Betreff
Änderung des Gebührentarifs nach § 5 der Feuerwehrgebührensatzung; sowie Änderung der Satzung über die Entschädigung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Burgdorf; Antrag der FreienBurgdorfer vom 23.01.2020
Vorlage
A 2020 1190/1
Aktenzeichen
37.010
Art
Antrag
Referenzvorlage

Nachfolgenden Zwischenstand zur Bearbeitung des o.g. Antrages gebe ich Ihnen zur Kenntnis.

Die Höhe der Gebühren und Entschädigungen müssen nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermitteln werden. Hierfür wird für das Produkt Brandschutz/ Feuerwehr eine Betriebsabrechnung durchgeführt. Neben den unentgeltlichen Einsätzen leistet die Feuerwehr auch diverse kosten- und gebührenpflichtige Einsätze. Diese Einsätze beeinflussen die Gesamterlöse und somit die Kostendeckung des Produktes. 

 

Aufgrund einer aktuellen Arbeitsverdichtung und einer unbesetzten Stelle in der Abt. Ordnung sind noch nicht alle Einsätze abgerechnet worden. Insofern konnte die geforderte Gebührenstruktur noch nicht nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen kalkuliert werden.

 

 

 

 

 

 

(Pollehn)