Die nachfolgende Mitteilung gebe ich Ihnen hiermit zur Kenntnis.
Im Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau am 05.10.2020 wurde im Rahmen der Beratungen zu TOP 6 Bebauungsplan Nr. 0-73 „Nordwestlich Weserstraße“ um Erläuterungen zur Anlage des geplanten Kreisverkehrsplatzes und der Versickerung des Oberflächenwassers gebeten.
Nachfolgend wird von der Tiefbauabteilung hierzu Stellung genommen.
Stellungnahme
Kreisverkehrsplatz
Die verkehrliche Erschließung des geplanten Neubaugebietes „Nordwestlich Weserstraße“ soll mit zwei Straßenanschlüssen an die Weserstraße erfolgen. Die westliche Anbindung der Erschließungsstraße liegt im Kurvenbereich des Übergangs der Weserstraße zur Saalestraße. Hier ist die Anlage eines Kreisverkehrsplatzes vorgesehen.
Die oberste Priorität bei der Straßenplanung ist die Verkehrssicherheit. Diese ist bei Kreisverkehrsplätzen (KVP) erheblich höher als bei Einmündungen und Kreuzungen.
Die Literatur- und Regelwerke weisen weitere Vorteile eines Kreisverkehrsplatzes wie folgt aus:
- Geschwindigkeitsreduzierung, dadurch auch Lärmreduzierung
- Verkehrsberuhigung auch in den zuführenden Straßen
- weniger Unfälle als an Kreuzungen und auch weniger schwere Unfälle
- geringere Wartezeiten
- kein Bremsen und Anfahren bei verkehrsschwachen Zeiten, dadurch auch Lärmminderung
- höhere Leistungsfähigkeit als signalisierte Knoten
- geringere Betriebskosten als bei signalisierten Knoten
- höhere städtebauliche Gestaltungsqualität
Wie schon zuvor beschrieben, ist aus Gründen der Verkehrssicherheit in diesem Bereich ein KVP besonders zu empfehlen, da die Überschaubarkeit des Knotens durch die Kurvenlage des durchgängigen Straßenzuges Weser-/Saalestraße nicht gegeben ist. Des Weiteren liegt der Bereich in einer Tempo 30-Zone, es gilt somit die Rechts-vor-links-Regelung. Gerade hier ist die Verkehrsabwicklung über einen KVP mit seiner höheren Verkehrssicherheit zu empfehlen.
Besonders zu erwähnen ist auch die Verkehrssicherheit für Fußgänger. Diese ist durch die Anlage von Fußgängerüberwegen in allen Kreisverkehrsarmen hoch, da diese gesichert und ohne Wartezeit die Straßen queren können.
Die Größe des KVP sollte bei ca. 35 m liegen. Dieses entspricht der Größe der in Burgdorf bestehenden innerstädtischen Kreisverkehre „Schwarzer Herzog“ und an der Hochbrücke. Die Größe hat sich bewährt und ist auch für den Busverkehr, der durch den geplanten KVP fahren wird, ausreichend dimensioniert.
Eine detaillierte Straßenplanung liegt noch nicht vor. Diese wird durch ein Ing.-Büro erarbeitet. Der Auftrag hierfür ist schon erteilt, die Ausarbeitung erfolgt aber erst nach Rechtskraft des B-Plans.
Stellungnahme „Entwässerung Baugebiet/Nutzung des Weißen
Grabens“
Im Ausschuss wurde um Auskunft gebeten, ob eine Prüfung zur
Nutzung des Weißen Grabens als Entwässerung für das Baugebiet erfolgt ist und
der Hinweis getätigt, dass der angrenzende Wald das Wasser besser als ein
Regenrückhaltebecken zurückhalten kann.
Auf
Grund von zeitweise sehr hoch anstehendem Grundwasser sowie ungünstigen
Bodenverhältnissen im westlichen Planbereich ist eine funktionierende
Versickerung von Niederschlagswasser hier nicht immer möglich. Vor diesem
Hintergrund war und ist die Einleitung des gesamten Niederschlagswassers aus
diesem Bereich in den weißen Graben unter Berücksichtigung der nachfolgend
genannten Randbedingungen sehr wohl vorgesehen.
Der
weiße Graben weist in seinem Verlauf nach Westen (bis zur B 188) annähernd kein
Gefälle auf (in der Amtlichen Karte 1:5.000 ist dieser Graben sogar mit
Gegengefälle erfasst), so dass die Funktion des Grabens darin besteht,
Oberflächenwasser aufzunehmen und bei Füllung des Grabens auf Grund des
hydraulischen Gefälles nach Westen „je nach Wasserstand allmählich“ abzuleiten;
eine teilweise Versickerung des Wassers im Graben ist bei entsprechenden geringen
Grundwasserständen und guten Bodenverhältnissen im weiteren Verlauf anzunehmen.
Durch das Fehlen eines maßgeblichen Grabengefälles (Geländegefälle fehlt
ebenfalls) ist die Leistung des Grabens zur Ableitung von Niederschlagswasser
eingeschränkt.
Die
Einleitung von Niederschlagwasser in den Weißen Graben ist bereits bei der
Erschließung des Baugebietes „Heineckenfeld“ (Straßen um Saale- und Elbestraße)
vom damaligen Erschließungsträger geprüft und anschließend umgesetzt worden.
Seinerzeit hat dieser sich dazu entschlossen, den Graben im Bereich des
Baugebietes, wo er entspringt, umzugestalten und Rückhalteräume zu schaffen, um
eine gedrosselte Wassermenge, die der ursprünglichen Menge aus dem unbebauten
Bereich entsprechen soll, in den weiteren Grabenverlauf einleiten zu können.
Für die Umgestaltung des Weißen Grabens und Nutzung dieses innerhalb des
Bebauungsplans vorhandenen Systems zur Niederschlagswasserbeseitigung ist eine
wasserrechtliche Genehmigung von der Unteren Wasserbehörde, der Region Hannover,
eingeholt worden. Für eine derartige Einleitungsmenge in den Weißen Graben
braucht ein Nachweis zur Niederschlagswasserableitungsfähigkeit des weiteren Grabens nicht geführt werden.
Die
jetzt aus dem Bebauungsplan „nördlich Weserstraße“ vorgesehene Niederschlagswasserableitungsmenge
entspricht in etwa der aus dem Gebiet „Heineckenfeld“, wo nur das
Niederschlagwasser von im öffentlichen Bereich befestigten Flächen abgeleitet
wird.
Vorgesehen
im Entwurf des Bebauungsplans „nördlich Weserstraße“ ist wie im zuvor benannten
Bebauungsplangebiet „Heineckenfeld“ die Einleitung einer gedrosselten
Wassermenge, die der ursprünglichen Menge aus dem Bereich entsprechen soll, mit
dem zugehörigen Rückhalteraum in Form eines Rückhaltebeckens. Es handelt sich
somit in Prinzip um eine Erweiterung des Entwässerungssystems zum Baugebiet
Heineckenfeld. Die Größe des Beckens ergibt sich aus dem bei hohem
Grundwasserstand erforderlichen Rückhaltevolumen, auch wenn in Zeiten mit
geringen Grundwasserständen ein nicht unwesentlicher Anteil innerhalb des nicht
abgedichteten Beckens versickern dürfte.
Wollte
man eine größere ungedrosselte Einleitung (Direkteinleitung) in den Weißen
Graben vornehmen, müsste nachgewiesen werden, dass der Graben sowie
nachfolgende Gräben die Wassermengen ableiten können. Seitens der Unteren
Wasserbehörde, der Region Hannover, ist mitgeteilt worden, dass eine
Nachweisführung bis zum Hechtgraben in Otze angemessen erscheint (Berechnung
der Veränderung des Wasserspiegels auf Grund der zusätzlichen Direkteinleitung
in den Graben und Beurteilung des Ergebnisses). Ein Erfordernis zur
umfangreichen Umgestaltung des Weißen Grabens im weiteren Verlauf ist dabei
nicht auszuschließen.
Zur
Ermittlung von erforderlichen Maßnahmen bei Direkteinleitung von Niederschlagswasser
in den Weißen Graben wäre eine hydraulische Berechnung von einem Ingenieurbüro
für ca. 10.000,- € - 15.000,- € durchführen zu lassen. Erst hierdurch können
mögliche erforderliche Maßnahmen wie z.B. Aufweitung des Grabenprofils mit oder
ohne Rückhalt im weiteren Grabenverlauf, ggf. verbunden mit Flächenankauf
festgelegt und die zugehörigen Mehrkosten geschätzt werden.
Vor
dem Hintergrund, dass eine Umsetzung des Vorhabens „Direkteinleitung in den
Weißen Graben“ erst nach kostenträchtiger Berechnung des Grabens verlässlich
beurteilt werden kann und eine Verschlechterung der Randbedingungen für
zukünftige weitere Erschließungen durch eine dann ggf. vorhandene Auslastung
des Grabens, eintritt, wurde die Schaffung von Rückhaltevolumina innerhalb des
derzeitigen Bebauungsplangebietes „nördlich Weserstraße“ unter Erhalt möglicher
freier Abflusskapazitäten des Weißen Grabens berücksichtigt. Hierdurch steht
auch ein hohes Speichervolumen (Puffer) bei Starkregen und sehr hohem
Grundwasserstand, der mit Grundwasserabfluss im Graben verbunden ist, zur
Verfügung, was der Funktion des Gesamtentwässerungssystems dienlich ist.
Dadurch trägt diese Maßnahme dem Gedanken des Hochwasserschutzes und durch
einen geringen ökologischen Eingriff dem ökologischen Gedanken Rechnung.
Die Fläche für das Rückhaltebecken fällt relativ groß aus,
da auf Grund der Grabensohle und der Geländetopografie wenig „Höhe“ zur
Rückhaltung (Speicherung) auch nach teilweiser Auffüllung zur Verfügung steht.
Für eine Einbindung angrenzender Waldflächen und Nutzung als Rückhaltevolumen
wären umfangreiche Umgestaltungen anzunehmen, die dem derzeitigen Bewuchs
entgegenstehen. Für den nordwestlich angrenzenden Wald an der B 188 gilt zudem,
dass eine Ableitung sämtlichen Niederschlagswassers dorthin auf Grund der
vorhandenen Geländetopografie nicht ohne weiteres möglich ist.
(Pollehn)