Bezugsvorlage: 2007 0093
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Finanz. Auswirkungen in Euro |
Haushaltsstelle |
VwH |
VmH |
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Einmalige Kosten: |
ca. 2.500.000,00€ |
63000.941000 |
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Laufende Kosten: |
---€ |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
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Beschlussvorschlag:
a) Der Ausschuss für Umwelt und Verkehr schließt
sich dem Beschlussvorschlag zu b) der Vorlage 000493/00/09 an.
b) Der Verwaltungsausschuss beschließt den Ausbau
der genannten Stadtstraßen, wie in der Vorlage dargestellt und empfiehlt dem
Rat, die erforderlichen Haushaltsmittel für die genannten Maßnahmen zu
gegebener Zeit bereitzustellen.
Sachverhalt:
I. Allgemeines
Mit der o.g. Bezugsvorlage 2007 0093 wurden die Beratungen zum Stadtstraßenumbau in den politischen Gremien im Januar 2007 eingeleitet. Nach ausführlichen Diskussionen hat der Rat der Stadt am 12.06.2008 das Ausbauprogramm mit der Maßgabe beschlossen, dass die unter II. aufgeführten Änderungen Nr. 1 - Nr. 16 Berücksichtigung finden.
Mit Datum vom 10.08.2007 wurde die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Erneuerung und Entwicklung städtischer Gebiete erlassen. Hier ergab sich somit die Chance zur Förderung des Stadtstraßenumbaues und der städtebaulichen Entwicklung. Mit Vorlage Nr. 2007 0254 wurde daraufhin die Beschlussfassung zu einem sogenannten Maßnahmekonzept 'Innenstadt stärken' eingeleitet. Mit Beschluss des Rates vom 11.10.2007 wurde das genannte Maßnahmekonzept beschlossen und somit die Möglichkeit eröffnet, entsprechende Fördermittel des europäischen Fonds für regionale Entwicklung zu beantragen. Diese wurden für das genannte Konzept und somit den Stadtstraßenumbau mit Erlass vom 13.05.2008 in einer Höhe von 1 Mio. € u.a. für die hier genannten Maßnahmen gewährt.
Derzeit stehen Haushaltsmittel für Voruntersuchungen im Rahmen des Stadtstraßenumbaus in Höhe von 50.000,00 € unter Haushaltsstelle 63000.941000 zur Verfügung. Insgesamt werden voraussichtlich einschließlich des Baus der beiden Kreisverkehrsplätze 'Schwarzer Herzog' und 'Hochbrücke Bahnhofstraße', hier wurden sogenannte GVFG-Mittel beantragt und eine Mitfinanzierung anderer Straßenbaulastträger ist vorgesehen (sh. auch Vorlage Nr. 2008 0447), ca. 2,5 Mio. € für die genannten Maßnahmen benötigt. Nach derzeitiger Planung werden diese Mittel in den Jahren 2010 / 2011 für den Stadtstraßenumbau bereitzustellen sein.
II. Ausbauprogramm
mit Berücksichtigung der unter I. genannten Änderungsvorschläge auf Grund des Beschlusses
des Rates vom 12.06.2008
Die anliegenden Lagepläne zeigen die überarbeitete Fassung vom 10./12.02.09. Vor dem Hintergrund der erfolgten Beauftragung durch den Ratsbeschluss mit den Änderungen 1 bis 16 wird wie folgt auf die Punkte eingegangen:
II.1 Die Pflasterung der
Gehwege, Plätze und des Mehrzweckstreifens muss behindertengerecht gestaltet
sein. Alles muss gut mit Rollstuhl, Rollator und Kinderwagen befahrbar sein.
Alle Pflasterungen sind entsprechend den Pflasterbelägen in der Oberen
Marktstraße durchgängig gut behindertengerecht gestaltet. Bei Bordabsenkungen
beträgt die Bordansicht max. 2 cm. Die Pflasterung im Bereich des Spittaplatzes
aus Natursteinen hat die dadurch bedingten Nachteile.
II.2 Die Bushaltestelle am Fuß
der Hochbrücke muss auch für Kinderwagen und Rollstuhlfahrer behindertengerecht
erreichbar sein.
Die Bushaltestelle am Fuß der Hochbrücke ist behindertengerecht erreichbar und entspricht den Richtlinien der Region Hannover.
II.3 Eine Radwegeverbindung vom Rathaus II
(Stadtpark) zur Marktstraße soll angelegt werden, damit die Radfahrer nicht den
Kreisel benutzen müssen, um in die Marktstraße zu gelangen.
Die Radwegeverbindung verläuft auf einem kurzen Stück des Mehrzweckstreifens vom Rathaus II zur Marktstraße parallel zum Fahrbahnrand.
II.4 Zwischen Kleiner Bahnhofstraße und
Klaukengasse (vor der Eisdiele) sollen weder Parkplätze noch Mehrzweckstreifen
sein.
In diesen Bereichen gibt es nur den erforderlichen Mehrzweckstreifen als Schutzstreifen und gestalterischen Bereich zur Fahrbahn.
II.5 Der Mehrzweckstreifen muss ein
Mehrzweckstreifen sein und darf nicht automatisch zum Parkstreifen bei
Unklarheiten werden, wie in der Oberen Marktstraße geschehen. Der
Mehrzweckstreifen zwischen Klaukengasse und Rathausplatz darf nur 1,75 m breit
sein. Der Mehrzweckstreifen ab Rathaus bis zum Verbindungsgelenk soll auf der
Nordseite entfallen.
Die Mehrzweckstreifen auf der Nordseite in der Breite von 1,75 m sind lediglich zwischen Willersgasse und Klaukengasse vorgesehen. Auf dem Abschnitt zwischen Rathaus und Gelenk gibt es auf der Südseite einen Mehrzweckstreifen.
II.6 2 – 3 der vorgesehenen Parkplätze auf
der Marktstraße sollen als Behindertenparkplätze ausgewiesen werden.
Gesonderte Parkplätze sollen nicht angelegt werden.
Behindertenparkplätze sind in den Bereichen der Mehrzweckstreifen ausweisbar,
entsprechen dann aber nicht den Vorgaben der StVO. Unter Inanspruchnahme des Gehweges können sie den Vorgaben entsprechend angelegt werden.
II.7 In der Marktstraße muss es ausreichend Fahrradbügel
geben.
Fahrradbügel werden in der Marktstraße an verschiedenen Stellen im Bereich der Mehrzweckstreifen aufgestellt.
II.8 Die Platzgestaltung vor dem Rathaus I soll
weiter in Richtung Westen fortgeführt werden (einschl. Fehling). Das Baumtor
muss in Richtung Westen verschoben werden. Die nach Süden anschließende Fläche
zwischen Kirche und Häuserzeile Dittmann soll zu einem Verbindungsplatz
zwischen Spittaplatz und Rathausplatz entwickelt werden.
Die Platzgestaltung wird von dem derzeit laufenden ISEK-Prozess beeinflusst. Dieser Prozess ist abzuwarten.
II.9 Um die Sichtbeziehung noch zu verbessern,
soll die Bushaltestelle vor der Kirche einige Meter weiter nach Westen
verschoben werden. Eines der zwei Wetterschutzhäuschen auf der Südseite und das
Wetterschutzhäuschen vor Fehling sollen entfallen.
Die Wartehalle vor Fehling ist, ebenso wie das südl. Wartehäuschen, nicht mehr Bestandteil der Planung.
Der ISEK-Prozess beeinflusst auch die Lage der Haltestelle. Im Lageplan dargestellt ist eine Bushaltestelle in dem Bereich der Kirche beidseitig der Straße. Für die Bushaltestelle im Bereich der Kirche wird in Abstimmung mit der RegioBus die Einstiegshöhe geringer sein als bei der neuen Haltestelle vor 'Aldi'. Angestrebt wird zudem eine gestalterische Einbindung der Haltestellenanlage mit einem Naturstein am Rand der Fahrbahn. Die Höhe soll so gewählt werden, dass die Richtlinien zur behindertenfreundlichen Gestaltung eingehalten werden. Bordhöhen von etwa 12 cm werden als verträglich für die gesamte Gestaltungssituation angesehen. Das Wartehäuschen vor der Kirche ist ebenfalls in die Platzgestaltung einzubeziehen. Ein dezentes gläsernes Standardwartehäuschen oder eine individuelle Lösung werden vorgeschlagen.
Dadurch, dass im Bereich des Verbindungsbereiches zwischen Marktstraße und Spittaplatz Raum für Aufenthalt geschaffen wird, wird davon ausgegangen, dass die Fahrgäste zu einer Belebung des Platzbereiches merklich beitragen.
II.10 Die Einbahnstraße in der Poststraße ist ein
wichtiges Instrument, um den Durchgangsverkehr aus der Innenstadt
herauszubekommen. Sie soll zwar auf jeden Fall sofort eingerichtet werden, aber
als vorläufige Regelung. Sollte sie sich nicht bewähren, ist der Verkehr wieder
gegenläufig zu führen. Sie soll an der Schloßstraße beginnen, weil ein zu
kurzes Stück nicht ernst genommen wird.
Die
Verwaltung wird beauftragt, eine Verkehrsplanung für die Schloßstraße, die
Louisenstraße und den Spittaplatz zu entwickeln, die die Erreichbarkeit des
Spittaplatzes (Kirche), des Amtsgerichtes, der Apotheke und der Arztpraxen
sicherstellt und die den Anliegerverkehr (C&A) ermöglicht. Es darf kein
Durchgangsverkehr (Schleichverkehr) zur Marktstraße möglich sein. Die Anzahl
der in dem Bereich
jetzt vorhandenen Parkplätze soll möglichst erhalten werden.
Die Einbahnstraßenregelung in der Poststraße ist eine verkehrsbehördliche Maßnahme. Die Ausbauplanung sieht vor, dass die Straße auch in beide Richtungen befahrbar sein kann. Aus verkehrlicher Sicht wird die Einbahnstraßenregelung bis Schloßstraße präferiert. Das Verkehrskonzept sieht vor, dass Schloß- und Louisenstraße an die Erfordernisse der heutigen Verkehrsführung angepasst umgebaut werden, um die Erreichbarkeit und Andienung bei Einbahnstraßenverkehr sicherzustellen.
Demzufolge wird zukünftig folgende Situation angestrebt:
- Einfahrt in den Bereich zum Spittaplatz über die Schloßstraße, die besonders im Einmündungsbereich an die Erfordernisse des gegenläufigen Radverkehrs (wichtige Hauptradverbindung) durch Verbreiterung des Mündungstrichters und Verschiebung der Radständer angepasst wird.
- Radabstellanlagen an verschiedenen Stellen innerhalb der Schloßstraße, deren Gestaltung hochwertig an die anderen Gestaltungsbereiche angepasst wird.
- Einbahnstraßenregelung im Bereich der Louisenstraße Richtung Poststraße. Gegenüber der heutigen Situation werden die Parkplätze auf der anderen Seite der Louisenstraße angeordnet, um die Radienabfolge und die Vorzonen vor den bewohnten Bereichen sicherzustellen.
- Die Erreichbarkeit von Spittaplatz, Amtsgericht, Apotheke und Arztpraxen wird somit über die Schloßstraße in der Anfahrt und über die Louisenstraße in der Abfahrt sichergestellt.
- Beide Straßen werden in der Gestaltung und Möblierung an die hochwertige Gestaltung der Marktstraße angepasst.
- Zwischen Marktstraße und Louisenstraße wird die Straße Spittaplatz ebenfalls zur Einbahnstraße, die Ausfahrt in die Marktstraße ist dann nicht mehr möglich. Im weiteren Verlauf des Spittaplatzes und der anschließenden Schloßstraße bis zur Mühlenstraße ist der Straßenzug zukünftig auch in Gegenrichtung befahrbar. Für die dafür erforderliche breitere Fahrbahn sind die Längsparkplätze am Spittaplatz in Richtung Westen auf den Spittaplatz zu verlegen.
II.11 Wir befürworten den symbolischen Platz am
Gelenk Marktstraße - Poststraße. Der Durchgang zwischen dem Eingang zum Gebäude
ehemals Sannemann und den Rundbänken soll so bemessen sein, dass auch
Rollstuhlfahrer und Kinderwagen problemlos passieren können.
Das Gelenk ist in den Hauptfußgängerbereichen auch nach Umbau weiterhin vglw. eng. Daher wird auf den Einbau größerer, bewegungshindernder Einbauten und Pflanzungen verzichtet. Vorgesehen ist, Buchsbaum (der auch die St.-Pankratius-Kirche umgibt) als heckenartiges Element an einzelnen Stellen einzubringen und evtl. ergänzende Sitzangebote zu schaffen.
II.12 Die Poststraße soll eine Breite von 5,50 m
statt 5,25 m erhalten. Die Verbreiterung der Straße darf nicht zu Lasten der
Fußwege gehen.
Vgl. Punkt 10. Die Mehrzweckstreifen wurden entsprechend verschmälert und eine Breite von 5,50 m hergestellt.
II.13 Dreiecksplatz Knickstraße – Braunschweiger
Straße – Mühlenstraße: Der Torcharakter gefällt uns sehr gut. Es sollte aber
geprüft werden, ob es durch den Baum an der Knickstraße Probleme mit dem Dach
des Gebäudes Nr. 24 und der Zufahrt zur Straße gibt.
Probleme mit der Baumpflanzung werden im Rahmen der Ausbauplanung geprüft. Nach abermaliger Inaugenscheinnahme ist der geplante Baumstandort dort möglich. Alle Baumpflanzungen sind erst nach tatsächlicher Leitungslage im Rahmen der baulichen Umsetzung festzulegen.
II.14 Erlebnisbereich Wasser an der Aue: Die
Treppenanlage soll auf die Nordseite verlegt und die vorhandenen Eichen sollen
mit einbezogen werden. Die Verwaltung wird gebeten, hierfür eine Planung
vorzulegen, die die Zustimmung der Unteren Wasserbehörde findet und die den
Wächterstieg zum Radweg umgestaltet.
Die Treppenanlage kann nicht auf die Nordseite verlegt werden. Deswegen wird auf der Nordseite eine Holzterrasse auf Höhe des Wächterstiegs vorgesehen, die leicht über das Wasser hinauskragt. Die Südseite, die einen Zugang zum Wasser erlaubt, wird in der dargestellten Form beibehalten. Der gesamte Bereich wird parallel zur Aue so ausgebaut, dass ein Unterqueren der Braunschweiger Straße in diesem Bereich mit Anschluss an die Holzbrücke über die Aue im Westen möglich ist.
Der Wächterstieg wird als Fahrradstraße umgebaut, die Fahrbahn wird auf ein Mindestmaß von 3,50 m verschmälert, um den Seitenbereich mit der Holzterrasse stärker für den Aufenthalt zur Verfügung zu stellen.
II.15 Erlebnisbereich Wasser am Gümmekanal: Die
Verwaltung wird beauftragt, für die Grünanlage vor dem Gümmekanal eine Planung
zu erarbeiten, die auch diesen Bereich aufwertet und das Wasser erlebbar macht
(möglich sind ein Steg oder eine kleine Brücke zum Trampelpfad).
Der Erlebnisbereich am Gümmekanal bereitet die Durchwegung einer fußläufigen Wegeverbindung entlang des Gümmekanals zwischen Südstadt und Schützenplatz vor, indem sie die Zugänglichkeit und die Wegeanschlüsse herstellt. Darüber hinaus wird eine symbolische (bzw. tatsächliche) Badestelle eingerichtet, die als Verweilfläche auch zu anderen Tätigkeiten (Boule-Platz) einlädt. Der gesamte Parkcharakter des Bereiches Schwarzer Herzog wird aufgewertet durch die Anlage eines Barfuß-Parcours, die Integration des dort stehenden Denkmals in die Gestaltung und die Wegeführungen sowie die Ergänzung kleinräumiger Aufenthalts- und Verweilbereiche. Die ehemalige „Wäsche“ der Stadt soll wieder nutzbar werden.
II.16 Die Kreuzung Braunschweiger Straße – Uetzer
Straße – Immenser Straße –Kleiner Brückendamm wird zu einem Kreisel umgebaut.
Der Kreisverkehrsplatz ist als Konzept in den Planunterlagen enthalten. Die detaillierte Planung wird derzeit mit dem Baulastträger abgestimmt.
Mit dem Umbau des KVP soll auf der Ostseite des Kleinen Brückendamms der gegenläufige Radverkehr auf dem komb. Rad-/Gehweg zwischen Schwarzer Herzog und oberer Marktstraße aufgehoben werden. Die für eine gesicherte Radwegeführung erforderliche Breite im nordöstlichen Kreuzungsbereich ist zu gering und kann auch nach dem Umbau zum KVP nicht vergrößert werden. Der von der Region ausgewiesene Radweg an der Aue quert den Kleinen Brückendamm. Aus meiner Sicht ist für eine sichere Querung der Landesstraße im Zuge dieses Radweges der Bau einer Querungshilfe (Mittelinsel) unumgänglich. Diese Querungshilfe kann dann auch von Radfahrern und Fußgängern des straßenbegleitenden Geh-/Radweges genutzt werden.
III. Schlussbemerkungen
Nach Beschlussfassung des genannten Ausbauprogrammes durch den Verwaltungsausschuss ist vorgesehen, die Maßnahmen nunmehr umgehend im Rahmen des vorgenannten Förderprogrammes bei der N-Bank anzumelden, um somit die Förderung sicherzustellen. Voraussetzung für eine weitere Beauftragung der Planungsleistung ist eine entsprechende Genehmigung der Förderung durch die genannte N-Bank. Nur wenn ein entsprechender Zuwendungsbescheid vorliegt, können auch weitere Planungsleistungen beauftragt werden, da diese ebenfalls förderfähig sind.
Sobald die Ausbauplanung vorliegt, ist vorgesehen, diese nochmals in einer Anliegerversammlung vorzustellen. Bereits vorab wird die Planung mit betroffenen Geschäftsleuten und Anliegern hinsichtlich des Bauablaufes zu diskutieren sein.
Anlagen 1 - 6
