Betreff
Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchung.
Bezug: Vorlage BV 2020 1373
Vorlage
M 2021 1504
Art
M i t t e i l u n g

Nachfolgende Mitteilung zum Thema Vorbereitende Untersuchung und Aufnahme in die Städtebauförderung gebe ich Ihnen zur Kenntnis.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Rat der Stadt Burgdorf hat in seiner Sitzung am 29.10.2020 die Einleitung der Vorbereitenden Untersuchung (VU) gemäß §141 Baugesetzbuch zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit für das Gebiet „Innenstadt Burgdorf“ beschlossen (BV 2020 1373). Zu diesem Anlass erstellt das zur Durchführung beauftragte Planungsbüro Plan-WerkStadt (M 2020 1459) zwei städtebauliche Gutachten, die gemäß Städtebauförderrichtlinie des Landes Niedersachsen für die Antragstellung von Städtebaufördermitteln erforderlich sind:

 

Das ISEK von 2010 wird fortgeschrieben und um weitere Aspekte ergänzt. Der Fokusbereich umfasst die Kernstadt ohne die umliegenden Ortschaften. Dieses Gutachten wird den übergeordneten Rahmen für die zukünftige Stadtentwicklung darstellen.

 

Für den Innenstadtbereich werden Vorbereitende Untersuchungen nach §141 BauGB durchgeführt. Deren Ziel ist die Identifikation städtebaulicher Missstände, durch deren Beseitigung die Innenstadtentwicklung konstruktiv unterstützt werden soll.

 

Im Rahmen dieser mehrmonatigen Untersuchung sollen unter anderem die Belange und Interessen der Öffentlichkeit anhand unterschiedlicher Beteiligungsmöglichkeiten berücksichtigt werden. Das abgestimmte Verfahren mit dem Planungsbüro Plan-WerkStadt beinhaltet insgesamt drei Beteiligungsformate zu unterschiedlichen Zeitpunkten.

 

Aufgrund der gegenwärtigen pandemischen Situation ist eine Präsenzveranstaltung nicht möglich, sodass eine Online-Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden soll. Dieses Beteiligungsformat soll dazu dienen, die Inhalte und die Qualität der Antragsunterlagen für die Städtebauförderung zu verbessern. Sehr häufig hilft das Alltagswissen der Bürgerinnen und Bürger dabei, Aussagen des Gutachtens zu schärfen oder die Befunde durch konkrete Beispiele zu belegen.

 

Anhand eines onlinebasierten Sets aus Fragen zu Themen wie z. B. Ortsbild, Wohnungsmarkt, soziale Infrastruktur oder Stadtgrün- und Freiräume sind die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Burgdorf zur Mitwirkung aufgerufen. Unter dem Link https://padlet.com/buergerbeteiligungburgdorf können für den Zeitraum vom 15.02.2021 bis zum 28.02.2021 Hinweise abgegeben, Vorschläge gemacht und auch Beiträge kommentiert sowie Fragen gestellt werden. Ebenso können Dateien hochgeladen und Zeitungsartikel verlinkt werden.

 

Die Teilnahme und Nutzung dieses Online-Tools ist kostenfrei und bedarf keiner persönlichen Registrierung. Der Zugang erfolgt browserbasiert über den o.g. Link oder direkt über das Einscannen des dazu passenden QR-Codes mittels mobilem Endgerät, sodass keine zusätzliche Software notwendig ist.

 

Die Stadt Burgdorf informierte und rief zur Mitwirkung mittels Bekanntmachungen und Pressemitteilung auf der städtischen Homepage und in der Presse auf. Ebenso wurden in den Rathäusern und im Schloss Plakate zum Aufruf der Beteiligung ausgehängt.

Von solchen Beteiligungsverfahren wird sich erhofft, dass das Alltagswissen der Bürgerinnen und Bürger die Aussagen der Antragsunterlagen optimieren und weitere Anhaltspunkte für die städtebaulichen Entwicklungsperspektive aufgezeigt werden.

 

Die Plan-WerkStadt aus Bremen wird zudem per Video einen aktuellen Zwischenstand der laufenden Vorbereitenden Untersuchung präsentieren.

 

Bis zum voraussichtlichen Abschluss der Vorbereitenden Untersuchung im Mai 2021 sind zwei weitere Beteiligungsformate eingeplant. Ob diese Formate als Präsenzveranstaltungen abgehalten oder erneut als Online-Beteiligung durchgeführt werden, wird zu gegebenen Zeitpunkten mit dem beauftragten Büro im Kontext der pandemischen Entwicklung abgestimmt.

 

 

 

 

 

 

(Pollehn)