Nachfolgende Mitteilung gebe ich Ihnen zur Kenntnis.
Auf die Ursprungsvorlage A 2020 1406 „Anschaffung von mobilen Luftreinigern für Kitas und Schulen, Antrag gem. Geschäftsordnung der FreieBurgdorfer vom 08.10.2020“ und die dazu ergangene Ergänzungsvorlage A 2020 1406/3 wird Bezug genommen.
Hinsichtlich
des Einsatzes von mobilen Luftfiltergeräten wurde der Bürgermeister u.a.
beauftragt zu prüfen, welche
Möglichkeiten bestehen, insbesondere durch den Einsatz von mobilen
Luftreinigern die Gesundheit der Kinder sowie der Mitarbeitenden in den Kindertagestätten
und Schulen zu schützen und zugleich den Unterricht in den Schulen und die
Betreuung in den Kindertagesstätten auch in Zeiten des
Coronavirus zu fördern.
Das Niedersächsische
Landesgesundheitsamt hat mit dem beigefügten Merkblatt Empfehlungen zum Einsatz
von mobilen Lüftungssystemen ausgesprochen. Ein entsprechender Einsatz wird
noch nicht empfohlen. Die weitere Entwicklung wird sorgsam beobachtet und bei
Vorliegen weiterer Erkenntnisse jeweils berichtet.
(Pollehn)