Betreff
Bebauungsplan Nr. 0-78 "Gewerbepark Nordwest 1. Abschnitt", Vorentwurf
Vorlage
2009 0501
Aktenzeichen
61 26 - 00 78
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Haushaltsstelle

VwH

VmH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1. Der Bauausschuss          
empfiehlt dem Verwaltungsausschuss die unten formulierten Beschlüsse zu fassen.

2. Der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen   
nimmt den Vorentwurf des Bebauungsplans zur Kenntnis.

3. Der Verwaltungsausschuss

a)       beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 0-78 „Gewerbepark Nordwest 1. Abschnitt“ (Einleitungsbeschluss nach § 2 BauGB),

b)       stimmt dem Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 0-78 „Gewerbepark Nordwest 1. Abschnitt“ in der Fassung vom 03.03.2009 zu und
beauftragt den Bürgermeister mit dem Vorentwurf des Bebauungsplans die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) und die frühzeitige Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 1 BauGB) durchführen zu lassen.

 


Sachverhalt und Begründung:

 

Mit der 32. Flächennutzungsplanänderung (Gewerbegebiet Nordwest), die seit dem 03.02.2005 rechtswirksam ist, und der aktuell im Verfahren befindlichen 52. Flächennutzungsplanänderung (Sondergebiet im Gewer­bepark Nordwest) wurde die Entwicklung des Gewerbeparks Nordwest vorbereitet. Für einen ersten Entwicklungsabschnitt können nun mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 0-78 „Gewerbepark Nordwest 1. Abschnitt“ Baurechte geschaffen werden.

 

Planungsziele dieses Bebauungsplans sind:

-          die Ausweisung von Gewerbegebieten,

-          die Ausweisung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung ’Flächenextensiver Einzelhandel und Gewerbe’, welches insbesondere der Errichtung eines Bau- und Gartenmarktes sowie ggf. eines Möbelmarktes dienen soll,

-          die Festlegung der zur Ableitung des Niederschlagswassers aus dem Gewerbepark erforderlichen Flächen.

 

Das Plangebiet des Bebauungsplans umfasst zwei Teilbereiche:

-          Planteil A am nördlichen Siedlungsrand der Burgdorfer Weststadt, direkt östlich des Kreis­verkehrsplatzes an der ‘Schillerslager Landstraße’ (Abzweigung Weserstraße). Hier soll der erste Entwicklungsabschnitt des Gewerbeparks entstehen.

-          Planteil B in der freien Landschaft zwischen der Kernstadt Burgdorf und den Ortsteilen Schillerslage und Otze, ca. 280 m nördlich des Wegs ’Wolfskuhlen’, direkt östlich der dort vorhandenen Waldflächen. Auf dieser Fläche, die außerhalb des Trinkwassergewinnungsgebiets ’Radhop’ liegt, soll eine Versickerungsmulde errichtet werden, in die das im Gewerbepark anfallende Niederschlagswasser eingeleitet wird.

 

Mit dem anliegenden Vorentwurf des Bebauungsplans können die Verfahrensschritte frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der Behörden (§ 4 Abs. 1 BauGB) durchgeführt werden; darüber ist zu entscheiden.

 

 

 

Anlage:

-          Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 0-78 „Gewerbepark Nordwest 1. Abschnitt“ (Stand 03.03.2009) mit Begründung