- Vorentwurf: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
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Beschlussvorschlag:
Dem Vorentwurf des Bebauungsplans
Nr. 4-07 „Hornweg“ in der
Fassung vom November 2020 wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Vorentwurf die frühzeitige Beteiligung
der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und die frühzeitige Beteiligung
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
(§ 4 Abs. 1 BauGB) durchzuführen.
Sachverhalt und Begründung:
Zum Planverfahren:
Am 10.12.2019 hat der Verwaltungsausschuss beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 4-07 „Hornweg“ aufzustellen. Ziel ist es, das entsprechende Bebauungsplanverfahren im beschleunigten Verfahren durchzuführen (§ 13b BauGB i.V.m. § 13a BauGB), im Rahmen dessen die frühzeitigen Beteiligungsschritte mithilfe eines Vorentwurfs zum Plan entfallen könnten.
Die Verwaltung empfiehlt aber, diese frühzeitige Beteiligung dennoch durchzuführen.
Zu den städtebaulichen Konzepten
(Anhang 1):
Im Verlauf der Sitzung des Ortsrates Schillerslage am 28.11.2019 wurden erste städtebauliche Konzepte für eine Bebauung vorgestellt. Nachdem seit September 2020 die meisten erforderlichen Gutachten (Artenschutz, Bodenverhältnisse) vorliegen, konnte mit der Modifizierung der Konzepte (Varianten 1 bis 5) begonnen werden.
Diese sind in Anhang 1 dieser Vorlage zeichnerisch dargestellt. Die entsprechenden Entwurfserläuterungen sind in Anhang 2 in der Begründung in Kapitel 3. zu finden. Vorzugsvariante der Verwaltung ist derzeit die Variante 3 (weniger dichte Bebauung, maximal 11 Wohngebäude).
Im Rahmen der Sitzung des Ortsrates Schillerslage am 26.11.2020 sollen aber sämtliche Konzepte ergebnisoffen diskutiert werden. Insbesondere soll diskutiert werden, ob im Ort ggf. eine noch dichtere Bebauung gewünscht wird (Varianten 4 und 5).
Zum Bebauungsplanvorentwurf (Anhang 2):
Unabhängig davon empfiehlt die Verwaltung, einen Vorentwurf des Bebauungsplans in das frühzeitige Beteiligungsverfahren zu geben. Denn die geplante Aufstellung des Bebauungsplans mithilfe des § 13b BauGB, wodurch der Bearbeitungsaufwand erheblich reduziert wird (keine Erstellung eines Umweltberichts erforderlich), erfordert einen Satzungsbeschluss bis Ende 2021. Daher ist es sinnvoll, des Beteiligungsverfahren jetzt zu beginnen.
Es ist dabei unschädlich, die Beteiligung mit dem vorliegenden Vorentwurf des Bebauungsplans durchzuführen: Dieser Vorentwurf basiert zwar auf der o.g. Variante 3. Gleichwohl lassen sich im Rahmen der vorgeschlagenen Festsetzungen zum Vorentwurf des Bebauungsplans mit nur geringfügigen Modifikationen auch die Varianten 4 und 5, mit etwas größeren Modifikationen auch die Varianten 1 und 2 verwirklichen.
Daher kann – sofern die Umsetzung eines der anderen Konzepte favorisiert und beschlossen würde – eine Anpassung der Festsetzungen an eine der anderen städtebaulichen Varianten ohne größeren Aufwand im Rahmen der an das frühzeitige Beteiligungsverfahren anschließenden Erarbeitung des Entwurfs zum Bebauungsplan erfolgen
Anhang 1:
- Städtebauliche Konzepte Varianten 1 bis 5
Anhang 2:
- Bebauungsplan Nr. 4-07 „Hornweg“, Vorentwurf (Stand November 2020)
- Begründung zum Bebauungsplan Nr. 4-07 „Hornweg“, Vorentwurf (Stand November 2020)
(Pollehn)