Betreff
B-Plan Nr. 0-73 "Nordwestlich Weserstraße"- Stellungnahme der Tiefbauabteilung zum USB-Ausschuss vom 05.10.2020
Vorlage
M 2020 1467
Aktenzeichen
61.072.001
Art
M i t t e i l u n g

Die nachfolgende Mitteilung gebe ich Ihnen hiermit zur Kenntnis.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau am 05.10.2020 wurde im Rahmen der Beratungen zu TOP 6 Bebauungsplan Nr. 0-73 „Nordwestlich Weserstraße“ um Erläuterungen zur Anlage des geplanten Kreisverkehrsplatzes und der Versickerung des Oberflächenwassers gebeten.

 

Nachfolgend wird von der Tiefbauabteilung hierzu Stellung genommen.

 

Stellungnahme Kreisverkehrsplatz

 

Die verkehrliche Erschließung des geplanten Neubaugebietes „Nordwestlich Weserstraße“ soll mit zwei Straßenanschlüssen an die Weserstraße erfolgen. Die westliche Anbindung der Erschließungsstraße liegt im Kurvenbereich des Übergangs der Weserstraße zur Saalestraße. Hier ist die Anlage eines Kreisverkehrsplatzes vorgesehen.

 

Die oberste Priorität bei der Straßenplanung ist die Verkehrssicherheit. Diese ist bei Kreisverkehrsplätzen (KVP) erheblich höher als bei Einmündungen und Kreuzungen.

 

Die Literatur- und Regelwerke weisen weitere Vorteile eines Kreisverkehrsplatzes wie folgt aus:

-      Geschwindigkeitsreduzierung, dadurch auch Lärmreduzierung

-      Verkehrsberuhigung auch in den zuführenden Straßen

-      weniger Unfälle als an Kreuzungen und auch weniger schwere Unfälle

-      geringere Wartezeiten

-      kein Bremsen und Anfahren bei verkehrsschwachen Zeiten, dadurch auch Lärmminderung

-      höhere Leistungsfähigkeit als signalisierte Knoten

-      geringere Betriebskosten als bei signalisierten Knoten

-      höhere städtebauliche Gestaltungsqualität

 

Wie schon zuvor beschrieben, ist aus Gründen der Verkehrssicherheit in diesem Bereich ein KVP besonders zu empfehlen, da die Überschaubarkeit des Knotens durch die Kurvenlage des durchgängigen Straßenzuges Weser-/Saalestraße nicht gegeben ist. Des Weiteren liegt der Bereich in einer Tempo 30-Zone, es gilt somit die Rechts-vor-links-Regelung. Gerade hier ist die Verkehrsabwicklung über einen KVP mit seiner höheren Verkehrssicherheit zu empfehlen.

Besonders zu erwähnen ist auch die Verkehrssicherheit für Fußgänger. Diese ist durch die Anlage von Fußgängerüberwegen in allen Kreisverkehrsarmen hoch, da diese gesichert und ohne Wartezeit die Straßen queren können.

 

Die Größe des KVP sollte bei ca. 35 m liegen. Dieses entspricht der Größe der in Burgdorf bestehenden innerstädtischen Kreisverkehre „Schwarzer Herzog“ und an der Hochbrücke. Die Größe hat sich bewährt und ist auch für den Busverkehr, der durch den geplanten KVP fahren wird, ausreichend dimensioniert.

 

Eine detaillierte Straßenplanung liegt noch nicht vor. Diese wird durch ein Ing.-Büro erarbeitet. Der Auftrag hierfür ist schon erteilt, die Ausarbeitung erfolgt aber erst nach Rechtskraft des B-Plans.

 

 

Stellungnahme „Entwässerung Baugebiet/Nutzung des Weißen Grabens“

 

Im Ausschuss wurde um Auskunft gebeten, ob eine Prüfung zur Nutzung des Weißen Grabens als Entwässerung für das Baugebiet erfolgt ist und der Hinweis getätigt, dass der angrenzende Wald das Wasser besser als ein Regenrückhaltebecken zurückhalten kann.

 

 

 

 

 

Auf Grund von zeitweise sehr hoch anstehendem Grundwasser sowie ungünstigen Bodenverhältnissen im westlichen Planbereich ist eine funktionierende Versickerung von Niederschlagswasser hier nicht immer möglich. Vor diesem Hintergrund war und ist die Einleitung des gesamten Niederschlagswassers aus diesem Bereich in den weißen Graben unter Berücksichtigung der nachfolgend genannten Randbedingungen sehr wohl vorgesehen.

 

Der weiße Graben weist in seinem Verlauf nach Westen (bis zur B 188) annähernd kein Gefälle auf (in der Amtlichen Karte 1:5.000 ist dieser Graben sogar mit Gegengefälle erfasst), so dass die Funktion des Grabens darin besteht, Oberflächenwasser aufzunehmen und bei Füllung des Grabens auf Grund des hydraulischen Gefälles nach Westen „je nach Wasserstand allmählich“ abzuleiten; eine teilweise Versickerung des Wassers im Graben ist bei entsprechenden geringen Grundwasserständen und guten Bodenverhältnissen im weiteren Verlauf anzunehmen. Durch das Fehlen eines maßgeblichen Grabengefälles (Geländegefälle fehlt ebenfalls) ist die Leistung des Grabens zur Ableitung von Niederschlagswasser eingeschränkt.

 

Die Einleitung von Niederschlagwasser in den Weißen Graben ist bereits bei der Erschließung des Baugebietes „Heineckenfeld“ (Straßen um Saale- und Elbestraße) vom damaligen Erschließungsträger geprüft und anschließend umgesetzt worden. Seinerzeit hat dieser sich dazu entschlossen, den Graben im Bereich des Baugebietes, wo er entspringt, umzugestalten und Rückhalteräume zu schaffen, um eine gedrosselte Wassermenge, die der ursprünglichen Menge aus dem unbebauten Bereich entsprechen soll, in den weiteren Grabenverlauf einleiten zu können. Für die Umgestaltung des Weißen Grabens und Nutzung dieses innerhalb des Bebauungsplans vorhandenen Systems zur Niederschlagswasserbeseitigung ist eine wasserrechtliche Genehmigung von der Unteren Wasserbehörde, der Region Hannover, eingeholt worden. Für eine derartige Einleitungsmenge in den Weißen Graben braucht ein Nachweis zur Niederschlagswasserableitungsfähigkeit des weiteren Grabens nicht geführt werden. 

Die jetzt aus dem Bebauungsplan „nördlich Weserstraße“ vorgesehene Niederschlagswasserableitungsmenge entspricht in etwa der aus dem Gebiet „Heineckenfeld“, wo nur das Niederschlagwasser von im öffentlichen Bereich befestigten Flächen abgeleitet wird.

Vorgesehen im Entwurf des Bebauungsplans „nördlich Weserstraße“ ist wie im zuvor benannten Bebauungsplangebiet „Heineckenfeld“ die Einleitung einer gedrosselten Wassermenge, die der ursprünglichen Menge aus dem Bereich entsprechen soll, mit dem zugehörigen Rückhalteraum in Form eines Rückhaltebeckens. Es handelt sich somit in Prinzip um eine Erweiterung des Entwässerungssystems zum Baugebiet Heineckenfeld. Die Größe des Beckens ergibt sich aus dem bei hohem Grundwasserstand erforderlichen Rückhaltevolumen, auch wenn in Zeiten mit geringen Grundwasserständen ein nicht unwesentlicher Anteil innerhalb des nicht abgedichteten Beckens versickern dürfte.

 

Wollte man eine größere ungedrosselte Einleitung (Direkteinleitung) in den Weißen Graben vornehmen, müsste nachgewiesen werden, dass der Graben sowie nachfolgende Gräben die Wassermengen ableiten können. Seitens der Unteren Wasserbehörde, der Region Hannover, ist mitgeteilt worden, dass eine Nachweisführung bis zum Hechtgraben in Otze angemessen erscheint (Berechnung der Veränderung des Wasserspiegels auf Grund der zusätzlichen Direkteinleitung in den Graben und Beurteilung des Ergebnisses). Ein Erfordernis zur umfangreichen Umgestaltung des Weißen Grabens im weiteren Verlauf ist dabei nicht auszuschließen. 

 

Zur Ermittlung von erforderlichen Maßnahmen bei Direkteinleitung von Niederschlagswasser in den Weißen Graben wäre eine hydraulische Berechnung von einem Ingenieurbüro für ca. 10.000,- € - 15.000,- € durchführen zu lassen. Erst hierdurch können mögliche erforderliche Maßnahmen wie z.B. Aufweitung des Grabenprofils mit oder ohne Rückhalt im weiteren Grabenverlauf, ggf. verbunden mit Flächenankauf festgelegt und die zugehörigen Mehrkosten geschätzt werden.  

 

Vor dem Hintergrund, dass eine Umsetzung des Vorhabens „Direkteinleitung in den Weißen Graben“ erst nach kostenträchtiger Berechnung des Grabens verlässlich beurteilt werden kann und eine Verschlechterung der Randbedingungen für zukünftige weitere Erschließungen durch eine dann ggf. vorhandene Auslastung des Grabens, eintritt, wurde die Schaffung von Rückhaltevolumina innerhalb des derzeitigen Bebauungsplangebietes „nördlich Weserstraße“ unter Erhalt möglicher freier Abflusskapazitäten des Weißen Grabens berücksichtigt. Hierdurch steht auch ein hohes Speichervolumen (Puffer) bei Starkregen und sehr hohem Grundwasserstand, der mit Grundwasserabfluss im Graben verbunden ist, zur Verfügung, was der Funktion des Gesamtentwässerungssystems dienlich ist. Dadurch trägt diese Maßnahme dem Gedanken des Hochwasserschutzes und durch einen geringen ökologischen Eingriff dem ökologischen Gedanken Rechnung.

Die Fläche für das Rückhaltebecken fällt relativ groß aus, da auf Grund der Grabensohle und der Geländetopografie wenig „Höhe“ zur Rückhaltung (Speicherung) auch nach teilweiser Auffüllung zur Verfügung steht. Für eine Einbindung angrenzender Waldflächen und Nutzung als Rückhaltevolumen wären umfangreiche Umgestaltungen anzunehmen, die dem derzeitigen Bewuchs entgegenstehen. Für den nordwestlich angrenzenden Wald an der B 188 gilt zudem, dass eine Ableitung sämtlichen Niederschlagswassers dorthin auf Grund der vorhandenen Geländetopografie nicht ohne weiteres möglich ist.  

 

 

 

 

 

 

 

 

(Pollehn)