Finanz. Auswirkungen in Euro |
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Beschlussvorschlag:
Die TSV Burgdorf Tennisabteilung erhält einen von der
Sportförderrichtlinie abweichenden Zuschuss in Höhe von maximal 27.000 €,
sofern ein Tennisplatz für die Nutzung von behindertengerechtem Rollstuhltennis
fachgerecht hergerichtet wird; Haushaltsmittel sind in entsprechender Höhe für
2021 anzumelden.
In Vertretung
Sachverhalt und Begründung:
Der Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport hat in seiner Sitzung festgehalten und empfohlen, dass die Sportförderrichtlinie der Stadt Burgdorf angewendet werden sollte. Für die Sanierung der drei Tennisplätze soll die TSV Burgdorf Tennisabteilung demnach einen Zuschuss in Höhe von 15% (20.556,30 €) erhalten.
Der Zuschuss soll sich erhöhen, so die Empfehlung des Fachausschusses, wenn ein Tennisplatz für die Nutzung von behindertengerechtem Rollstuhltennis fachgerecht hergerichtet wird.
Der Gesamtzuschuss für die Sanierung soll 27.000 € nicht überschreiten.
(Kugel)