Betreff
64. Flächennutzungsplanänderung (Projekt Aue Süd), Feststellungsbeschluss
Bezugsvorlage BV 2020 1378 Entwurf, Beteiligung nach § 3 Abs. 2 u. § 4 Abs. 2 BauGB
Vorlage
BV 2021 1486
Aktenzeichen
61.020
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

Beschlussvorschlag:

 

1.    Die Ergebnisse der folgenden Beteiligungsverfahren zur 64. Flächennutzungsplanänderung, die in der anliegenden Begründung in Kapitel 15 „Verfahrensablauf/Abwä­gungs­vor­gang“ bzw. den Anlagen 1, 2 und 3 der Begründung wiedergegeben sind, werden zur Kenntnis genommen:

a.    der in der Zeit vom 03.08.2020 bis 18.08.2020 durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB,

b.    der mit Schreiben vom 21.07.2020 durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB,

c.    der in der Zeit vom 16.11.2020 bis 17.12.2020 durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und

d.    der mit Schreiben vom 05.11.2020 durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

Die in der Planbegründung und den zugehörigen Anlagen beschriebenen Abwägungsvorschläge werden beschlossen.

 

(Feststellungsbeschluss siehe nächste Seite)

 

 

 

2.    Feststellungsbeschluss:
Die 64. Änderung des Flächennutzungsplans wird in der Fassung vom 20.01.2021 unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligungsverfahren und der Ergebnisse der Umweltprüfung beschlossen.

Der Flächennutzungsplanänderung werden beigefügt

-      die Planbegründung in der Fassung vom 20.01.2021 sowie

-    die Zusammenfassende Erklärung gemäß § 6a BauGB, die in Kapitel 16 der Begründung wiedergegeben ist.

 

      

 

Sachverhalt:

Am 03.11.2020 stimmte der Verwaltungsausschuss dem Entwurf der 64. Flächennutzungsplanänderung zu. In der Zeit vom 16.11.2020 bis 17.12.2020 fand die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB statt. Von Seiten der Öffentlichkeit sind hierbei keine Stellungnahmen eingegangen.

 

Mit Schreiben vom 05.11.2020 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme gebeten. Die zum Entwurf eingegangenen Stellungnahmen sind in der Anlage 3 zur Begründung wiedergegeben und mit Abwägungsvorschlägen versehen.

Weiter wurden in der Begründung in Kapitel 15.3 Ausführungen zur Durchführung der Entwurfsbeteiligung und in Kapitel 16 die Zusammenfassende Erklärung ergänzt.   
Diese gegenüber der Vorentwurfsfassung vorgenommenen Ergänzungen in der Begründung wurden farbig hinterlegt.

 

Die Ergebnisse der Beteiligung machen keine Änderungen der 64. Flächennutzungsplanänderung im Vergleich zur Entwurfsfassung erforderlich.

 

Es ist über den Feststellungsbeschluss zur 64. Änderung des Flächennutzungsplans zu entscheiden. Im Weiteren ist die Flächennutzungsplanänderung dann gemäß § 6 BauGB der Region Hannover zur Genehmigung vorzulegen.

 

 

 

Anlagen:

·       64. Änderung des Flächennutzungsplans – Planzeichnung (Stand: 20.01.2021)

·       64. Änderung des Flächennutzungsplans – Planbegründung (Stand: 20.01.2021)

    

 

(Pollehn)