehn)