Nachfolgenden Zwischenstand zur Bearbeitung des o.g. Antrages gebe ich Ihnen zur Kenntnis.
Die Höhe der Gebühren und Entschädigungen müssen nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermitteln werden. Hierfür wird für das Produkt Brandschutz/ Feuerwehr eine Betriebsabrechnung durchgeführt. Neben den unentgeltlichen Einsätzen leistet die Feuerwehr auch diverse kosten- und gebührenpflichtige Einsätze. Diese Einsätze beeinflussen die Gesamterlöse und somit die Kostendeckung des Produktes.
Aufgrund einer aktuellen Arbeitsverdichtung und einer unbesetzten Stelle in der Abt. Ordnung sind noch nicht alle Einsätze abgerechnet worden. Insofern konnte die geforderte Gebührenstruktur noch nicht nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen kalkuliert werden.
(Pollehn)