Betreff
Zuschussantrag TSV Burgdorf Tennis Abteilung - Sanierung von drei Tennisplätzen
Vorlage
BV 2020 1425/1
Aktenzeichen
52.024.002-2016/000451
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die TSV Burgdorf Tennisabteilung erhält einen von der Sportförderrichtlinie abweichenden Zuschuss in Höhe von maximal 27.000 €, sofern ein Tennisplatz für die Nutzung von behindertengerechtem Rollstuhltennis fachgerecht hergerichtet wird; Haushaltsmittel sind in entsprechender Höhe für 2021 anzumelden.

 

In Vertretung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Der Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport hat in seiner Sitzung festgehalten und empfohlen, dass die Sportförderrichtlinie der Stadt Burgdorf angewendet werden sollte. Für die Sanierung der drei Tennisplätze soll die TSV Burgdorf Tennisabteilung demnach einen Zuschuss in Höhe von 15% (20.556,30 €) erhalten.

 

Der Zuschuss soll sich erhöhen, so die Empfehlung des Fachausschusses, wenn ein Tennisplatz für die Nutzung von behindertengerechtem Rollstuhltennis fachgerecht hergerichtet wird.

 

Der Gesamtzuschuss für die Sanierung soll 27.000 € nicht überschreiten.

 

(Kugel)