Betreff
Kommunalwahl 2021 - Bildung von Wahlbereichen
Vorlage
BV 2020 1470
Aktenzeichen
10/Ra
Art
Beschlussvorlage

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Für die Kommunalwahl 2021 am 12.09.2021 bildet das Gemeindegebiet einen Wahlbereich.

 

 


Sachverhalt und Begründung:

 

Die Anzahl der Ratsfrauen und Ratsherren im Rat der Stadt Burgdorf sowie die Abgrenzung der Wahlbereiche sind vom Rat festzulegen, sobald der Wahltag und die Zahl der zu wählenden Ratsmitglieder feststehen.

 

Die maßgebliche Einwohnerzahl für die Anzahl der Ratsfrauen und Ratsherren wurde von der Landesstatistikbehörde veröffentlicht und beträgt 30.785 (Stichtag 30.06.2020). Somit sind nach § 46 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) 38 Ratsfrauen und Ratsherren zu wählen.

 

Mit Satzungsbeschluss vom 21.04.2020 hat sich der Rat bereits dafür ausgesprochen, die Zahl der Ratsfrauen und Ratsherren für die am 01.11.2021 beginnende Wahlperiode um vier Ratsfrauen und Ratsherren auf insgesamt 34 zu verringern (BV 2020 1234).

 

Der Wahltag wurde auf den 12. September 2021 festgelegt. Hinsichtlich der Anzahl der Wahlbereiche steht eine Beschlussfassung noch aus.

 

Gemäß § 7 Abs. 3 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) ist der Rat berechtigt, das Wahlgebiet in zwei Wahlbereiche einzuteilen.

 

Die Anzahl der Wahlbereiche hat Auswirkungen auf die Höchstzahl der Bewerberinnen und Bewerber auf den von den Parteien und Wählergemeinschaften aufzustellenden Wahlvorschlägen.

 

Bei einem Wahlbereich dürfen die Wahlvorschläge nach § 21 Abs. 4 NKWG bis zu 39 Bewerberinnen und Bewerber umfassen (fünf mehr als die Zahl der zu wählenden Abgeordneten - 34 Ratsfrauen und Ratsherren zzgl. 5).

 

Bei zwei Wahlbereichen wird zur Ermittlung der zulässigen Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber eines Wahlvorschlages die Zahl der zu wählenden Abgeordneten durch die Anzahl der Wahlbereiche geteilt und die sich daraus ergebende Zahl um drei erhöht. Werden zwei Wahlbereiche gebildet, beträgt die Höchstzahl der Bewerberinnen und Bewerber maximal 20 (17 Ratsfrauen und Ratsherren zzgl. 3) je Wahlvorschlag und Wahlbereich.

 

Die Wahlvorschläge sind je Wahlbereich aufzustellen und einzureichen.

 

Für die Ortsräte beträgt die Höchstzahl der Bewerberinnen und Bewerber

 

Otze und Schillerslage:                  10 (5 Ortsratsmitglieder zzgl. 5)

Ramlingen-Ehlershausen:            12 (7 Ortsratsmitglieder zzgl. 5).

 

Sollte für Hülptingsen ein Ortsrat eingerichtet werden (vgl. BV 2020 1468), richtet sich die Anzahl der zulässigen Bewerberinnen und Bewerber ebenfalls nach der Anzahl der festgelegten Ortsratsmitglieder.

 

Wie bei den Kommunalwahlen zuvor wird empfohlen, auf die Unterteilung in zwei Wahlbereiche zu verzichten und einen Wahlbereich zu bilden.

(Pollehn)