Betreff
Antrag auf Akteneinsicht "technische Unterlagen Hochbrücke"
Vorlage
M 2021 1511
Aktenzeichen
10.024.000
Art
M i t t e i l u n g

Nachfolgende Mitteilung gebe ich Ihnen zur Kenntnis.

 

Mit Antrag vom 10.02.2021 hat die CDU-Fraktion Antrag auf Akteneinsicht für die Vorgänge „Technische Unterlagen Hochbrücke“ gestellt (siehe Anlage).

 

Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 3 NKomVG ist einzelnen Abgeordneten Einsicht in die Akten zu gewähren, wenn dieses von einem Viertel der Mitglieder der Vertretung oder einer Fraktion oder Gruppe verlangt wird. Das Akteneinsichtsrecht dient ausschließlich der Überwachung der Durchführung von Beschlüssen und des sonstigen Ablaufs der Verwaltungsangelegenheiten.

 

Da hier eine Fraktion den Antrag auf Akteneinsicht gestellt hat, ist kein gesonderter Beschluss des Rates erforderlich. Der Rat ist aber vor der Gewährung der Akteneinsicht zu unterrichten. Die Unterrichtung erfolgt mit dieser Mitteilungsvorlage.

 

Akteneinsicht können nur Ratsmitglieder nehmen, keine Dritte (z. B. Fraktionsmitarbeiter). Das Einsichtsrecht kann nur in den Diensträumen ausgeübt werden. Die Akteneinsichtnahme umfasst das Recht, Abschriften und Fotokopien von bestimmten Teilen der Akten zu fertigen, wenn das zur sachgerechten Wahrnehmung der Überwachungsaufgabe, insbesondere zur Unterrichtung des Rates über das Ergebnis der Akteneinsicht erforderlich ist; die Kopie des gesamten Aktenvorganges ist damit allerdings nicht vereinbar.

 

Ich werde die CDU-Fraktion mit der Bitte um Terminvereinbarung gesondert anschreiben.

 

 

(Pollehn)