Betreff
Errichtung von gefördertem Wohnraum im B-Plangebiet "Heidenelke"; Sachstand
Vorlage
M 2021 1516
Aktenzeichen
60
Art
M i t t e i l u n g

Nachfolgende Mitteilung gebe ich Ihnen zur Kenntnis.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auf dem Grundstück „Gerickestr. 1, 3, 5“ ist der Neubau von drei Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 40 Wohnungen geplant.

Alle drei Häuser sind mit einem Fahrstuhl versehen und daher barrierefrei.

Zudem sind insgesamt vier behinderten-/rollstuhlgerechte Wohnungen vorgesehen.

 

Bei allen Wohnungen handelt es sich um geförderte Wohnungen, welche für Berechtigte gem. § 3 Abs. 2 Niedersächsisches Wohnraumfördergesetz (NWoFG), d.h. Personen mit geringen Einkommen (z.B. Einpersonenhaushalt mit maximal 17.000 € Jahreseinkommen), bestimmt sind.

Damit verpflichtet sich der Investor für die Dauer von drei Jahren ab Bezugsfertigkeit eine Miete von höchstens 5,60 € je m² Wohnfläche monatlich zu erheben.

 

Entsprechende Förderanträge wurden Ende 2019 gestellt.

 

Mit Fördervertrag vom 19.05.2020 zwischen der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) und dem Investor wurde die Förderung des Landes bestätigt.

Die zusätzlich beanspruchte Förderung durch die Region Hannover wurde mit Zuwendungsbescheid vom 10.08.2020 bestätigt.

Die Baugenehmigung für das Bauvorhaben wurde im Oktober 2020 erteilt.

 

Bestandteil des Kaufvertrages und des gesamten Bauvorhabens ist eine vorherige Bodensanierung. Geplant war, mit den Arbeiten der Bodensanierung vor Ort in der 7. KW 2021 zu beginnen.

 

Der Beginn der Arbeiten konnte witterungsbedingt nicht umgesetzt werden. Gemäß Aussagen des Investors soll der Beginn der Sanierungsarbeiten nunmehr zeitnah, sobald die Witterung es zulässt, erfolgen.

 

In Vertretung

 

 

 

 

 

(Kugel)