Betreff
Beisetzungen auf Stadtteilfriedhöfen "Freigabe für Ortsfremde" - Änderung Beschlussvorschlag (Bezug: A 2020 1249 und BV 2020 1249/1)
Vorlage
BV 2020 1249/2
Aktenzeichen
67.033.003
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Ausnahmeregelungen von 1999 werden aufgehoben (Vorlage Nr. 866/99).

 

Die dieser Vorlage als Anlage 2 und dem Originalprotokoll beigefügte „Richtlinie zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung der Stadt Burgdorf vom 11.03.2004“ wird beschlossen.

      

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Die bisherigen Beratungen haben ergeben, dass eine Freigabe ohne Einschränkungen nicht aus allen Ortsteilen gewünscht wird. Die Verwaltung wurde gebeten, einen Kompromissvorschlag zu erarbeiten. Dieser ist den Anlagen 1 und 2 zu entnehmen.

 

Zwar werden die Regelungen von 1999 aufgehoben, jedoch wird zeitgleich eine neue Richtlinie beschlossen, die die entsprechenden Ausnahmegründe enthält.

 

In den bisherigen Beratungen hat der Ortsrat Ramlingen-Ehlershausen eine Aufhebung befürwortet. In Otze hat es bisher nur einen Ausnahmefall gegeben, daher hat sich auch der Ortsrat Otze grundsätzlich für eine Aufhebung der Regelungen entschieden. Daher wurde in die Richtlinie aufgenommen, dass für diese beiden Stadtteile eine Entscheidung aus gebührenrechtlichen Gründen durch die Verwaltung getroffen werden kann. Jedoch ist auch hier zu berücksichtigen, dass eine Ausnahme nur erteilt wird, wenn die gewünschte Grabstättenart in noch ausreichender Anzahl vorhanden ist.

 

Um einen Überblick darüber zu erhalten, wie oft eine Ausnahme beantragt bzw. genehmigt wird, soll der Rat in regelmäßigen Abständen darüber eine Information in Form einer Mitteilungsvorlage erhalten.

 

(Pollehn)