- Feststellungsbeschluss
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Beschlussvorschlag:
1.
Die
Ergebnisse der folgenden Beteiligungsverfahren, die in der anliegenden
Begründung in Kapitel V „Verfahren“ wiedergegeben sind, werden zur Kenntnis
genommen:
a.
der in
der Zeit vom 22.06.2020 bis 06.07.2020 durchgeführten frühzeitigen Beteiligung
der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB,
b.
der mit
Schreiben vom 09.06.2020 durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB,
c.
der in
der Zeit vom 26.10.2020 bis 27.11.2020 durchgeführten öffentlichen Auslegung
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und
d.
der mit
Schreiben vom 14.10.2020 durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Die in der Begründung beschriebenen
Abwägungsvorschläge werden beschlossen.
(Feststellungsbeschluss siehe
nächste Seite)
2.
Feststellungsbeschluss:
Die 44. Änderung des Flächennutzungsplans (Nordwestlich Weserstraße) in der
Fassung vom 21.12.2020 sowie beiliegende Begründung werden nach Prüfung der
Bedenken und Anregungen beschlossen.
Sachverhalt und Begründung:
Mit Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 26.05.2020 wurde der Aufstellungsbeschluss zur 44. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP-Änderung) aus dem Jahr 2006 aufgehoben und im Hinblick auf die überarbeiteten Planungsziele und Abgrenzungen des Geltungsbereichs neu gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden wurde beschlossen. Ziel ist die Ausweisung von Wohnbauflächen nördlich und westlich der Weserstraße sowie einer Kompensationsfläche im nordöstlichen Plangebiet. Parallel zum Flächennutzungsplan wird der Bebauungsplan Nr. 0‑73 „Nordwestlich Weserstraße“ aufgestellt.
Am 06.10.2020 stimmte der Verwaltungsausschuss dem Entwurf der 44. FNP-Änderung zu. In der Zeit vom 26.10.2020 bis 27.11.2020 fand die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB statt. Von Seiten der Öffentlichkeit sind hierbei keine Stellungnahmen eingegangen.
Mit Schreiben vom 14.10.2020 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme gebeten. Die zum Entwurf eingegangenen Stellungnahmen sind im Kapitel V.1.4 der Begründung wiedergegeben und mit Abwägungsvorschlägen versehen.
Die Ergebnisse der Beteiligung machen keine Änderungen der 44. FNP-Änderung im Vergleich zur Entwurfsfassung erforderlich.
In der Begründung wurden aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen und anderer Erkenntnisse verschiedene Kapitel zur Klarstellung ergänzt. Daraus ergibt sich keine Notwendigkeit einer Neuauslegung. Die genannten Änderungen sowie redaktionelle Änderungen in der Begründung wurden in der Begründung grau hinterlegt.
Es ist über den Feststellungsbeschluss der 44. Änderung des Flächennutzungsplans zu entscheiden. Im Weiteren ist die Flächennutzungsplanänderung dann gemäß § 6 BauGB der Region Hannover zur Genehmigung vorzulegen.
Anlagen:
- 44. Änderung des Flächennutzungsplans – Planzeichnung (Stand: 21.12.2020)
- 44. Änderung des Flächennutzungsplans – Begründung (Stand: 21.12.2020)
(Pollehn)