Betreff
Pilotprojekt Schulwegsicherung vor der Astrid-Lindgren-Grundschule - Auswertung und weiteres Vorgehen
Bezugsvorlage: BV 2020 1303
Vorlage
BV 2021 1472
Aktenzeichen
66.011-2019/002936
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

2.500,00 €

54100.421201

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

In der Lippoldstraße soll die Verkehrsführung zur Schulwegsicherung modifiziert werden. Für das nächste Schulhalbjahr soll die Variante 2 (zwei Beschränkungen der Einfahrt von Norden, jeweils südlich der Witzlebenstraße und südlich der Reichweinweinstraße) umgesetzt werden. Die Beschränkung der Einfahrt soll von Mo-Fr von 7.30 Uhr bis 8.30 Uhr und von 12.30 Uhr bis 15.30 Uhr gelten. Die Längsparkplätze bleiben wie bisher bestehen. Ein entsprechender Antrag ist bei der Straßenverkehrsbehörde zu stellen.

 

 

 

 

 

      

 

Sachverhalt und Begründung:

 

1     Allgemeines

 

Aufgrund eines politischen Antrages vom 02.12.2019 (Vorlage A 2019 1143) wurde die Durchführung eines Pilotprojekts zur Schulwegsicherung an der Astrid-Lindgren-Grundschule beschlossen. Mit der Vorlage BV 2020 1303 wurde am 07.07.2020 vom Verwaltungsausschuss beschlossen, in der Lippoldstraße, zwischen Beckstraße und Witzlebenstraße eine Einbahnstraße Richtung Norden einzurichten. Die Einbahnstraße wurde für Fahrradfahrer in der Gegenrichtung zur Befahrung freigegeben. Ergänzend wurden die Schrägparkplätze vor der Astrid-Lindgren-Grundschule in 8 Längsparkplätze umgewandelt und mit einem temporären Halteverbot versehen. Die Maßnahmen dienten der Sicherung des Schulwegs im Nahbereich der Astrid-Lindgren-Grundschule.

 

Das Pilotprojekt wurde auf das Schuljahr 2020/2021 vom 17.08.2020 bis zum 28.02.2021 begrenzt. Zum Abschluss des Pilotprojektes sollte eine Analyse der Wirkung der ergriffenen Maßnahmen erfolgen und entschieden werden, ob oder wie die Maßnahmen fortgesetzt werden sollen.

Während der Testphase wurde das Verkehrsgeschehen von Polizei, Straßenverkehrsbehörde, den Abteilungen Tiefbau und Schulen, Kultur und Sport, von Vertretern der Eltern und der Schule sowie dem Planungsbüro SHP Ingenieure vor Ort beobachtet.

 

Im Oktober 2020 protestierten eine Reihe von Anliegern aus der Lippoldstraße (4 Anlieger), der Elserstraße (3 Anlieger), der Reichweinstraße (12 Anlieger), der Dietrichstraße (1 Anlieger) sowie der Witzlebenstraße (1 Anlieger) und Stauffenbergstraße (2 Anlieger) gegen die Einbahnstraßenregelung in Form von Mails und eines offenen Briefes. Insgesamt gingen Schreiben von 23 Anliegern in der Abteilung Tiefbau ein. Der offene Brief ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Am 30.10.2020 fand in der Astrid-Lindgren-Grundschule ein Treffen mit Anliegern, Vertretern der Schule, der Eltern und der Verwaltung zum Pilotprojekt statt. Es nahmen rd. 30-40 Personen am Gespräch teil. Es wurden zahlreiche Anregungen und Kritikpunkte genannt, jedoch auch viele positive Erfahrungen mitgeteilt. Die Verwaltung fertigte über den Gesprächstermin ein Ergebnis-Protokoll an, das ist als Anlage 3 beigefügt. Darüber hinaus haben die Anlieger ihre Forderungen und Anregungen in einem Katalog nach dem Gesprächstermin zusammengestellt, diese sind als Anlage 2 beigefügt.

 

 

2     Situation vor der Einbahnstraßenregelung und Umwandlung der Parkplätze vor der Schule

 

Die Situation vor der Einbahnstraßenregelung war geprägt, durch unübersichtliche Situationen an der Fahrbahneinengung direkt vor der Schule. Dort fuhren häufig Kfz gleichzeitig aus beiden Richtungen in die Engstelle und blockierten die Schulbusse sowie sich gegenseitig. Darüber hinaus standen die Kfz dann im Bereich der Querungsstelle für Radfahrer und Fußgänger.

 

Im Bereich der Schägparkplätze vor der Schule wurden durch die Ausparkvorgänge, die rückwärts erfolgten sowie der dortigen Wendemanöver Radfahrer gefährdet.

 

Unfälle wurden vor der Schule von der Polizei nicht registriert.

 

 


3     Bilanzierung der ergriffenen Maßnahmen (Einbahnstraßenregelung und Einrichtung der Längsparkplätze)

 

3.1 Kritikpunkte der Anlieger

 

Die Kritik der Anlieger konzentriert sich im Wesentlichen darauf, dass mit der Einbahnstraßenregelung keine Verringerung der Elterntaxis herbeigeführt wurde, sondern diese eher noch befördert wurden, Anlagen 1-3. Darüber hinaus halten die Anlieger es für unverhältnismäßig, dass an 365 Tagen im Jahr durch die Einbahnstraßenregelung längere Wege mit dem Kfz in Kauf genommen werden müssen. Diese längeren Wege werden nach Ansicht der Anlieger ihnen aufgezwungen, da die Elterntaxis zwischen 7 und 8 Uhr morgens und zwischen 12.30 und 15 Uhr mittags, die Grundschule aus Bequemlichkeit anfahren.

 

Grundsätzlich ist hierzu anzumerken, dass durch die Einbahnstraßenregelung in Verbindung mit den Längsparkplätzen keine Reduzierung der Elterntaxis herbeigeführt werden sollte, sondern eine Verbesserung der Verkehrssicherung angestrebt wurde. Eine Reduzierung der Elterntaxis sollte durch flankierende Maßnahmen in der Schule erfolgen, siehe Vorlage BV 2020 1303.

Betroffen von längeren Wegen sind rd. 128 Personen über 18 Jahre. Die Länge der zusätzlichen Wege liegt zwischen ca. 650 m und ca. 130 m.

 

Weiterhin wird von den Anliegern beklagt, dass durch die Einbahnstraßenregelung eine Verlagerung des Verkehrs erfolgte und in der Einbahnstraße schneller gefahren wird als bisher. Außerdem sind durch die Ausfahrt nach Norden acht rechts- vor links Kreuzungen zu passieren, was zu einer erhöhten Unfallgefahr führen würde.

Beschwerden bezüglich eines erhöhten Verkehrsaufkommens in der Mönkeburgstraße sind bei der Verwaltung nicht eingegangen.

Aufgrund eines technischen Defekts des Seitenradars, konnten die erfassten Daten zur Geschwindigkeit und zum Verkehrsaufkommen in der Lippoldstraße und der Mönkeburgstraße nicht verwendet werden. Das Gerät steht voraussichtlich erst wieder ab Ende Februar 2021 für Messungen zur Verfügung. Aus diesem Grund konnten in der Lippoldstraße und der Mönkeburgstraße keine belastbaren Daten zum Verkehrsaufkommen und zu den gefahrenen Geschwindigkeiten während der Einbahnstraßenregelung erhoben werden.

 

Unfälle aufgrund der Einbahnstraßenregelung wurden der Polizei nicht gemeldet.

 

 

3.2 Stellungnahmen zum Pilotprojekt und zu weiteren Anregungen

 

Um die Erfahrungen mit der Einbahnstraßenregelung und den Längsparkplätzen zu ermitteln, wurden die Schule, die Elternvertretung, die Kindertagesstätte, die Elternvertretung der Kindertagesstätte, die Polizei, die Straßenverkehrsbehörde sowie das mit der Schulwegplanung beauftragte Planungsbüro SHP Ingenieure in Form eines Fragenkatalogs schriftlich abschließend zur Stellungnahme aufgefordert. Gleichzeitig wurden die zahlreichen Anregungen, die im Zuge der Briefe und des gemeinsamen Gesprächs am 31.10.2020 geäußert wurden, siehe Anlagen 2 und 3, zur Diskussion gestellt und auch dazu wurde um eine Stellungnahme gebeten. In der Anlage 4 sind die Stellungnahmen in Form einer Tabelle zusammengefasst. Die Originalstellungnahmen sind in der Anlage 5 beigefügt.

 

3.2.1   Zusammenfassung der Stellungnahmen

 

Die jetzige Einbahnstraßenregelung mit den Längsparkplätzen wird von allen Beteiligten positiv bewertet. An der Einengung und Querungsstelle vor der Schule konnten keine Behinderung oder unübersichtlichen Situationen mit Kfz, Fahrradfahrern und Fußgängern festgestellt werden. Insbesondere auch die regiobus bewertet die übersichtlich Verkehrsführung positiv.

 

Lediglich die Polizei mahnt an, aufgrund der Anliegerproteste, ein zeitlich begrenztes Einfahrtsverbot zu verhängen, und die Einbahnstraßenregelung aufzuheben.

 

Eine zeitliche Begrenzung der Einbahnstraßenregelung ist rechtlich nicht möglich. Von der Mehrheit der Beteiligten wird eine zeitliche Beschränkung abgelehnt, da befürchtet wird, dass keine Gewöhnung an die Verkehrsführung eintritt und die Nutzer eher verunsichert werden.

 

Eine Umkehrung der Einbahnstraßenregelung wird von allen Beteiligten abgelehnt.

 

Einen Fußgängerüberweg hält nur die Kita-Leitung und ein Teil der Kita-Eltern für sinnvoll.

 

Eine Staffelung der Anfangs- und Abholzeiten wird von der Mehrheit als Möglichkeit zur Verbesserung der Situation eingeschätzt, da eine Entzerrung der Verkehrspitzenzeiten die Folge wäre. Die Schule und die Elternvertreter können dies jedoch organisatorisch nicht umsetzen und lehnen daher die Maßnahme ab.

 

Die Befürchtung der Anlieger, dass Fahrradfahrer, die entgegen der Fahrtrichtung in der Einbahnstraße fahren, zu einer Gefahr werden, konnte von den Beteiligten nicht geteilt werden. Es wurden keine Beobachtungen von gefährlichen Situationen gemacht.

 

Alle Beteiligte waren sich darüber einig, dass die Bushaltestelle für den Ein- und Ausstieg der Schulkinder auf der Seite der Schule belassen werden soll. Die regiobus teilt dazu mit, dass der Bus 916, der dem Schülerverkehr dient, auch schon vor der Einbahnstraßenregelung nur auf der Schulseite hielt. Bei Aufhebung der Einbahnstraße würde die Linie 905 auch wieder die gegenüberliegende Haltestelle anfahren, da dann wieder eine Eindeutige Zuordnung der Bushaltestelle Goerdeler Straße gegeben wäre.

 

Änderungen in der Reinweinstraße wurden von der Mehrheit der Beteiligten abgelehnt. Insbesondere die Umwandlung oder Aufhebung von Parkplätzen würden die Anlieger zusätzlich belasten.

 

Der Einsatz von Schülerlotsen wird von der regiobus, der Polizei und dem Planungsbüro SHP Ingenieure grundsätzlich als sinnvolles Mittel zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bewertet. Die Schule und die Elternvertretung hält den Einsatz von Schülerlotsen bei einer Einbahnstraßenregelung nicht für erforderlich.

 

3.2.2   Flankierende Maßnahmen zur Reduzierung der Elterntaxis

Die Schule wurde befragt, welche flankierende Maßnahmen zur Reduzierung der Elterntaxis bisher umgesetzt wurden. Aufgrund der CoVid 19 Pandemie hat sich die Umsetzung von Aktionen in Zusammenarbeit mit dem mobilnetzwerk Hannover, z.B. ein Bannmeilen-Spiel um die Schule herum, bzw. weitere motivierende Aktionen zur Vermeidung von Elterntaxis, verzögert.

 

 


4     Modifizierte Verkehrsführung vor der Astrid-Lindgren-Grundschule

 

Die Einbahnstraßenregelung sowie die Einrichtung der Längsparkplätze wurde hinsichtlich der Verbesserung der Verkehrssicherheit vor der Schule überwiegend positiv bewertet. Dem steht die Kritik der Anlieger gegenüber, die das ganze Jahr über Umwege in Kauf nehmen müssen.

 

Folgende angepasste Verkehrsführungen vor der Astrid-Lindgren-Grundschule wären denkbar, um die Belastung der Anlieger zu reduzieren und trotzdem eine Verbesserung der Verkehrssicherheit gegenüber vor dem Pilotprojekt zu erzielen.

 

Für beide Vorschläge ist bei der Straßenverkehrsbehörde der Region Hannover ein Antrag auf Genehmigung zu stellen. Der Beschluss einer modifizierten Verkehrsführung ist vorbehaltlich der Zustimmung der Straßenverkehrsbehörde zu fassen. Die Abteilung Tiefbau muss einen entsprechenden Antrag stellen.

 

 

4.1 Variante 1: Beschränkung der Einfahrt von Norden südlich der Witzlebenstraße mit zeitlicher Begrenzung

Südlich der Witzlebenstraße wird die Einfahrt in Richtung Süden in die Lippoldstraße durch Zeichen 267 in Kombination mit Zeichen 1022-10 unterbunden.

 

Die Beschränkung der Einfahrt könnte zusätzlich zeitlich begrenzt werden, z.B. von Montags bis Freitags von 7.00 Uhr bis 8.30 Uhr und von 12.00 Uhr bis 14.30 Uhr.

 

Fahrzeuge aus den Seitenstraßen südlich der Witzlebenstraße und von den Grundstücken in der Lippoldstraße können in Richtung Norden und Süden ausfahren. Einfahren in diesen Bereich kann man nur aus Richtung Süden.

 

Vorteile:

Alle Anlieger südlich der Witzlebenstraße könnten die Lippoldstraße immer in Richtung Süden befahren, sie hätten keine Beschränkungen hinsichtlich der Ausfahrt. Die Anlieger nördlich der Witzlebenstraße könnten die Lippoldstraße montags bis freitags außerhalb der Sperrzeiten sowie Samstags und Sonntags ganztägig ebenfalls Richtung Süden befahren. Montags bis freitags müssten Sie während der Sperrzeiten Umwege in Kauf nehmen.

 

Die Busse würden wie bei der bisherigen Einbahnstraßenregelung fahren.

 

Nachteile:

Eine Gewöhnung an die Verkehrsführung ist schwieriger, da sie zeitlich beschränkt ist. Es ist möglich, dass je nachdem wie viele Anlieger nach Süden ausfahren, es erneut zu unübersichtlichen Situationen an der Einengung bzw. Querungsstelle vor der Schule kommt, was dort zu Behinderungen der Busse, der Fahrradfahrer und Fußgänger führen kann.

 

Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass Eltern, die von Süden in die Lippoldstraße einfahren, in der Reichweinstraße wenden oder im Bereich der Längsparkplätze wenden und nach Süden wieder ausfahren. Das würde dann erneut zu riskanten Wendemanövern und Behinderungen führen.

 

Ferner ist ein Parken auf der westlichen Straßenseite der Lippoldstraße nur in Fahrrichtung möglich, das kann ebenfalls Wendemanöver provozieren.

 

 

 


4.2 Variante 2: Beschränkung der Einfahrt von Norden südlich der Witzlebenstraße und südlich der Reichweinstraße

 

Südlich der Witzlebenstraße wird die Einfahrt in Richtung Süden in die Lippoldstraße durch Zeichen 267 in Kombination mit Zeichen 1022-10 unterbunden. Das gleiche wird südlich der Reichweinstraße angeordnet.

 

Die Beschränkung der Einfahrt könnte zusätzlich zeitlich begrenzt werden, z.B. von Montags bis Freitags von 7.00 Uhr bis 8.30 Uhr und von 12.00 Uhr bis 14.30 Uhr.

In dieser Variante können Fahrzeuge aus den Seitenstraßen südlich der Witzlebenstraße und von Grundstücken in der Lippoldstraße nicht mehr in Richtung Süden ausfahren, sondern könnten, wie bei der jetzigen Regelung, nur in Richtung Norden ausfahren. Dies jedoch zeitlich beschränkt auf Montags bis Freitags von 7.00 Uhr bis 8.30 Uhr und von 12.00 Uhr bis 14.30 Uhr.

 

 

Vorteile:

Mit Wendemanövern und Behinderungen an der Einengung ist bei dieser Variante nicht zu rechnen, da während der Hol- und Bringzeiten die Lippoldstraße nicht in Richtung Süden befahren werden kann. Während der Hol- und Bringzeiten wäre die Verkehrsführung ähnlich wie bei der jetzigen Einbahnstraßenregelung.

 

Die Busse würden wie bei der bisherigen Einbahnstraßenregelung fahren.

 

 

Nachteile:

Eine Gewöhnung an die Verkehrsführung ist schwieriger, da diese zeitlich beschränkt ist.

Ferner ist ein Parken auf der westlichen Straßenseite der Lippoldstraße nur in Fahrrichtung möglich, das kann ggfs. vereinzelt Wendemanöver provozieren.

 

Die Anlieger haben stärkere Beschränkungen als bei Variante 1, da sie nur außerhalb von Mo-Fr von 7.00 Uhr bis 8.30 h und von 12.00 Uhr bis 14.30 Uhr, die Lippoldstraße in Richtung Süden befahren können.

 

 

 

 


5     Weiteres Vorgehen

 

Aufgrund der starken Einschränkungen für die Anlieger, schlägt die Verwaltung eine Modifizierung der Verkehrsführung vor der Astrid-Lindgren-Grundschule vor. Für ein weiteres Schuljahr bis Ende Juni sollte die Variante 2 (zwei Einfahrtsbeschränkungen jeweils südlich der Witzlebenstraße und der Reichweinstraße) mit einer zeitlichen Beschränkung auf Mo-Fr von 7.00 Uhr bis 8.30 Uhr und von 12.00 Uhr bis 14.30 Uhr getestet werden. Diese Variante ermöglicht den Anwohnern außerhalb der Hol- und Bringzeiten, die Straßen wie bisher zu nutzen. Darüber hinaus bietet sie jedoch auch für einen sicheren Schülerverkehr die besten Voraussetzungen.

Die Umsetzung der Variante 2 steht, wie bereits erwähnt, unter dem Vorbehalt, dass die Straßenverkehrsbehörde dem Vorschlag zustimmt. Bei der Straßenverkehrsbehörde ist ein entsprechender Antrag zu stellen.

 

Während der Testphase sollen mit dem Seitenradar Geschwindigkeiten und Verkehrsmengen kontrolliert und darüber hinaus Verkehrsbeobachtungen durchgeführt werden. Über eine Vorlage sollen die gemachten Erfahrungen aufgearbeitet und anschließend entschieden werden, ob die Variante 2 dauerhaft umgesetzt werden soll oder ggfs. die Verkehrsführung eine erneute Modifikation erfahren soll.

 

Da aufgrund der Stellungnahmen weitere Maßnahmen zur Schulwegsicherung zunächst überwiegend nicht für erforderlich gehalten werden, sollten weitere Veränderungen vorerst nicht umgesetzt werden.

 

 

6     Pilotprojekt zur Schulwegsicherung an der Waldschule in Ehlershausen

 

Ein Pilotprojekt zur Schulwegsicherung an der Waldschule sollte sinnvollerweise erst nach Abschluss der Pandemie erfolgen. Beim Projekt an der Astrid-Lindgren-Grundschule konnte man feststellen, dass die frühzeitige Einbeziehung der Anlieger sehr wichtig zum Gelingen des Projekts ist.

Da Anlieger- und Bürgerversammlungen zurzeit jedoch nicht durchzuführen sind, ist eine angemessene Beteiligung der Bürger während der Pandemie nicht möglich.

 

Ein Pilotprojekt für die Waldschule sollte frühestens für das Schuljahr 2022/2023 initiiert werden.

 

Haushaltmittel für Planungskosten für eine Straßenplanung vor der Waldschule und der Kita wurden von der Fachabteilung Tiefbau für den Haushalt 2021/2022 angemeldet. Die erarbeiteten Planungen könnten ggfs. im Rahmen eines Pilotprojekts getestet werden.

 

 

 

Anlagen:

Anlage 1:      Offener Brief an die Stadtverwaltung und den Rat (2 Seiten)

Anlage 2:      Katalog der Anlieger vom Treffen mit Anliegern am 30.10.2020 (4 Seiten)

Anlage 3:      Gesprächsprotokoll der Abteilung Tiefbau vom Treffen mit Anliegern am 30.10.2020 (2 Seiten)

Anlage 4:      Tabelle mit Stellungnahmen zum Pilotprojekt (2 Seiten)

Anlage 5:      Stellungnahmen zum Pilotprojekt

    

 

(Pollehn)