Sachverhalt und Begründung:
Der Tennisclub TSV Burgdorf e.V. hat einen Zuschussantrag für die
Sanierung von drei Tennisplätzen gestellt. Die Gesamtkosten für die Investition
betragen 137.042 €. Der Tennisclub TSV Burgdorf begehrt abweichend von den
Sportförderrichtlinien einen Zuschuss in Höhe von 30% der Gesamtkosten der
Maßnahme. Somit beantragt der Tennisclub TSV Burgdorf e.V. einen Zuschuss in
Höhe von 41.112,60 €.
Der Tennisclub TSV Burgdorf e.V. bittet um einen höheren Zuschuss zur
Maßnahme, als die Sportförderrichtlinien vorsehen. Der Verein habe im
Verhältnis zu anderen Burgdorfer Sportvereinen einen höheren Pachtaufwand. Das
Vereinsgelände ist nicht von der Stadt Burgdorf gepachtet. Der Verpächter des
Tennisclubs TSV Burgdorf e.V. erhebt eine höhere Pacht, als wenn die Stadt eine
Fläche an einen Verein verpachten würde.
Die Sportförderrichtlinien der Stadt Burgdorf sehen in Ziffer 3.4 vor,
dass Vereine, soweit die Stadt Burgdorf nicht selbst Verpächterin ist, einen
Zuschuss erhalten. Der Tennisclub TSV Burgdorf erhält hieraus einen jährlichen
Zuschuss in Höhe von 550 €.
Gemäß den aktuellen Sportförderrichtlinien werden Anschaffungen oder
Investitionen in vereinseigene Anlagen über 5.000 € mit 15 % bezuschusst. Da
der antragstellende Verein einen abweichenden höheren Zuschuss erhalten möchte,
ist eine Entscheidung durch den Verwaltungsausschuss - nach vorheriger
Beteiligung des Fachausschusses - zu treffen.
Aktuell hat der Tennisclub TSV Burgdorf
e.V. 400 Mitglieder, davon sind 131 Kinder und Jugendliche.
In der Vergangenheit hat der Tennisclub
TSV Burgdorf e.V. folgenden Zuschuss von der Stadt Burgdorf erhalten:
2018 -
Zuschuss für Toilettensanierung 1.385,81
€
Haushaltsmittel in der beantragten Höhe bzw. entsprechend der Sportförderrichtlinie
stehen im Haushaltsentwurf nicht zur Verfügung.
(Kugel)